Urkunde

Ludwig von Rasdorf, Pfarrer in Vacha, bekundet, von Heinrich [von Kranlucken], Abt von Fulda, eine Wiese (Owe) in Heringen zum Wiederkauf gekauft ...

Digitalisierung: Hessisches Staatsarchiv Marburg

Attribution 4.0 International

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Reference number
Hessisches Staatsarchiv Marburg, 487
Formal description
Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel
Notes
Urkunde teilweise nur unter Quarzlampe lesbar, vgl. deshalb auch StaM, Kopiare Fulda: K 434, f. 110v.
Further information
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Anno Domini M° CCC° LXVII° in die conceptionis sancte Marie

Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Ludwig von Rasdorf, Pfarrer in Vacha, bekundet, von Heinrich [von Kranlucken], Abt von Fulda, eine Wiese (Owe) in Heringen zum Wiederkauf gekauft und darüber eine im Folgenden inserierte Urkunde erhalten zu haben. Ludwig wird einem Wiederkauf nicht widersprechen. Siegelankündigung. Inserierte Urkunde von 1367 Dezember 8: Heinrich [von Kranlucken], Abt von Fulda, bekundet, dass er Ludwig von Rasdorf, Pfarrer in Vacha, seinem Kaplan, eine Wiese (Owe) in Heringen mit allen Rechten und allem Zubehör, so wie sie der Abt und das Kloster besessen haben, zum Wiederkauf für 300 Pfund Heller guter Fuldaer Währung verkauft hat. Mit diesem Geld hat Heinrich die Wiese von Berthold (Berld) Murhard gekauft. Ein Wiederkauf ist möglich, wenn er bis Kathedra Petri [Februar 22] getätig wird; dem Wiederkauf kann nicht widersprochen werden. Sollte der Wiederkauf nach diesem Datum erfolgen, stehen die Erträge dieses Jahres Ludwig zu. Es darf keine Bestimmung oder Übergabe (gifft adir bescheidunge) der Wiese ohne Berthold (Berld) Roigen, Heinrich Bibra und Konrad Roigen vorgenommen werden, die Ludwig gleichgestellt sind und bei einem Wiederkauf ebenfalls ihr Geld zurückbekommen sollen. Ein Wiederkauf muss ein Vierteljahr vorher angekündigt werden. Sollten die Käufer bei einem Wiederkauf ihr Geld nicht vom Abt erhalten, können sie die Wiese zu den genannten Bedingungen ohne Einspruch auch an jeden anderen verkaufen. Für den neuen Käufer gelten dieselben Bedingungen wie für Ludwig. Der zur Wiese gehörende Acker (phlugarte) soll bei einem Wiederkauf auch übergeben werden. Heinrich verzichtet auf Rechtsmittel. Siegelankündigung des Abtes Heinrich. (Datum et actum anno Domini M° CCC° LXVII° in die conceptionis gloriose virginis Marie). (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: [[jpg:hstam/Urk. 75/Urk. 75 Reichsabtei Fulda 1367 Dez.8 S...

Vermerke (Urkunde): Siegler: Ludwig von Rasdorf

Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: StaM, Kopiare Fulda: K 434, f. 110v

Context
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1361-1370
Holding
Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]

Date of creation
1367 Dezember 8

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Last update
27.05.2024, 5:45 PM CEST

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Object type

  • Urkunde

Time of origin

  • 1367 Dezember 8

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