Urkunde
Heinrich [von Kranlucken], Abt von Fulda, bekundet, dass er mit Zustimmung des Dekans Dietrich und des Konvents von Fulda dem alten Apel von Buche...
- Reference number
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470
- Formal description
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Ausfertigung, Pergament (beschädigt), zwei angehängte Siegel (fehlen)
- Notes
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Die Rückkaufbedinungen sind aufgrund eines Lochs in der Mitte des Pergaments nicht ganz eindeutig zu rekonstruieren. Vermutlich besteht ein Geleitrecht von einer Meile um Fürsteneck, Buchenau und Hersfeld, sollte der Abt sich zu diesem Zeitpunkt nicht in einer Fehde befinden.
- Further information
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Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Nach Cristis gebuert dryzenhundert jar in dem vier und sechzigistin iare an Dinstage nach sent Johans tage des Teuffers als er geborn wart
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Heinrich [von Kranlucken], Abt von Fulda, bekundet, dass er mit Zustimmung des Dekans Dietrich und des Konvents von Fulda dem alten Apel von Buchenau (Buechinouwe) und seinen Erben sowie Apels Neffen Hermann und Gottschalk von Buchenau und deren Erben die Burg Fürsteneck mit dem dortigen Amt und Gericht mit allen Rechten, Einkünften und allem Zubehör auf Wiederkauf verkauft hat. Des Weiteren verkauft er einen jährlichen Zins von 40 Schilling Tournosen guter Hersfelder Währung aus der Stadtbede in Hünfeld, jährlich an St. Martin [November 11] zu zahlen. Die Burg Fürsteneck mit Zubehör und die Stadtbede verkauft Heinrich für 2000 Schilling guter Tournosen und 1000 Pfund Heller guter Fuldaer Währung. Dieses Geld hat er bis auf 300 Pfund Heller bereits erhalten, die die von Buchenau für die bauliche Instandhaltung in Fürsteneck investieren sollen. Ausgenommen von diesem Kauf sind das Patronatsrecht, die Mannschaft und das Mannlehen in Fürsteneck. Burgleute und Burgbewohner sollen sowohl dem Abt und Kloster als auch den von Buchenau huldigen. Der Wiederkauf kann jederzeit stattfinden, muss aber ein Vierteljahr vorher vom Abt angekündigt werden. Für die 2000 Tournosen können auch Gulden, Silbertournosen oder alte Heller guter Hersfelder Währung gegeben werden. Die von Buchenau haben gegen den Wiederkauf keine Widerspruchsmöglichkeit. Auch die von Buchenau können mit einem Vorlauf von einem Vierteljahr das Geschäft rückabwickeln. Der Wiederkauf muss in Buchenau oder in Hersfeld getätigt werden. Fürsteneck soll dem Abt und Kloster Offenhaus sein, außer gegen die von Buchenau selbst. Sollte der Abt in der Burg sein, kann er einen eigenen Hauptmann benennen; entsteht den von Buchenau dadurch ein Schaden oder geht die Burg ganz verloren, muss der Abt dafür aufkommen. Sollte die Burg durch Verschulden der von Buchenau verloren gehen, wollen der Abt und die von Buchenau gemeinsam die Burg zurückgewinnen. Unabhängig vom Verschulden eines potentiellen Verlustes der Burg sichern sich beide Parteien Unterstützung zur Wiederbeschaffung der verloren gegangenen Burg zu. Güter und Einkünfte dieses Rechtsgeschäfts, die von den von Buchenau verkauft oder verpfändet werden, können von diesen an Stelle des Abts zurückgekauft oder eingelöst werden. Davon ausgenommen sind Güter und Einkünfte, die dem Dekan oder Konvent des Klosters Frauenberg bei Fulda vom Abt verkauft wurden. Mit dem Rechtsgeschäft entsteht ein Lehnsverhältnis zwischen beiden Parteien. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite)
Vermerke (Urkunde): Siegler: [Heinrich [von Kranlucken] mit dem Konvent von Fulda]
Vermerke (Urkunde): Siegler: [Dekan Dietrich mit dem Konvent von Fulda]
- Context
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Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1361-1370
- Holding
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Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
- Date of creation
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1364 Juni 25
- Other object pages
- Last update
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10.06.2025, 9:14 AM CEST
Data provider
Hessisches Staatsarchiv Marburg. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Urkunde
Time of origin
- 1364 Juni 25