Urkunde

Kraft von Rasdorf, Propst von Kreuzberg [bei Philippsthal], bekundet, dass er Heinrich [von Kranlucken], Abt von Fulda, und dem Kloster Fulda für ...

Digitalisierung: Hessisches Staatsarchiv Marburg

Namensnennung 4.0 International

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Archivaliensignatur
402
Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, abhängendes Siegel
Sonstige Erschließungsangaben
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Nach Crists gebuerte drutzenhundert iare in dem vier und funiftzegsten iare an dem Fritage nach siner heiligin uffart

Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Kraft von Rasdorf, Propst von Kreuzberg [bei Philippsthal], bekundet, dass er Heinrich [von Kranlucken], Abt von Fulda, und dem Kloster Fulda für 500 Schilling guter Tournosen das Rückkaufrecht für das Dorf Sünna (Obernsunde), das er von ihnen für dasselbe Geld gekauft hat, zugesteht. Das Rückkaufrecht besteht bis zum übernächsten Michaelis [1355 September 29]. Am nächsten Michaelis [1354 September 29] oder am nächsten Walpurgis [1355 Mai 1] kann der Rückkauf getätigt werden, wenn Kraft bis dahin das Dorf bezahlt hat. Nach diesem Zeitraum besteht kein Rückkaufrecht und Kraft besitzt das Dorf dauerhaft. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)

Vermerke (Urkunde): Siegler: Kraft von Rasdorf

Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: StaM, Kopiare Fulda: K 434, f. 95v-96r

Kontext
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1351-1360
Bestand
Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]

Laufzeit
1354 Mai 23

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Letzte Aktualisierung
10.06.2025, 09:13 MESZ

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Objekttyp

  • Urkunde

Entstanden

  • 1354 Mai 23

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