Bestand
Kameralamt Gaildorf: Rechnungen (Bestand)
Inhalt und Bewertung
Der aus den Neueren Rechnungen im Finanzarchiv Ludwigsburg ausgegliederte Bestand enthält Domanialhauptbücher mit Beilagen, Jahresbaukonsignationen über die Hochgebäude, Umgelds- und Wirtschaftsabgaberechnungen, Hauptbücher über die privativen Gefälle, Steuerhauptbücher sowie drei Jahrgänge der Amtsrechnung der Souveränitäts-Verwaltung des Kameralamts Gaildorf.
Vorbemerkung: Das Finanzwesen des Württ. Staates wurde infolge des Umbaus der Staatswirtschaft durch König Friedrich im Jahre 1806 grundlegend neu geordnet. In der unteren Verwaltungsstufe sollte nach den §§ 23 und 58 des Organisationsmanifestes allmählich eine "zweckmäßige Einteilung und Vereinigung der Ober- und Stabsämter, Steuereinnehmereien, Kellereien usw." getroffen werden. Demzufolge wurden durch eine Ämterkombination die ehemaligen Keller, Verwalter, Pfleger, Kirchenrätlichen Klosterverwalter und Rentbeamten zu einer eigenen Behörde zusammengefaßt. Ursprünglich war ihre Bezeichnung Kameraleinnehmerei, ab 1807 Kameralamt. Zunächst wurden 87 Kameralämter geschaffen. Durch Erlaß vom 25.04.1807 (Reg. Bl. S. 101) und 26.04.1808 (Reg. Bl. S. 229) wurden sie als selbständige Unterbehörden der Staatsfinanzveraltung den Oberämtern zur Seite gestellt. Die Kameralämter erhielten durch die Ämterkombination die Verwaltung des staatlichen Besitzes an Meiereien, einzelnen Gütern und Fisch wassern, an Zehntgefällen und sonstigen grundherrlichen Rechten sowie die Aufsicht über Kastenknechte und Unterpfleger. Durch Generalverordnung vom 10.05.1807 (Reg. Bl. S. 422) wurde ihnen auch die Leitung sämtlicher mit dem Steuerwesen verbundener Geschäfte übertragen. Beim Neuaufbau der Staatsverwaltung im Jahre 1817 übernahm König Wilhelm zunächst unverändert die von König Friedrich 1806 geschaffenen Kameralämter und unterstellte sie den Kreisfinanzkammern. Durch Verordnung vom 04.06.1819 (Reg. Bl. S. 293) wurden ihre Aufgaben neu geregelt und ihre Zahl auf 79 festgelegt. Als Behörden der Domanial-, Bau- und Forstverwaltung verwalteten sie Besitz und Einkommen des Staates und erfüllten die darauf beruhenden Verbindlichkeiten. Zugleich wurden sie Bezirkskasse für jedes Oberamt und entwickelten sich nach und nach auch zum Bezirkssteueramt. Im Laufe des 19. Jahrhunderts veränderten sich Tätigkeitsfeld und Zahl der Kameralämter des öfteren. Insbesondere als Folge der 1848/49 erlassenen Ablösungsgesetze, die Aufhebung der Grundlasten und des Übergangs von der Natural- zur Geldwirtschaft wurden die Kameralämter entlastet und zum Teil aufgelöst. Das letzte (63.) Kameralamt Leutkirch wurde 1887 errichtet. Durch Verfügung vom 24.01.1895 (Reg. Bl. S. 38) wurden die Kameralamtsbezirke mit den Oberamtsbezirken gleichgestellt. Das Kameralamt Gaildorf bestand von 1807 - 1922. Es wurden am 12. Juni 1807 aus württembergischen Anteilen an der Herrschaft Limpurg, aus Teilen der Murrhardt`schen Pflege Westheim und aus Teilen der Kameralamtsbezirke Comburg, Rosenfeld und Vellberg gebildet. Auf Grund der Verfügung vom 7. Juli 1807 (Reg. Bl. 1807, Seite 245 - 260) wurden dem Kameralamt Gaildorf die im Oberamtsbezirk Gaildorf liegenden Ämter der Patrimonialherrschaften v. Fugger-Norendorf, v. Solms-Braunsfels, v. Pückler, v. Isenburg-Budingen, v. Colloredo-Mansfeld, v. Löwenstein-Wertheim und v. Limpurg zur Erhebung der Kameraleinkünfte zugeteilt. Bei der Neueinteilung der Kameralämter vom 6. Juni 1819 (Reg. Bl. 1819, Seite 293 - 304) trat das Kameralamt Gaildorf die Schultheisserei Westheim (mit den Parzellen Bibers, Hammer und Vohenstein) an das Kameralamt Hall ab und erhielt von dem aufgelösten, dem Kameralamt Hall zugeteilten Kameralamt Vellberg die im Oberamtsbezirk Gaildorf liegenden Orte Mittelfischach, Unterfischach, Weiler, Leipersberg, Obersontheim und Beutenmühle zugeteilt. Gemäss