Tektonik
Generalia der Hessischen Konsistorien
Enthält: Akten der Konsistorien
in Marburg, Kassel und Hanau ohne die Ortsbetreffe. Unterlagen des
Konsistoriums in Rinteln sind an die Hannoversche Landeskirche
abgegeben worden.
Laufzeit: 1555-1892
Enthält: Akten der Konsistorien
in Marburg, Kassel und Hanau ohne die Ortsbetreffe. Unterlagen des
Konsistoriums in Rinteln sind an die Hannoversche Landeskirche
abgegeben worden.
Laufzeit: 1555-1892
Enthält: Akten der Konsistorien
in Marburg, Kassel und Hanau ohne die Ortsbetreffe. Unterlagen des
Konsistoriums in Rinteln sind an die Hannoversche Landeskirche
abgegeben worden.
Laufzeit: 1555-1892
Enthält: Akten der Konsistorien
in Marburg, Kassel und Hanau ohne die Ortsbetreffe. Unterlagen des
Konsistoriums in Rinteln sind an die Hannoversche Landeskirche
abgegeben worden.
Laufzeit: 1555-1892
Aufsatz: Im Zuge der Reformation
wurde die Kirchenorganisation in der Landgrafschaft Hessen seit
1527 auf der Grundlage der staatlichen Verwaltungsgliederung neu
errichtet. Die kirchliche Leitung der Einzelgemeinden (Pfarreien),
die zunächst nur von Visitatoren beaufsichtigt wurden, lag seit
1531/37 bei sechs Superintendenten in Marburg, Kassel, Rotenburg,
Alsfeld, Darmstadt und St. Goar. Ihre Bezirke wurden nach 1567
allmählich den neuen staatlichen Grenzen angepaßt. Hinzu kamen im
17. Jahrhundert im Bereich der Landgrafschaft Hessen-Kassel weitere
Superintendenturen bzw. selbständige Inspekturen für die Grafschaft
Schaumburg, die Herrschaft Schmalkalden und das Fürstentum Hersfeld
sowie im 18. Jahrhundert für die Grafschaft Hanau und die
französischen Gemeinden (außer Kassel). Unterhalb der
Superintendenten erhielten nach ersten Anfängen ab 1537 in der
Regel die Stadtpfarrer als Metropolitane Visitationsaufgaben über
die Pfarrer des jeweils umliegenden staatlichen Amtes oder
Gerichtes; ihre Zusammenfassung in Konventen bzw. Klassen unter den
Metropolitanen war Anfang des 17. Jahrhunderts abgeschlossen.
(Bestände 318, auch 315 i) Nach Einführung der Reformation diente
eine Abteilung des Hofgerichts als Geistliches Gericht, nach 1567
die jeweilige landgräfliche Kanzlei. Die Oberste Kirchenleitung in
Hessen-Kassel lag seit 1610 bei dem Konsistorium, zunächst in
Marburg, ab 1624 in Kassel. Nach seinem Eingehen und der
Wiedererrichtung nach 1648 traten daneben weitere Konsistorien in
Rinteln (luth.), das bis 1821 amtierte, und in Marburg sowie 1736
die beiden seit dem 16. Jahrhundert (ref.) und seit 1670 (luth.)
bestehenden Hanauer Konsistorien, die 1818 in der Hanauer Union zu
einem unierten Konsistorium vereinigt wurden. Nach 1821 bestanden
weiterhin drei Konsistorien in Kassel, Marburg und Hanau; sie
wurden 1873 zu einem einzigen in Kassel vereinigt. Ein eigener
Bestand für dieses Gesamtkonsistorium besteht nicht, da 1873 kein
Registratureinschnitt erfolgte. (315 a -i, t-r) Die Reste der
Hessen-Darmstädtischen Kirchenleitung in Oberhessen erhielten sich
nach 1648 im Definitorium in Marburg, das bis 1821 als geistliches
Einstellungs- und Prüfungsgremium erhalten blieb (318 und 319
Marburg). 1884/86 übernahmen die geistliche Leitung je ein
reformierter, lutherischer und unierter Generalsuperintendent.
