- Collection
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Photothek des Zentralinstituts für Kunstgeschichte
- Other number(s)
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ZI2780_0073 (Bildnummer)
71503786 (Dokumentnummer)
- Material/Technique
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Kunststoff, Diapositiv (Aufnahme); Bronze (Werk)
- Classification
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Kunstgewerbe (Gattung)
- Subject (what)
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Dom
Sankt Veit: Wenzelskapelle (Kapelle)
- Subject (where)
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Prag (Standort)
- Event
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Herstellung
- (who)
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Vischer, Hans (Gießer)
- (where)
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Prag, Sankt Veit
- (when)
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1534
- (description)
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Erschaffung des abgebildeten Werks
- Event
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Fotografische Aufnahme
- (who)
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Halewicz, Julius (Fotograf*in)
- (when)
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1943/1945
- Delivered via
- Last update
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03.06.2025, 12:55 PM CEST
Data provider
Photothek des Zentralinstituts für Kunstgeschichte. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Leuchter
Associated
- Vischer, Hans (Gießer)
- Halewicz, Julius (Fotograf*in)
Time of origin
- 1534
- 1943/1945
Other Objects (12)
Vertrag zwischen dem Kloster St. Catharina zu Nürnberg, als Eigentümerin des Kotzenhofs und Strengenhofs bei Lauf, und Hanns Vischer, Bürger zu Nürnberg, als Innhaber des Hofes zu Strengenberg, einer- und Bürgermeister und Rat der Stadt Lauf wegen des Kotzenhofes, der dem Spital daselbst vererbt ist.
Hans Vischer von Ulm, seit einigen Jahren zu Marbach, wegen verschuldeter Sachen daselbst gef., jedoch auf Fürbitten freigelassen unter der Bedingung, entweder eine Verschreibung aufzurichten oder das Recht zu nehmen, entscheidet sich für ersteres, schwört U. und verspricht, sofort die Stadt Marbach zu verlassen.
Hans Vischer von Holzmaden, zu Kirchheim u.T. gef., weil er eine ältere Urfehde gebrochen, seine Frau wiederum mit Schlägen traktiert, sie verwundet und außerdem seinen Schwager misshandelt hatte, jedoch auf Fürbitte freigelassen, obwohl er wegen seiner alten und neuen Verfehlungen mit einer ewigen Gefängnisstrafe oder als Meineidiger hätte bestraft werden können, verpflichtet sich abermals, sich gegen jedermann, insbesondere gegen seine Frau und sein Hausgesinde, wohl zu verhalten, alle Wirtshäuser und Zechen zu meiden, keine Waffe zu tragen außer einem abgebrochenen Brotmesser, sich des Saufen und Fluchens zu enthalten und schwört U. Er stellt ferner 2 Bürgen, die im Fall der Übertretung dieser U. 100 fl Poenfall zu bezahlen schuld sein sollen. Bürgen: sein Bruder Jakob Vischer und sein Schwager Hans Eilenmann, beide von Holzmaden.