Tektonik
Hessische Kammer
Enthält:
Quartalsbericht
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Quartalsbericht
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Quartalsbericht
Aufsatz: Die Gliederung des
Bestandes 40 in einen Registratur- und einen Archivteil, wie wir
sie heute vorfinden, verdanken wir einer Neuordnung des
Schriftgutes der Rentkammer in der 1. Hälfte des 18 Jhdts. Die
sich ausweitende Verwaltungstätigkeit, begründet vor allem durch
die vermehrten Anstrengungen zur Förderung von Handel und
Gewerbe, hatte gerade auf den Geschäftsgang der Rentkammer und
damit auch auf deren Registratur Auswirkungen, so daß eine
Neuordnung der überlieferten Schriftstücke unausweichlich wurde.
Einerseits bereitete die Aufnahme des vermehrt anfallenden
Aktenmaterials Probleme, andererseits war vor allem das Vorlegen
von Vorakten zur Klärung und Unterstützung von laufenden
Vorgängen nahezu unmöglich geworden. Schon in dem Bericht einer
Visitationskommission vom 15. Juli 1669 war die Registratur der
Kammer in großer Unordnung aufgefallen. Es existierten keine
Repertorien , 'die Literalien lagen confus auf der Erde und in
großen Schränken, Kasten oder Fässern.' An diesem Zustand hatte
sich bis in die 30er Jahre des 18. Jhs. nichts geändert, die
Klagen über nicht auffindbare Akten häuften sich 1732 erstellte
der Kammerrat von Schott ein 'Project betr. die Einrichtung der
Repositur, Protokoll und anderen Cameralien'. Er schlug darin
einen genaueren Umgang mit den Akten vor, damit diese falls
erforderlich als 'ante acta' bei bestimmten Fällen dem
Kammerkollegium vorgelegt werden könnten. Weitere
Verbesserungspunkte waren: die Bindung der Literalien, das
Zusammentragen der in verschiedenen Behörden in der Stadt
verstreuten Kammerakten, ein Verbot, die Akten mit nach Hause zu
nehmen sowie das Anlegen von Repertorien und Protokollen. Die
Registraturarbeiten sollen von vier Registratoren versehen
werden (Aufteilung nach topographischen Gesichtspunkten). In der
Kammerinstruktion vom 22. April bzw. 24. August 1732 werden dann
auch in Abschnitt 5 und 10 einige dieser Vorschläge
festgehalten, doch konnte dies an der Desorganisation der
Registratur nur wenig ändern. Noch immer blieb das alte
Ordnungsprinzip, das die Einteilung nach Ämtern und innerhalb
dieser eine chronologische Ablage zu Grunde legte, bestehen. Auf
Betreiben des im Jahre 1740 ernanntenKammerpräsidenten v. Borck,
der aus preußischen Diensten nach Kassel berufen worden war,
stellten der Kammerpräsident Wiedela und der Kammerrat Thalmann
im Jahre 1741 neue Vorschläge zusammen. Sie sahen eine
Einteilung in zwei Reposituren vor: eine kurrente Registratur
und ein Archiv für die Altakten. Die chronologische Ordnung
innerhalb der Ämter sollte aufgegeben werden und die Sammlung
nach Materien und innerhalb dieser nach Ämtern eingeführt
werden. Dazu sollten die Jahrgänge durchgegangen und nach
Gegenständen geordenet, die Akten geheftet, foliiert, rubriziert
und nach dem neuenPrinzip abgelegt werden. Privatregistraturen
sind zu untersagen sowie weitere Vorschriften, namentlich die
Anlegung von Repertorien nach Materien und Ämtern, anzuordnen.
