Bestand

Gesamtverband Hagen (Bestand)

Zum BestandDas Archiv des Gesamtverbandes der Evangelischen Kirchengemeinden Hagen wurde 1999/2000 und 2024 im Landeskirchlichen Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen verzeichnet. Es besteht aus 487 Verzeichnungseinheiten, die den Zeitraum von 1909 bis 2006 umfassen. Obwohl der überwiegende Teil des Schriftgutes erst nach der Bildung des Gesamtverbandes 1938 entstanden ist, reichen einige Akten weiter zurück. Das sind v.a. Akten, die in der Verwaltung der früheren Größeren evang. (luth.) Kirchengemeinde Hagen entstanden sind.Der Archivbestand des Gesamtverbandes Hagen wurde in den Archivräumen des Ev. Kirchenkreises Hagen im Sommer 2021 überflutet, danach getrocknet und durch das LWL-Archivamt für Westfalen gereinigt. Seit 2023 lagert das Archiv als Depositum in Bielefeld. Von 1143 Verzeichnungseinheiten, die noch im Findbuch von 2001 aufgeführt waren, sind nach der Flutkatastrophe von 2021 lediglich 382 Verzeichnungseinheiten übriggeblieben (s. altes Findbuch LkA EKvW 4.340 Nr. 15). Die restlichen Verzeichnungseinheiten kamen nach der Bearbeitung der Registraturakten im Jahr 2024 hinzu.Der größte Teil der übernommenen Akten war nach dem Registraturplan des Gesamtverbandes geführt. Die innere Ordnung wurde bei der Erstellung des Findbuches beibehalten. Sie ergibt sich aus dem Inhaltsverzeichnis des Findbuches. Das Archiv gibt Aufschluss über die Aufgaben des Gesamtverbandes, der die Finanz-, Grundstücks- und Bauplanung für die Gemeinden übernommen hat. Auch die sozial-diakonischen Aufgaben, die vom Gesamtverband wahrgenommen werden, kann man anhand der Akten gut nachvollziehen. Bei der Recherche auch die Akten des Ev. Kirchenkreises Hagen (LkA EKvW 4.345) beachten!Der Bestand wurde unter Zugrundelegung internationaler Verzeichnungsgrundsätze nach ISAD (G) erschlossen. Bei der Verzeichnung erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsignaturen in der Bestellsignatur jeder Verzeichnungseinheit als letzte arabische Nummer oder im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke „Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch“ eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter „Darin“ sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt die alte Archivsignatur oder das Aktenzeichen, falls sie auf der Akte vermerkt waren. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke.Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 Abs. 1 Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für Archivgut, das sich nach seiner Zweckbestimmung oder nach seinem wesentlichen Inhalt auf natürliche Personen bezieht, gelten laut § 7 Abs. 2 ArchivG zusätzliche Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist frühestens 10 Jahre nach dem Tod der betroffenen Person(en) benutzt werden. Ist das Todesjahr nicht feststellbar, endet die Schutzfrist 90 Jahre nach Geburt. Ist auch das Geburtsjahr nicht bekannt, endet die Schutzfrist 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen.Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbewahrungs- und Kassationsordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 20.02.2003 bzw. des Aufbewahrung- und Kassationsplans vom 19.12.2006.Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EKvW 4.340 Nr. ... (hier folgt die Archivsignatur der entsprechenden Archivalie). Das Kürzel steht in dieser Reihenfolge für "Landeskirchlichen Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen, Bestand 4.340, Akte Nr. ...".Zur Geschichte des GesamtverbandesDer Gesamtverband der Evangelischen Kirchengemeinden Hagen wurde am 1. April 1938 als erster Gesamtverband in Westfalen gegründet. Er umfasste zum Zeitpunkt der Gründung sechs evangelischen Kirchengemeinden des Stadtgebiets Hagen: Größere evang. (luth.) Kirchengemeinde Hagen, Kleinere evang. (ref.) Kirchengemeinde Hagen, Haspe, Eppenhausen, Vorhalle und Boele. Nach drei Gemeindeteilung sind danach 17 Gemeinden geworden. Die Ev.-luth. Kirchengemeinde Hagen (frühere Größere evang. (luth.) Kirchengemeinde Hagen) teilte sich 1962 in folgende sechs Kirchengemeinden: Ev.-Luth. Christuskirchengemeinde Hagen, Ev.-Luth. Johanniskirchengemeinde Hagen, Ev.-Luth. Lukaskirchengemeinde Hagen, Ev.-Luth. Lutherkirchengemeinde Hagen, Ev.-Luth. Matthäuskirchengemeinde Hagen und Ev.-Luth. Pauluskirchengemeinde Hagen.1964 teilte sich die Ev. Kirchengemeinde Eppenhausen in folgende vier Kirchengemeinden: Ev.-Luth. Dreifaltigkeitskirchengemeinde Hagen, Ev.-Luth. Erlöserkirchengemeinde Hagen, Ev.-Luth. Friedenskirchengemeinde Hagen und Ev.-Luth. Gnadenkirchengemeinde Hagen.1968 teilte sich die Ev. Kirchengemeinde Boele in folgende vier Kirchengemeinden: Ev. Philipp-Nicolai-Kirchengemeinde Hagen, Ev. Paul-Gerhardt-Kirchengemeinde Hagen, Ev. Jakobus-Kirchengemeinde Hagen und Ev. Petrus-Kirchengemeinde Hagen. Die Kirchengemeinde Zurstraße wurde dem Gesamtverband als 18. Gemeinde zum 01.07.1970 angeschlossen. Der Gesamtverband erfüllte folgende Aufgaben:-Wahrnehmung des Kirchensteuerrechts als Empfänger der kreiskirchlichen Zuweisungen-Ausstattung der Verbandsgemeinden mit den Mitteln zur Erfüllung ihrer Aufgaben-Finanzplanung für die Gemeinden einschließlich Bildung gemeinsamer Rücklagen-Bauplanung und Durchführung der anstehenden Neubauvorhaben-Unterhaltung einer gemeinsames Kirchenbuchamtes-Trägerschaft der diakonischen Einrichtungen „Kinderdorf Weißenstein“ und „Kaiser-Wilhelm-Stiftung“ (Altenhilfe)-Gemeinsame Vertretung des Kindergartenbereichs gegenüber der Stadt Hagen-Unterhaltung einer Geschäftsstelle (gleichzeitig als Gemeindeamt für 15 Verbandsgemeinden mit Ausnahme von Hagen-Reformiert, Eppenhausen und Vorhalle)Der Gesamtverband war in Erfüllung dieser Aufgaben auch Träger eigenen Grundvermögens (Verwaltungsgebäude Grünstr. 16 und Bergstr. 121), Heime „Kinderdorf Weißenstein“ und „Bodelschwingh-Haus“ (Kaiser-Wilhelm-Stiftung).Der Gesamtverband ist mit Ablauf des 31.12.2005 aufgelöst worden. Seine Aufgaben sind folgendermaßen umverteilt: Personalwesen, Liegenschaften, Bauwesen und Kasse wird durch das Gemeinsame Kreiskirchenamt der Ev. Kirchenkreise Hagen, Hattingen-Witten und Schwelm in Witten erledigt; Laufende Verwaltung, Protokollführung und Registratur durch das Gemeindeamt in Hagen (Stand: 2009).Bielefeld, im Februar 2001 und 2024(Anna Warkentin)Literaturhinweise (Auswahl):Murken, Jens Dr.: Die evangelischen Gemeinden in Westfalen. Ihre Geschichte von den Anfängen bis zur Gegenwart, Bände 1-4, Bielefeld 2008-2020Festschrift zum 50jährigen Bestehen des Gesamtverbandes der evangelischen Kirchengemeinden Hagen 1938-1988. 38 S.50 Jahre Gesamtverband der Evangelischen Kirchengemeinden in Hagen: Eine Dokumentation, Hagen 1988, 90 S. Der Hagener Gesamtverband. Materialien zur Verbandsversammlung am 13. Juni 2002, zusammengestellt von Jürgen Schäfer, 04.06.2002