Verfügung des Departements der Finanzen vom 15. November 1827 (Reg. Bl. 1827, Seite 507) wurde die im Oberamtsbezirk Gaildorf gelegene Herrschaft Limpurg-Sontheim-Gröningen, die durch den Staat erworben wurde, dem Kameralamt Gaildorf zugeteilt; ebenfalls wurde der zum Oberamtsbezirk Gaildorf gehörige Weiler Holzhausen vom Kameralamt Gmünd getrennt und dem Kameralamt Gaildorf zugewiesen. Nach Auflösung des Kameralamts Murrhardt (Reg. Bl. 1838 Seite 174) hatte das Kameralamt Gaildorf vom 1. Juli 1838 die zum Oberamtsbezirk Gaildorf gehörigen Orte Altersberg, Hausen a.R., Hütten, Oberrot und Hornberg (mit Parzellen) vom aufgelösten Kameralamt Murrhardt und den ebenfalls zum Oberamtsbezirk Gaildorf gehörigen Ort Vorder-Steinenberg (mit Parzellen) vom Kameralamt Lorch zu übernehmen. 1872 wurde der Ort Vichberg in Fichtenberg umbenannt und 1884 erfolgte die Umbenennung des Ortes Ödendorf (Eutendorf) in Ottendorf. Die Akten des Kameralamts Gaildorf bilden den Bestand F 48 des Staatsarchivs Ludwigsburg. Der nachstehend verzeichnete Bestand, als Teilbestand der Neueren Rechnungen im Finanzarchiv Ludwigsburg summarisch aufgenommen (altes Repertorium E 225/226, Seite 103), enthält Domanialhauptbücher, Jahres-Bauconsignationen, Wirtschaftsrechnungen, Hauptbücher über die privativen Gefälle, Steuer-Hauptbücher und eine Amtsrechnung; er wurde von März bis April 1980 neu verzeichnet und geordnet. Die Titelaufnahmen fertige die Zeitangestellte Wally Vogler unter Leitung der Unterzeichneten, die auch die Abschlußarbeitn besorgte. Der Bestand umfaßt 423 Bände und Büschel mit 22,1 lfd.m. Ludwigsburg, September 1980 (Glatzle)
Liste der Rechner: 1. Rechner der Domanial-Hauptbücher: Bd. 1-16 Ludwig Reinhard König Bd. 17-25 Ludwig Friedrich Seeger Bd. 26-45 Gottlieb Heinrich Müller Bd. 46 Müller und Hambrecht Bd. 47-59 Hambrecht Bd. 60 Hambrecht und Rümellin Bd. 61-69 Rümelin Bd. 70 Rümelin und Stumpf Bd. 71-78 Stumpf Bd. 79 Stumpf und Harttmann Bd. 80 Harttmann und Bilfinger Bd. 81-98 Bilfinger Bd. 99-100 Bilfinger und Eisenhut Bd. 101-113 Eisenhut Bd. 114 Eisenhut und Dieterle 2. Rechner der Jahres-Bauconsignationen: Bd. 255-268 König Bd. 269-275 Seeger Bd. 276-295 Müller Bd. 296 Müller und Hambrecht Bd. 297-310 Hambrecht Bd. 311-319 Rümelin Bd. 320 Rümelin und Stumpf Bd. 321-328 Stumpf Bd. 329 Stumpf und Harttmann Bd. 330 Harttmann Bd. 331-347 Bilfinger Bd. 348-364 Rechner nicht genannt 3. Rechner der Umgelds- und Wirtschaftsabgabe-Rechnungen: Bd. 365 Dornfeld Bd. 366 Dornfeld und König Bd. 367 König und Schwarz Bd. 368-369 Schwarz Bd. 370 Schwarz und Schluckebier Bd. 371-373 Johann Heinrich Bd. 374 Johann Reinhardt Bd. 375-382 Heinrich Hack Bd. 383-391 Seeger Bd. 392 Seeger und Müller Bd. 393-410 Müller Bd. 411 Hambrecht Bd. 412 Bilfinger Bd. 413-414 Eisenhut 4. Rechner der Hauptbücher über die privativen Gefälle: Bü 415 Rümelin Bü 416-419 Stumpf 5. Rechner der Steuerhauptbücher: Bd. 420 Rümelin Bd. 421 Stumpf Bd. 422 Bilfinger 6. Rechner der Amtsrechnung der Souveränitätsverwaltung: Bd. 423 Heinrich Dornfeld
- Bestandssignatur
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, F 1/48
- Umfang
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418 Bände (24,3 lfd. m)
- Kontext
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik) >> Untere Verwaltungsbehörden 1806-um 1945 >> Rechnungen der unteren Verwaltungsbehörden >> Geschäftsbereich Finanzministerium >> Bis 1922 bestehende Kameralämter
- Bestandslaufzeit
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1808-1922
- Weitere Objektseiten
- Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
- Rechteinformation
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Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Letzte Aktualisierung
-
18.04.2024, 10:40 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Bestand
Entstanden
- 1808-1922