Für Registratur und Archiv begann man daraufhin parallel
Repertorien nach zunächst in 73 später durch Zusammenlegung 60
Rubriken geordnete Materien anzulegen. Während dies für die
Registratur nicht allzu schwer fiel, da nur die neu anstehenden
Akten und eventuell noch einige wenige ältere gültige Vorgänge
einzutragen waren, machte die Aufteilung des Archivs nach diesem
neuen Ordnungsprinzip erhebliche Schwierigkeiten. Man begann mit
der Neuordnung der Schriftstücke zunächst von 1740 an bis zum
Jahre 1720 zurück. Im Jahre 1746 gab der inzwischen zum
Kammerrat ernannte Wiedela einen ersten Erfahrungsbericht ab. Er
beklagte, daß man nur bis zum Jahre 1720 mit der Arbeit gekommen
sei, 'alle älteren (akten) hergegen noch dato in ihrer bis dahin
in unverletzlich gehaltenen Confusion ruhen und zum
augenscheinlichen Muster der alten Verfassung dienen können.' Es
solle erst die Separation der Schriftstücke vorgenommen und
danach mit der Anfertigung der Repertorien begonnen werden. Es
seien 'abgegebene Sachen hundertweise auf einem Platz pêle-mêle
hingelegt und nach Verlauf einiger Zeit erst reponiert worden
anstatt sie doch alsbald hätten an ihren gehörigen Ort gelegt
werden müssen.'Repertorien seien von dem Scribenten Möller, als
er in der Repositur gewesen, ziemlich vorangetrieben und von dem
Registrator Zimmermann nachgetragen worden. Ein schlechteres
Bild als Wiedela gab von den bis dahin geleisteten
Ordnungsarbeiten der Archivar Pillmann im gleichen Jahr: 'Es
sind keine Akten, die zusammengehörig beieinander kolligiert,
keine fasciculi actorum gemacht und geheftet, vielweniger
repertoria verfertigt gewesen' (bis zum Jahre 1741). Itter habe
die Jahrgänge von 1720 bis 1740 separiert und unter Ämter und
Rubriken reponiert, jedoch mangelhaft ausgeführt und 'eine Menge
von miscellaniis, die doch gar füglich gehörigen Orts Platz
finden können, zurückgelassen, nichts gebunden, wenig
Repertorien verfertigt, nichts judicieret, was zum Archive, oder
was zur kurrenten Repositur gehörig', wodurch dann eine nicht
leichtlich wenigstens ohne große Mühe und Zeitverlust zu habende
Konfusion enstanden sei. Er (Pillmann) habe erste Arbeiten
ausgeführt: Spezifikation über die vorhandenen Salbücher
angefertigt, Zehntlagerbücher, Inventaria und Karten in Ordnung
gebracht, Register zu den Kopialbüchern angefertigt, die neue
Registratur einrichten geholfen, die Akten in den übrigen Stuben
durchgesehen und in die kurrente Repositur oder ins Archiv
gegeben, die von Itter zurückgelassenen Pakete separiert bis zur
Rubrik 18 und ins Repertorium eingetragen. Wie schon erwähnt,
hatte die kurrente Repositur mit der Einführung der neuen
Ordnungsgrundlage weniger Schwierigkeiten. So berichtete der
Registrator Zimmermann im Jahre 1748, daß die Literalien wie
vorgesehen in Klassen und Rubriken eingeteilt sind. Die Stücke
werden, nachdem sie von dem Expedienten gegen Quittung in
Empfang genommen worden sind, nach ihrer Beschaffenheit entweder
geheftet oder nur jedes in einen besonderen Bogen geschlagen und
rubriziert, unter der Rubrik an das Ende der Serie der Ämter
gelegt. Sobald sich eine Anzahl gesammelt hat, werden diese
separiert und unter den einzelnen Ämtern abgelegt. Im Rückstand
ist man allerdings auch hier mit den Repertorien, so seien
bisher nur 3 vollständige und 9 unvollständige vorhanden. Auch
gibt es immer noch Verzögerungen bei der Herbeischaffung von
Akten, die von Außenstehenden auf die neue Einrichtung geschoben
werden, nach Zimmermann aber in dem Nichtbefolgen der
Vorschriften von 1741 und in dem Weiterbestehen von
'Privat-Registraturen' liegen. Auch ausgeliehene Aklten würden
von einer Stelle zur anderen gegeben, ohne daß davon den
Registratoren Nachricht zukommen, so daß diese nicht sagen
könnten, wo sich die Stücke im Augeblick befänden. In den
Repertorien fehlten die zum Zeitpunkt der Erstellung nicht in
der Registratur befindlichen Akten, daneben mangele es an Raum.