Form und Inhalt: Zum Bestand
Das Archiv des Gesamtverbandes der Evangelischen Kirchengemeinden Hagen wurde 1999/2000 und 2024 im Landeskirchlichen Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen verzeichnet. Es besteht aus 487 Verzeichnungseinheiten, die den Zeitraum von 1909 bis 2006 umfassen. Obwohl der überwiegende Teil des Schriftgutes erst nach der Bildung des Gesamtverbandes 1938 entstanden ist, reichen einige Akten weiter zurück. Das sind v.a. Akten, die in der Verwaltung der früheren Größeren evang. (luth.) Kirchengemeinde Hagen entstanden sind.
Der Archivbestand des Gesamtverbandes Hagen wurde in den Archivräumen des Ev. Kirchenkreises Hagen im Sommer 2021 überflutet, danach getrocknet und durch das LWL-Archivamt für Westfalen gereinigt. Seit 2023 lagert das Archiv als Depositum in Bielefeld. Von 1143 Verzeichnungseinheiten, die noch im Findbuch von 2001 aufgeführt waren, sind nach der Flutkatastrophe von 2021 lediglich 382 Verzeichnungseinheiten übriggeblieben (s. altes Findbuch LkA EKvW 4.340 Nr. 15). Die restlichen Verzeichnungseinheiten kamen nach der Bearbeitung der Registraturakten im Jahr 2024 hinzu.
Der größte Teil der übernommenen Akten war nach dem Registraturplan des Gesamtverbandes geführt. Die innere Ordnung wurde bei der Erstellung des Findbuches beibehalten. Sie ergibt sich aus dem Inhaltsverzeichnis des Findbuches.
Das Archiv gibt Aufschluss über die Aufgaben des Gesamtverbandes, der die Finanz-, Grundstücks- und Bauplanung für die Gemeinden übernommen hat. Auch die sozial-diakonischen Aufgaben, die vom Gesamtverband wahrgenommen werden, kann man anhand der Akten gut nachvollziehen.
Bei der Recherche auch die Akten des Ev. Kirchenkreises Hagen (LkA EKvW 4.345) beachten!
Der Bestand wurde unter Zugrundelegung internationaler Verzeichnungsgrundsätze nach ISAD (G) erschlossen. Bei der Verzeichnung erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsignaturen in der Bestellsignatur jeder Verzeichnungseinheit als letzte arabische Nummer oder im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke „Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch“ eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter „Darin“ sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt die alte Archivsignatur oder das Aktenzeichen, falls sie auf der Akte vermerkt waren. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke.
Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 Abs. 1 Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für Archivgut, das sich nach seiner Zweckbestimmung oder nach seinem wesentlichen Inhalt auf natürliche Personen bezieht, gelten laut § 7 Abs. 2 ArchivG zusätzliche Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist frühestens 10 Jahre nach dem Tod der betroffenen Person(en) benutzt werden. Ist das Todesjahr nicht feststellbar, endet die Schutzfrist 90 Jahre nach Geburt. Ist auch das Geburtsjahr nicht bekannt, endet die Schutzfrist 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen.
Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbewahrungs- und Kassationsordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 20.02.2003 bzw. des Aufbewahrung- und Kassationsplans vom 19.12.2006.
Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EKvW 4.340 Nr. ... (hier folgt die Archivsignatur der entsprechenden Archivalie). Das Kürzel steht in dieser Reihenfolge für "Landeskirchlichen Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen, Bestand 4.340, Akte Nr. ...".
Zur Geschichte des Gesamtverbandes
