Tektonik

03.03.06 Arbeit und Sozialfürsorge

Zum Bereich Arbeit und Sozialfürsorge gehörten auch die Arbeitsgerichte. Auf der Grundlage des SMAD-Befehls Nr. 23 vom 25.01.1946 und des Kontrollratsgesetzes Nr. 21 vom 30.03.1946 kam es unter Rückgriff auf das Arbeitsgerichtsgesetz von 1926 auch in Sachsen zur Errichtung von Arbeitsgerichten und eines Landesarbeitsgerichts. Das Landesarbeitsgericht Sachsen und die von ihm beaufsichtigten Arbeitsgerichte waren eigenständige Behörden, die zunächst dem Ressort Wirtschaft und Arbeit der Landesverwaltung Sachsen und ab Dezember 1946 dem Ministerium für Arbeit und Sozialfürsorge der Landesregierung Sachsen unterstellt waren. Sie blieben auch nach der Konstituierung der DDR am 07.10.1949, dem Ende des Landes Sachsen sowie dessen Ersetzung durch Bezirke im Jahr 1952 zunächst bestehen. 1953 wurden die Arbeitsgerichte durch Kreisarbeitsgerichte sowie die Landesarbeitsgerichte der DDR durch Bezirksarbeitsgerichte zweiter Instanz ersetzt.

Kontext
Sächsisches Staatsarchiv (Beständegliederung) >> 03. Land Sachsen 1945 - 1952 >> 03.03 Fachbehörden und nachgeordnete Einrichtungen

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Letzte Aktualisierung
27.11.2023, 08:58 MEZ

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