Abschnitt
Titulus VII. Wie die Lehn in diesem Ertz-Stifft geerbt werden sollen
- Sprache
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Deutsch
- Erschienen in
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Ertz-Stiffts Cöllnische Rechts-Ordnung Des Hochwürdigst- und Durchleuchtigsten Fürsten und Herren, Herren Maximilian Henrichen Ertz-Bischoffen zu Cöllen, des Heiligen Römischen Reichs durch Italien Ertz-Cantzlern und Churfürsten, Bischoffen zu Hildesheimb und Lüttig ...
- Letzte Aktualisierung
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12.01.2024, 10:06 MEZ
Objekttyp
- Abschnitt
Entstanden
- 1775 -