Auch der Kammerrat Ihringk gibt im gleichen Jahr einben
kritischen Bericht ab. So fiele es noch immer oft schwer, ante
acta zu bekommen, welche nicht selten auch nicht komplett wären.
Er zweifelt an der absehbaren Vollendung der neuen Einrichtung
von kurrrenteur Repositur und Kammerarchiv nach der Verordnung
von 1741, hält aber nichts von einer erneuten Änderung, da sonst
daraus 'gar leicht noch größere Konfusion entstehen könnte'. Er
spricht sich wie übrigens auch Zimmermann für die Zusammenlegung
von Rubriken aus, was schließlich auch mit der Beschränkung von
73 auf 60 geschieht. Auch taucht hier bei Ihringk, begründet auf
die inzwischen erfolgte Geschäftsverteilung der Rentkammer in
'Departements', der Vorschlag auf, ganze Materien, wie etwa die
Salzsachen, Judensachen,Konzessions- oder Pachtsachen, ganz
herauszunehmen und einige Registraturen zu schaffen. Dies ist
dann auch in der zweiten Hälte des 18. Jh. s etwa bei den Berg-
und Salzwerkssachen oder den Bausachen auch erfolgt. In den
folgenden Jahrzehnten kam man dann nach und nach auch im
Kammerarchiv weiter mit der Anlegung von Repertorien voran, auch
die Übernahme von bei der Registratur nicht mehr benötigten
Akten machte wohl keine Mühe mehr. Doch blieb die Aufteilung der
älteren Akten vor allem vor 1700 nach der neuen Ordnung nur
Stückwerk. Dies zeigt eine Darstellung aus dem Jahre 1845 des
Oberfinanzkammersekretärs Spangenberg, der zu seinem eigenen
Leidwesen auch die Archivarsstelle für das inzwischen bei der
Oberfinanzkammer deponierte Kammerarchiv versehen mußte. Danach
setzte sich dieses folgendermaßen zusammen:
1. Aus
den Akten des alten und des sogenannten neuen Archivs. Unter dem
alten Archiv verstand Spangenberg offensichtlich die beiden
Teile des ursprünglichen Kammerarchivs und der Registratur,
während er unter dem 'neuen' Archiv diejenigen Akten meint,
'welche erst nach der Westphälischen Zeit dahin gelangt sind.
Diese Acten sind noch nicht mit (den älteren) vereinigt, noch
die Letzteren in den älteren Repertorien eingetragen, jedoch
beide nach den vorgeschriebene Rubriken, wovon jedoch einige,
wie z. B. Bergwerkssachen, ausgefallen sind oder fehlen,
gelegt'.
2. aus ungeordneten Akten
3. aus
besonderen Pachtakten
4. Forstakten
5.
Bauakten
6. Manualakten
7. Karten und
Risse
8. aus neu zugegangenen
Deutschordensakten
9. aus neu zugegangenen
Westphälischen Akten
10. Urkunden verschiedenster
Art
11. Büchern, Verordnungen usw.
Spangenberg macht dann nach Aufführung von Mängeln im
Verzeichnungsstand der älteren Akten bis ca. 1700 und bei der
Unterbringung den Vorschlag, das Archiv und die Registratur zu
vereinigen. 'Über beide Sammlungen finden sich verschiedene
Repertorien nach den verschieden Rubriken vor. Die über die
letzterwähnte Sammlung vorhandenen sind aber keine
archivalischen, sondern Repositur-Repertorien und wahrscheinlich
mit den Acten selbst zum Archiv abgegeben. Die Bemerkung der
vielen Nummern, womit die Acten im Currentgebrauch vorgelegt
werden, hat den erforderlichen Platz weggenommen, auch stimmen
diese Repertorien mit dem Aktenbestande nicht überein, denn sie
enthalten, da sie in den 1740ger und den folgenden Jahren
angelegt wurden, theils solche Sachen, welche immittelst schon
früher zum Archiv gelangt und auch in den Repertorien
darüber-den archivalischen-stehen, theils solche, welche ganz
abhanden gekommen sind, wogegen die zuletzt an das Archiv
abgegebenen Sachen darin angedeutet sind. Hiernach bilden diese
Acten nur eine Ergänzung des Archivs wie sonstige einzelne von
Zeit zu Zeit dahin abgegebene Sachen und es müssen solche in den
Archiv-Repertorien nachgetragen werden und zu den älteren
Archiv-Acten gehörigen Orts gelegt werden:' Spangenberg macht in
seinem weiteren Bericht sehr ausführliche Vorschläge zur
Verbesserung des Zustandes, nicht ohne darauf hinzuweisen, daß
dies eine Arbeit sei, die nicht nebenbei erledigt werden könne.