Der Gesamtverband der Evangelischen Kirchengemeinden Hagen wurde am 1. April 1938 als erster Gesamtverband in Westfalen gegründet. Er umfasste zum Zeitpunkt der Gründung sechs evangelischen Kirchengemeinden des Stadtgebiets Hagen: Größere evang. (luth.) Kirchengemeinde Hagen, Kleinere evang. (ref.) Kirchengemeinde Hagen, Haspe, Eppenhausen, Vorhalle und Boele. Nach drei Gemeindeteilung sind danach 17 Gemeinden geworden. Die Ev.-luth. Kirchengemeinde Hagen (frühere Größere evang. (luth.) Kirchengemeinde Hagen) teilte sich 1962 in folgende sechs Kirchengemeinden: Ev.-Luth. Christuskirchengemeinde Hagen, Ev.-Luth. Johanniskirchengemeinde Hagen, Ev.-Luth. Lukaskirchengemeinde Hagen, Ev.-Luth. Lutherkirchengemeinde Hagen, Ev.-Luth. Matthäuskirchengemeinde Hagen und Ev.-Luth. Pauluskirchengemeinde Hagen.
1964 teilte sich die Ev. Kirchengemeinde Eppenhausen in folgende vier Kirchengemeinden: Ev.-Luth. Dreifaltigkeitskirchengemeinde Hagen, Ev.-Luth. Erlöserkirchengemeinde Hagen, Ev.-Luth. Friedenskirchengemeinde Hagen und Ev.-Luth. Gnadenkirchengemeinde Hagen.
1968 teilte sich die Ev. Kirchengemeinde Boele in folgende vier Kirchengemeinden: Ev. Philipp-Nicolai-Kirchengemeinde Hagen, Ev. Paul-Gerhardt-Kirchengemeinde Hagen, Ev. Jakobus-Kirchengemeinde Hagen und Ev. Petrus-Kirchengemeinde Hagen.
Die Kirchengemeinde Zurstraße wurde dem Gesamtverband als 18. Gemeinde zum 01.07.1970 angeschlossen.
Der Gesamtverband erfüllte folgende Aufgaben:
-Wahrnehmung des Kirchensteuerrechts als Empfänger der kreiskirchlichen Zuweisungen
-Ausstattung der Verbandsgemeinden mit den Mitteln zur Erfüllung ihrer Aufgaben
-Finanzplanung für die Gemeinden einschließlich Bildung gemeinsamer Rücklagen
-Bauplanung und Durchführung der anstehenden Neubauvorhaben
-Unterhaltung einer gemeinsames Kirchenbuchamtes
-Trägerschaft der diakonischen Einrichtungen „Kinderdorf Weißenstein“ und „Kaiser-Wilhelm-Stiftung“ (Altenhilfe)
-Gemeinsame Vertretung des Kindergartenbereichs gegenüber der Stadt Hagen
-Unterhaltung einer Geschäftsstelle (gleichzeitig als Gemeindeamt für 15 Verbandsgemeinden mit Ausnahme von Hagen-Reformiert, Eppenhausen und Vorhalle)
Der Gesamtverband war in Erfüllung dieser Aufgaben auch Träger eigenen Grundvermögens (Verwaltungsgebäude Grünstr. 16 und Bergstr. 121), Heime „Kinderdorf Weißenstein“ und „Bodelschwingh-Haus“ (Kaiser-Wilhelm-Stiftung).
Der Gesamtverband ist mit Ablauf des 31.12.2005 aufgelöst worden. Seine Aufgaben sind folgendermaßen umverteilt: Personalwesen, Liegenschaften, Bauwesen und Kasse wird durch das Gemeinsame Kreiskirchenamt der Ev. Kirchenkreise Hagen, Hattingen-Witten und Schwelm in Witten erledigt; Laufende Verwaltung, Protokollführung und Registratur durch das Gemeindeamt in Hagen (Stand: 2009).
Bielefeld, im Februar 2001 und 2024
(Anna Warkentin)
Literaturhinweise (Auswahl):
Murken, Jens Dr.: Die evangelischen Gemeinden in Westfalen. Ihre Geschichte von den Anfängen bis zur Gegenwart, Bände 1-4, Bielefeld 2008-2020
Festschrift zum 50jährigen Bestehen des Gesamtverbandes der evangelischen Kirchengemeinden Hagen 1938-1988. 38 S.
50 Jahre Gesamtverband der Evangelischen Kirchengemeinden in Hagen: Eine Dokumentation, Hagen 1988, 90 S.
Der Hagener Gesamtverband. Materialien zur Verbandsversammlung am 13. Juni 2002, zusammengestellt von Jürgen Schäfer, 04.06.2002

Bestandssignatur
4.340

Kontext
Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen (Archivtektonik) >> 04. Deposita von Kirchenkreisen und Kirchengemeinden >> 04.2. KG Kirchengemeinden >> 04.2.07. Kirchenkreis Hagen

Bestandslaufzeit
1909-2006

Weitere Objektseiten
Geliefert über
Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
Letzte Aktualisierung
23.06.2025, 08:11 MESZ

Datenpartner

Dieses Objekt wird bereitgestellt von:
Evangelische Kirche von Westfalen. Landeskirchliches Archiv. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.

Objekttyp

  • Bestand

Entstanden

  • 1909-2006

Ähnliche Objekte (12)