Urkunde

Hans Vischer von Holzmaden, zu Kirchheim u.T. gef., weil er eine ältere Urfehde gebrochen, seine Frau wiederum mit Schlägen traktiert, sie verwundet und außerdem seinen Schwager misshandelt hatte, jedoch auf Fürbitte freigelassen, obwohl er wegen seiner alten und neuen Verfehlungen mit einer ewigen Gefängnisstrafe oder als Meineidiger hätte bestraft werden können, verpflichtet sich abermals, sich gegen jedermann, insbesondere gegen seine Frau und sein Hausgesinde, wohl zu verhalten, alle Wirtshäuser und Zechen zu meiden, keine Waffe zu tragen außer einem abgebrochenen Brotmesser, sich des Saufen und Fluchens zu enthalten und schwört U. Er stellt ferner 2 Bürgen, die im Fall der Übertretung dieser U. 100 fl Poenfall zu bezahlen schuld sein sollen. Bürgen: sein Bruder Jakob Vischer und sein Schwager Hans Eilenmann, beide von Holzmaden.

Bild 1 | Digitalisierung: Landesarchiv Baden-Württemberg

Namensnennung 3.0 Deutschland

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Archivaliensignatur
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 U 2189
Sonstige Erschließungsangaben
Siegler: die ehrenhaften, ehrsamen und weisen Bm. und Gericht zu Kirchheim u.T. mit dem gemeinen Sekret-S. der Stadt

Überlieferungsart: Ausfertigung

Vermerke: 1 S. in Holzkapsel

Anmerkungen: vgl. U. Nr. 2188

Kontext
Urfehden >> 3. Band 3: Herrenberg bis Kirchheim (Amt Kircheim mit den Gemeinden Aichelberg bis Notzingen) >> 3.3 Kirchheim, Amt >> 3.3.8 Holzmaden
Bestand
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 Urfehden

Indexbegriff Person
Vischer, Hans
Indexbegriff Ort
Holzmaden ES

Laufzeit
1561 Januar 13

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Rechteinformation
Letzte Aktualisierung
21.11.2025, 15:19 MEZ

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Objekttyp

  • Urkunden

Entstanden

  • 1561 Januar 13

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