Statistische Übersicht der Deutschen Staaten : in Ansehung ihrer Grösse, Bevölkerung, Producte, Industrie und Finanzverfassung
- Standort
-
München, Bayerische Staatsbibliothek -- 2 Germ.g. 55
- VD18
-
VD18 14667258-001
- Ereignis
-
Veröffentlichung
- (wo)
-
Basel
- (wer)
-
Decker
- (wann)
-
[1800]
- Urheber
- URN
-
urn:nbn:de:bvb:12-bsb10938006-9
- Letzte Aktualisierung
-
16.04.2025, 08:31 MESZ
Datenpartner
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Beteiligte
- Höck, Johann Daniel Albrecht
- Decker
Entstanden
- [1800]
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Allgemeine Verordnung an sämtliche Magisträte und Obrigkeiten, wie es mit den ohne vorgängige Anzeige eines Königlichen Officianten in ihrer Gerichtsbarkeit entdeckten und untersuchten Tobacks-Contraventionen, in Ansehung der Entscheidung und der Strafe gehalten werden soll : De Dato Berlin, den 1. August, 1770

Edict, wie es von der wieder eingeführten General-Tabacks-Administration in den Königlich Preußischen Landen disseits der Weser, so wie auch in Schlesien, Süd- und Neu-Ostpreussen in Ansehung des gesammten Tabacks-Wesens vom 1. Oktob. 1797 an, gehalten werden soll : De Dato Berlin, den 7ten August 1797
![Publicandum, wodurch die im §. 28. der Instruction für die Neumärckische Regierung de 1750. geordnete Subhastations-Fristen, in Ansehung der Häuser, Gärten, Wiesen, und andern einzelnen Grundstücken, sowohl auf dem platten Lande als in Städten, nach der Verschiedenheit des Werths abgeändert und verkürzt worden : [Berlin, den 21. April 1774.]](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/572488b7-6061-4f5c-b321-37e2366048d0/full/!306,450/0/default.jpg)
Publicandum, wodurch die im §. 28. der Instruction für die Neumärckische Regierung de 1750. geordnete Subhastations-Fristen, in Ansehung der Häuser, Gärten, Wiesen, und andern einzelnen Grundstücken, sowohl auf dem platten Lande als in Städten, nach der Verschiedenheit des Werths abgeändert und verkürzt worden : [Berlin, den 21. April 1774.]
![Publicandum, wodurch die im §. 28. der Instruction für die Neumärckische Regierung de 1750. geordnete Subhastations-Fristen, in Ansehung der Häuser, Gärten, Wiesen, und andern einzelnen Grund-Stücken, sowohl auf dem platten Lande als in Städten, nach der Verschiedenheit des Werths abgeändert und verkürzt worden : [Berlin, den 21. April 1774.]](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/4242e5bd-1bd4-429e-b65f-fed8827dd4d1/full/!306,450/0/default.jpg)
Publicandum, wodurch die im §. 28. der Instruction für die Neumärckische Regierung de 1750. geordnete Subhastations-Fristen, in Ansehung der Häuser, Gärten, Wiesen, und andern einzelnen Grund-Stücken, sowohl auf dem platten Lande als in Städten, nach der Verschiedenheit des Werths abgeändert und verkürzt worden : [Berlin, den 21. April 1774.]
