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Gerichtliche Vorladung für die Landwirtin Charlotte Behncke

Mit dieser gerichtlichen Vorladung wird Charlotte Behncke zur Gerichtsverhandlung vor die Strafkammer des Landgerichts Güstrow geladen. Im Oktober 1950 war sie vorübergehend inhaftiert worden, weil sie aufgrund eines Hagelschadens das staatlich festgelegte Ablieferungssoll für 1950 nicht erfüllen konnte. Die Verhandlung endet mit einem Freispruch. 1951 kann Charlotte Behncke das Ablieferungssoll erfüllen, dann jedoch wird unerwartet eine Ablieferung der Rückstände aus 1950 angeordnet. Das ist Charlotte Behncke nicht möglich. Ihr Antrag auf eine Ermäßigung des Solls wird vom Landrat abgelehnt. Angesichts einer im Dezember 1951 im Landtag ihrer Schwester gegenüber ausgesprochenen Drohung, man werde gegen sie vorgehen, entscheidet sich Charlotte Behncke gemeinsam mit ihrem Stiefvater Albrecht Hennemann zur sofortigen Flucht in den Westen. Er flieht aufgrund seiner politischen Tätigkeit für die LDP.

Rechtewahrnehmung: Stiftung Berliner Mauer, Schenkung von Christian Nieske

Urheberrechtsschutz

Standort
Stiftung Berliner Mauer, Sammlungen und Archiv
Inventarnummer
E-004811
Maße
(HxB): 29,7 x 21 cm
Material/Technik
Papier, bedruckt, maschinenschriftlich beschrieben, signiert

Bezug (was)
Kollektivierung
Strafsache
Landwirtschaft
Gerichtsverhandlung
Bezug (wer)
Behncke, Charlotte

Ereignis
Herstellung
(wo)
Güstrow
(wann)
27.01.1951
Ereignis
Provenienz
(wer)
Behncke, Charlotte (1912-1987) (Vorbesitzer)
Ereignis
Eigentumswechsel
(wer)

Förderung
Förderprogramm zur Digitalisierung von Objekten des kulturellen Erbes des Landes Berlin
Rechteinformation
Eigentumsrechte: Stiftung Berliner Mauer
Letzte Aktualisierung
29.10.2025, 10:40 MEZ

Datenpartner

Dieses Objekt wird bereitgestellt von:
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Objekttyp

  • Dokument

Beteiligte

Entstanden

  • 27.01.1951

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