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05.04.05 Arbeit und Soziales

Die sächsischen Arbeitsämter wurden im Oktober 1990 als Behörden der Bundesarbeitsverwaltung eingerichtet und 2004 in Agenturen für Arbeit umbenannt. Unterstellt waren die Arbeitsämter dem Landesarbeitsamt Chemnitz, das 2004 zur Regionaldirektion Sachsen umstrukturiert wurde. Die Regionaldirektion versteht sich als Bindeglied zwischen den Agenturen für Arbeit in Sachsen und der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg (bis 2004 Bundesanstalt für Arbeit). Im Jahr 2014 bestanden in Sachsen elf Agenturen für Arbeit, die ihre Dienstsitze in Annaberg-Buchholz, Bautzen, Chemnitz, Dresden, Freiberg, Leipzig, Oschatz, Pirna, Plauen, Riesa und Zwickau haben. Alle Agenturen für Arbeit unterhalten in größeren Städten ihres Zuständigkeitsbezirkes regionale Dienststellen, die ebenso als "Agentur für Arbeit" bezeichnet werden.

Den Agenturen sind Jobcenter angeschlossen, die für die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II zuständig sind. In Sachsen gibt es einerseits Jobcenter als gemeinsame Einrichtungen der Agentur für Arbeit und der kommunalen Träger (bis 2010 "ARGE SGB II"). Andererseits existieren Jobcenter einer Optionskommune, wobei die Kommune bzw. der Landkreis als alleiniger Träger der Leistungen nach SGB II zugelassen ist.

Kontext
Sächsisches Staatsarchiv (Beständegliederung) >> 05. Freistaat Sachsen seit 1990 >> 05.04 Behörden und Einrichtungen des Bundes

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Letzte Aktualisierung
27.11.2023, 08:58 MEZ

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