Zugleich wurden neue Superintendenturen geschaffen:
Marburg-Kirchhain-Frankenberg-Vöhl, Fritzlar-Melsungen,
Ziegenhain-Homberg, Kassel, Hofgeismar-Wolfhagen,
Hersfeld-Rotenburg, Hanau, Kassel-Witzenhausen, Eschwege,
Gelnhausen-Schlüchtern, Rinteln, Schmalkalden,
Fulda-Hünfeld-Gersfeld. Nach dem Wegfall des landesherrlichen
Kirchenregiments wurde die Landeskirche von Hessen-Kassel seit 1923
von einer Kirchenregierung und dem Landeskirchenamt geleitet. Die
Superintendenturen und Klassen wurden aufgelöst und durch
Kirchenkreise ersetzt, die sich weitgehend an die staatliche
Kreiseinteilung anlehnten. Die weitere Entwicklung der Landeskirche
von Hessen-Kassel bzw. von Kurhessen-Waldeck ist für die Geschichte
der nachfolgenden Bestände ohne Bedeutung. Einige Einrichtungen der
Kirche vor 1527 überdauerten als Vermögens- und
Stiftungsverwaltungen mit z.T. neuer Zweckbestimmung die
Reformation und standen später gemeinsam mit Stiftungen und
Vermächtnissen aus protestantischer Zeit unter unmittelbarer
Aufsicht des Konsistoriums. (317 a-p)
Aufsatz: Im Zuge der Reformation
wurde die Kirchenorganisation in der Landgrafschaft Hessen seit
1527 auf der Grundlage der staatlichen Verwaltungsgliederung neu
errichtet. Die kirchliche Leitung der Einzelgemeinden (Pfarreien),
die zunächst nur von Visitatoren beaufsichtigt wurden, lag seit
1531/37 bei sechs Superintendenten in Marburg, Kassel, Rotenburg,
Alsfeld, Darmstadt und St. Goar. Ihre Bezirke wurden nach 1567
allmählich den neuen staatlichen Grenzen angepaßt. Hinzu kamen im
17. Jahrhundert im Bereich der Landgrafschaft Hessen-Kassel weitere
Superintendenturen bzw. selbständige Inspekturen für die Grafschaft
Schaumburg, die Herrschaft Schmalkalden und das Fürstentum Hersfeld
sowie im 18. Jahrhundert für die Grafschaft Hanau und die
französischen Gemeinden (außer Kassel). Unterhalb der
Superintendenten erhielten nach ersten Anfängen ab 1537 in der
Regel die Stadtpfarrer als Metropolitane Visitationsaufgaben über
die Pfarrer des jeweils umliegenden staatlichen Amtes oder
Gerichtes; ihre Zusammenfassung in Konventen bzw. Klassen unter den
Metropolitanen war Anfang des 17. Jahrhunderts abgeschlossen.
(Bestände 318, auch 315 i) Nach Einführung der Reformation diente
eine Abteilung des Hofgerichts als Geistliches Gericht, nach 1567
die jeweilige landgräfliche Kanzlei. Die Oberste Kirchenleitung in
Hessen-Kassel lag seit 1610 bei dem Konsistorium, zunächst in
Marburg, ab 1624 in Kassel. Nach seinem Eingehen und der
Wiedererrichtung nach 1648 traten daneben weitere Konsistorien in
Rinteln (luth.), das bis 1821 amtierte, und in Marburg sowie 1736
die beiden seit dem 16. Jahrhundert (ref.) und seit 1670 (luth.)
bestehenden Hanauer Konsistorien, die 1818 in der Hanauer Union zu
einem unierten Konsistorium vereinigt wurden. Nach 1821 bestanden
weiterhin drei Konsistorien in Kassel, Marburg und Hanau; sie
wurden 1873 zu einem einzigen in Kassel vereinigt. Ein eigener
Bestand für dieses Gesamtkonsistorium besteht nicht, da 1873 kein
Registratureinschnitt erfolgte. (315 a -i, t-r) Die Reste der
Hessen-Darmstädtischen Kirchenleitung in Oberhessen erhielten sich
nach 1648 im Definitorium in Marburg, das bis 1821 als geistliches
Einstellungs- und Prüfungsgremium erhalten blieb (318 und 319
Marburg). 1884/86 übernahmen die geistliche Leitung je ein
reformierter, lutherischer und unierter Generalsuperintendent.
Zugleich wurden neue Superintendenturen geschaffen:
Marburg-Kirchhain-Frankenberg-Vöhl, Fritzlar-Melsungen,
Ziegenhain-Homberg, Kassel, Hofgeismar-Wolfhagen,
Hersfeld-Rotenburg, Hanau, Kassel-Witzenhausen, Eschwege,
Gelnhausen-Schlüchtern, Rinteln, Schmalkalden,
Fulda-Hünfeld-Gersfeld. Nach dem Wegfall des landesherrlichen
Kirchenregiments wurde die Landeskirche von Hessen-Kassel seit 1923
von einer Kirchenregierung und dem Landeskirchenamt geleitet. Die
Superintendenturen und Klassen wurden aufgelöst und durch
Kirchenkreise ersetzt, die sich weitgehend an die staatliche
Kreiseinteilung anlehnten. Die weitere Entwicklung der Landeskirche
von Hessen-Kassel bzw. von Kurhessen-Waldeck ist für die Geschichte
der nachfolgenden Bestände ohne Bedeutung. Einige Einrichtungen der
Kirche vor 1527 überdauerten als Vermögens- und
Stiftungsverwaltungen mit z.T. neuer Zweckbestimmung die
Reformation und standen später gemeinsam mit Stiftungen und
Vermächtnissen aus protestantischer Zeit unter unmittelbarer
Aufsicht des Konsistoriums. (317 a-p)
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10.06.2025, 8:12 AM CEST
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