Urkunden
Urteilsbrief der Eichstätter Hofrichter in Sachen Herrn Melchior von Newnnecke Deutschordenskomtur zu Ellingen gegen den Leutpriester zu Thannhausen Johannes Lußner wegen Beleidigung: dadurch wird die durch den Beklagten verbreitete Beleidigung für unwahr erkllart; es wird ihm Stillschweigen und die Bezahlung von 45 fl. an den Kläger und Kostentragung auferlegt. Der Brief wird behufs Appellation an den gäystlichen Stuhl ausgestellt, die Kosten werden auf 12 fl. veranschlagt. Prokurator a) des Klägers: Erhard Wittawer, Chorherr bei S. Willibald zu Eichstätt, b) des Beklagten: Peter Alezhouer, früherer ständiger Vikar der Eichstätter Kirche.
- Archivaliensignatur
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Staatsarchiv Nürnberg, Ritterorden, Urkunden 1577
- Alt-/Vorsignatur
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Zusatzklassifikation: Urteilsbrief
- Sprache der Unterlagen
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ger
- Sonstige Erschließungsangaben
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Medium: A = Analoges Archivalie
Äußere Beschreibung: Ausf. lat., Perg. mit 2 Siegeln (Rest).
- Kontext
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Ritterorden, Urkunden >> Ritterorden, Urkunden >> 4. Landkommende Ellingen
- Bestand
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Ritterorden, Urkunden
Lußner, Johannes (Leutpriester zu Thannhausen)
Wittauer, Erhard (Chorherr zu Sankt Willibald in Eichstätt)
Aleshofer, Peter (ehem. ständiger Vikar der Eichstätter Kirche)
Thannhausen (Gde. Pfofeld, Lkr. Weißenburg-Gunzenhausen)
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- Letzte Aktualisierung
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18.10.2023, 10:58 MESZ