Bestand
KG Gesamtverband Ev. Kirchengemeinden Hattingen (Bestand)
Bestandsbeschreibung: Das Archiv des Gesamtverbandes Evangelischer Kirchengemeinden Hattingen wurde 2008 im Landeskirchlichen Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen in Bielefeld verzeichnet. Es besteht aus 156 Akteneinheiten, die den Zeitraum von 1951 bis 1996 umfassen. Der Gesamtverband Evangelischer Kirchengemeinden Hattingen ist der Rechtsnachfolger der Evangelischen Kirchengemeinde Hattingen. Er wurde zum 1. Januar 1968 durch die fünf Verbandsgemeinden, in die die Kirchengemeinde Hattingen aufgeteilt wurde, gebildet: Ev. Johannes-Kirchengemeinde Hattingen, Ev. Kirchengemeinde Bredenscheid-Stüter, Ev. Kirchengemeinde Nierenhof, Ev. Kirchengemeinde Winz-Baak und Ev. St.-Georgs-Kirchengemeinde Hattingen. Bis zum 31.12.1973 war der Gesamtverband der Träger der Kirchensteuerhoheit und hat die Verbandsgemeinden mit den erforderlichen Finanzmitteln ausgestattet. Weil einige Kirchengemeinden sich mehr Eigenständigkeit in Bezug auf ihre Steuermittel gewünscht haben, stand 1972-1973 die Auflösung des Gesamtverbandes zur Diskussion. Schließlich kam man zur Übereinkunft, dass der Gesamtverband bestehen bleiben sollte, die Kirchensteuerhoheit aber auf die Verbandsgemeinden zurückübertragen werde. Der Gesamtverband blieb Träger des Evangelischen Krankenhauses an der Bredenscheider Straße und Eigentümer des Altenheimes Martin-Luther-Haus in der Waldstraße. Er erhielt ferner einige Häuser und einige unbebaute Grundstücke als Sondervermögen. Seit dem 1. Januar 1983 ging das Altenheim Martin Luther-Haus in Erbpacht an das Diakonische Werk des Kirchenkreises Hattingen-Witten über. 1994 wurde das Evangelisches Krankenhaus in eine gemeinnützige GmbH überführt. Das Archiv dokumentiert weniger die Entstehung des Gesamtverbandes, überliefert aber die lebhafte Diskussion über die mögliche Auflösung des Gesamtverbandes. Die darauffolgende Entscheidung über den Erhalt des Gesamtverbandes wurde mit der Änderung der Urkunde über die Bildung des Gesamtverbandes und Änderung der Satzung im Jahr 1974 rechtskräftig. Die geänderte Urkunde und Satzung sind im Archiv vorhanden (Archiv des Gesamtverbandes Ev. Kirchengemeinden Hattingen Nr. 139). Den Schwerpunkt der Überlieferung bilden die Akten über die Verwaltung der diakonischen Einrichtungen sowie des Sondervermögens des Gesamtverbandes. Der Bestand wurde unter Zugrundelegung internationaler Verzeichnungsgrundsätze nach ISAD (G) erschlossen. Bei der Verzeichnung erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsignaturen in der Bestellsignatur jeder Verzeichnungseinheit als letzte arabische Nummer oder im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke „Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch“ eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter „Darin“ sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt die alte Archivsignatur oder das Aktenzeichen, falls sie auf der Akte vermerkt waren. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke. Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 Abs. 1 Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für Archivgut, das sich nach seiner Zweckbestimmung oder nach seinem wesentlichen Inhalt auf natürliche Personen bezieht, gelten laut § 7 Abs. 2 ArchivG zusätzliche Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist frühestens 10 Jahre nach dem Tod der betroffenen Person(en) benutzt werden. Ist das Todesjahr nicht feststellbar, endet die Schutzfrist 90 Jahre nach Geburt. Ist auch das Geburtsjahr nicht bekannt, endet die Schutzfrist 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen. Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbewahrungs- und Kassationsordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 20.02.2003 bzw. des Aufbewahrung- und Kassationsplans vom 19.12.2006. Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: Archiv des Gesamtverbandes Ev. Kirchengemeinden Hattingen Nr. ... (hier folgt die Archivsignatur der entsprechenden Archivalie). Bielefeld, im Januar 2008 (Anna Warkentin) Literatur zur Geschichte (Auswahl): Evangelische Gemeinden an der Ruhr: Der Kirchenkreis Hattingen-Witten, Hg.: Kirchenkreis Hattingen-Witten, Wuppertal 1983, S. 72 100 Jahre Evangelisches Krankenhaus Hattingen 1901-2001, Hg.: Evangelisches Krankenhaus Hattingen, Bochum 2001, 120 S.
- Bestandssignatur
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FB Hattingen GV
- Kontext
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Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen (Archivtektonik) >> 10. Archive bei kirchlichen Körperschaften >> 10.2. KG Kirchengemeinden >> 10.2.10. Kirchenkreis Hattingen - Witten
- Weitere Objektseiten
- Geliefert über
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- Letzte Aktualisierung
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06.03.2025, 18:28 MEZ
Datenpartner
Evangelische Kirche von Westfalen. Landeskirchliches Archiv. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Bestand