Urkunden
Gall Böss aus Schlaitdorf, zu Tübingen gef., weil er des Diebstahls verdächtig war, jedoch nach einigen Tagen auf sein künftiges Wohlverhalten hin freigel., schwört U.
- Reference number
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 U 5484
- Former reference number
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G
- Extent
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1 U
- Further information
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Siegler: Walter Reich, B. und des Gerichts zu Tübingen
Überlieferungsart: Ausfertigung
Vermerke: 1 Pap. S.
- Context
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Urfehden >> 10. Band 10: Sulz - Tuttlingen, Stadt/ Amt / Vogtei/ Forst, auch außeramtliche Orte >> 10.2 Tübingen >> 10.2.2 Tübingen, Amt >> 10.2.2.17 Schlaitdorf
- Holding
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 Urfehden
- Indexentry person
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Böss, Gall
Reich, Walter
- Indexentry place
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Schlaitdorf ES
- Date of creation
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1550 Oktober 16 (Sa n. Gallus)
- Other object pages
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- Rights
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Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Last update
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20.01.2023, 4:53 PM CET
Data provider
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Object type
- Urkunden
Time of origin
- 1550 Oktober 16 (Sa n. Gallus)
Other Objects (12)
Gall Böss aus Schlaitdorf, zu Tübingen gef., weil er einem Mann aus Schlaitdorf in dessen Scheuer heimlich sechs Garben Frucht ausgedroschen hatte, jedoch nach einigen Wochen in Anbetracht seiner Jugend freigel., gelobt eidlich, sich künftig wohl zu verhalten, seine Atzung zu bezahlen, dem Geschädigten einen Scheffel Fesen (Dinkel) und einen Scheffel Hafer zu geben, und schwört U.
Martin Hauber aus Schlaitdorf, zu Tübingen wegen Verschwendung seines Eigentums gef., jedoch nach einigen Tagen weiterer Strafe enthoben und freigel., gelobt eidlich, in keine offene Zeche zu gehen, sich an keinem Spiel mehr zu beteiligen, den ihm von der Obrigkeit gesetzten Pflegern zu gehorchen und sie sein Eigentum verwalten zu lassen, und schwört U.
Kaspar Moritz aus Walddorf, zu Tübingen gef., weil er sich der Brandstiftung verdächtig gemacht und seine früheren Verschreibungen nicht eingehalten hatte, jedoch nach einigen Wochen mit der Auflage freigel., ohne Erlaubnis des Landesherrn das Fürstentum Württemberg nicht zu verlassen und sich auf Aufforderung hin erneut zu verantworten, schwört U. und gelobt eidlich, diese Bedingungen zu befolgen.
Hans Felder, gewesener Bader aus Weil im Schönbuch, in Tübingen gef., weil er seine Frau und seine Kinder erbärmlich behandelt, seine Güter verkauft und seine Familie in Not gebracht hatte, jedoch nach einiger Zeit auf Fürbitten guter Freunde auf sein künftiges Wohlverhalten hin und gegen Bezahlung seiner Atzung freigel., schwört U. und gelobt eidlich, sich gegen seine Familie gebührend zu verhalten und offene Zechen und Wirtshäuser zu meiden.