Der Umstand, daß die Beschreibung von Spangenberg im
Wesentlichen-was den Ordnungszustand des Archivs betrifft-auch
den heutigen Stand im Staatsarchiv kennzeichnet, zeigt, daß auch
Spangenberg an der Neuordnung gescheitert ist.
Die
unter 1. genannten Unterlagen machen heute die Bestände 40a und
40b aus, soweit sie schon in den Rubriken geordnet waren. Die
noch nach Ämtern liegenden unverzeichneten Stücke finden sich
heute in 40 d (Ämterteil, beinhaltet fast ausschließlich Akten
vor 1700), zusammen mit den unter 2. genannten ungeordneten
Akten, die heute im Bestand 40 d den nach Ämtern geordneten
folgen. Die unter den folgenden Punkten 3 bis 22 finden sich in
den anderen Beständen (40c, 54, 53 f). (Quellen: Best. 40 a
Rubr. XLII Pak.2; 40 b Rubr. 42 Nr. 18 ½ ; 40d Rubr. 42 Nr. 72;
45 Rubr. I Cassel Nr.6)
Aufsatz: Die Gliederung des
Bestandes 40 in einen Registratur- und einen Archivteil, wie wir
sie heute vorfinden, verdanken wir einer Neuordnung des
Schriftgutes der Rentkammer in der 1. Hälfte des 18 Jhdts. Die
sich ausweitende Verwaltungstätigkeit, begründet vor allem durch
die vermehrten Anstrengungen zur Förderung von Handel und
Gewerbe, hatte gerade auf den Geschäftsgang der Rentkammer und
damit auch auf deren Registratur Auswirkungen, so daß eine
Neuordnung der überlieferten Schriftstücke unausweichlich wurde.
Einerseits bereitete die Aufnahme des vermehrt anfallenden
Aktenmaterials Probleme, andererseits war vor allem das Vorlegen
von Vorakten zur Klärung und Unterstützung von laufenden
Vorgängen nahezu unmöglich geworden. Schon in dem Bericht einer
Visitationskommission vom 15. Juli 1669 war die Registratur der
Kammer in großer Unordnung aufgefallen. Es existierten keine
Repertorien , 'die Literalien lagen confus auf der Erde und in
großen Schränken, Kasten oder Fässern.' An diesem Zustand hatte
sich bis in die 30er Jahre des 18. Jhs. nichts geändert, die
Klagen über nicht auffindbare Akten häuften sich 1732 erstellte
der Kammerrat von Schott ein 'Project betr. die Einrichtung der
Repositur, Protokoll und anderen Cameralien'. Er schlug darin
einen genaueren Umgang mit den Akten vor, damit diese falls
erforderlich als 'ante acta' bei bestimmten Fällen dem
Kammerkollegium vorgelegt werden könnten. Weitere
Verbesserungspunkte waren: die Bindung der Literalien, das
Zusammentragen der in verschiedenen Behörden in der Stadt
verstreuten Kammerakten, ein Verbot, die Akten mit nach Hause zu
nehmen sowie das Anlegen von Repertorien und Protokollen. Die
Registraturarbeiten sollen von vier Registratoren versehen
werden (Aufteilung nach topographischen Gesichtspunkten). In der
Kammerinstruktion vom 22. April bzw. 24. August 1732 werden dann
auch in Abschnitt 5 und 10 einige dieser Vorschläge
festgehalten, doch konnte dies an der Desorganisation der
Registratur nur wenig ändern. Noch immer blieb das alte
Ordnungsprinzip, das die Einteilung nach Ämtern und innerhalb
dieser eine chronologische Ablage zu Grunde legte, bestehen. Auf
Betreiben des im Jahre 1740 ernanntenKammerpräsidenten v. Borck,
der aus preußischen Diensten nach Kassel berufen worden war,
stellten der Kammerpräsident Wiedela und der Kammerrat Thalmann
im Jahre 1741 neue Vorschläge zusammen. Sie sahen eine
Einteilung in zwei Reposituren vor: eine kurrente Registratur
und ein Archiv für die Altakten. Die chronologische Ordnung
innerhalb der Ämter sollte aufgegeben werden und die Sammlung
nach Materien und innerhalb dieser nach Ämtern eingeführt
werden. Dazu sollten die Jahrgänge durchgegangen und nach
Gegenständen geordenet, die Akten geheftet, foliiert, rubriziert
und nach dem neuenPrinzip abgelegt werden. Privatregistraturen
sind zu untersagen sowie weitere Vorschriften, namentlich die
Anlegung von Repertorien nach Materien und Ämtern, anzuordnen.
