Monografie | Verordnung

Allgemeine Verordnung an sämtliche Magisträte und Obrigkeiten, wie es mit den ohne vorgängige Anzeige eines Königlichen Officianten in ihrer Gerichtsbarkeit entdeckten und untersuchten Tobacks-Contraventionen, in Ansehung der Entscheidung und der Strafe gehalten werden soll : De Dato Berlin, den 1. August, 1770

Allgemeine Verordnung an sämtliche Magisträte und Obrigkeiten, wie es mit den ohne vorgängige Anzeige eines Königlichen Officianten in ihrer Gerichtsbarkeit entdeckten und untersuchten Tobacks-Contraventionen, in Ansehung der Entscheidung und der Strafe gehalten werden soll : De Dato Berlin, den 1. August, 1770

Digitalisierung: Staatsbibliothek zu Berlin – Preußischer Kulturbesitz, Germany

Public Domain Mark 1.0 Universell

Standort
Staatsbibliothek zu Berlin - Preußischer Kulturbesitz, Berlin, Germany -- 43 in: 2" An 8630-2
VD 18
90009568
Umfang
[4] Bl., 2°
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
P_Drucke_VD18
VD18 90009568

Reihe
VD18 digital

Erschienen
[Berlin] : Decker , 1770

Förderung
Deutsche Forschungsgemeinschaft
PURL
Letzte Aktualisierung
22.04.2025, 14:13 MESZ

Datenpartner

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Objekttyp

  • Verordnung ; Monografie

Entstanden

  • [Berlin] : Decker , 1770

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