Für Registratur und Archiv begann man daraufhin parallel
Repertorien nach zunächst in 73 später durch Zusammenlegung 60
Rubriken geordnete Materien anzulegen. Während dies für die
Registratur nicht allzu schwer fiel, da nur die neu anstehenden
Akten und eventuell noch einige wenige ältere gültige Vorgänge
einzutragen waren, machte die Aufteilung des Archivs nach diesem
neuen Ordnungsprinzip erhebliche Schwierigkeiten. Man begann mit
der Neuordnung der Schriftstücke zunächst von 1740 an bis zum
Jahre 1720 zurück. Im Jahre 1746 gab der inzwischen zum
Kammerrat ernannte Wiedela einen ersten Erfahrungsbericht ab. Er
beklagte, daß man nur bis zum Jahre 1720 mit der Arbeit gekommen
sei, 'alle älteren (akten) hergegen noch dato in ihrer bis dahin
in unverletzlich gehaltenen Confusion ruhen und zum
augenscheinlichen Muster der alten Verfassung dienen können.' Es
solle erst die Separation der Schriftstücke vorgenommen und
danach mit der Anfertigung der Repertorien begonnen werden. Es
seien 'abgegebene Sachen hundertweise auf einem Platz pêle-mêle
hingelegt und nach Verlauf einiger Zeit erst reponiert worden
anstatt sie doch alsbald hätten an ihren gehörigen Ort gelegt
werden müssen.'Repertorien seien von dem Scribenten Möller, als
er in der Repositur gewesen, ziemlich vorangetrieben und von dem
Registrator Zimmermann nachgetragen worden. Ein schlechteres
Bild als Wiedela gab von den bis dahin geleisteten
Ordnungsarbeiten der Archivar Pillmann im gleichen Jahr: 'Es
sind keine Akten, die zusammengehörig beieinander kolligiert,
keine fasciculi actorum gemacht und geheftet, vielweniger
repertoria verfertigt gewesen' (bis zum Jahre 1741). Itter habe
die Jahrgänge von 1720 bis 1740 separiert und unter Ämter und
Rubriken reponiert, jedoch mangelhaft ausgeführt und 'eine Menge
von miscellaniis, die doch gar füglich gehörigen Orts Platz
finden können, zurückgelassen, nichts gebunden, wenig
Repertorien verfertigt, nichts judicieret, was zum Archive, oder
was zur kurrenten Repositur gehörig', wodurch dann eine nicht
leichtlich wenigstens ohne große Mühe und Zeitverlust zu habende
Konfusion enstanden sei. Er (Pillmann) habe erste Arbeiten
ausgeführt: Spezifikation über die vorhandenen Salbücher
angefertigt, Zehntlagerbücher, Inventaria und Karten in Ordnung
gebracht, Register zu den Kopialbüchern angefertigt, die neue
Registratur einrichten geholfen, die Akten in den übrigen Stuben
durchgesehen und in die kurrente Repositur oder ins Archiv
gegeben, die von Itter zurückgelassenen Pakete separiert bis zur
Rubrik 18 und ins Repertorium eingetragen. Wie schon erwähnt,
hatte die kurrente Repositur mit der Einführung der neuen
Ordnungsgrundlage weniger Schwierigkeiten. So berichtete der
Registrator Zimmermann im Jahre 1748, daß die Literalien wie
vorgesehen in Klassen und Rubriken eingeteilt sind. Die Stücke
werden, nachdem sie von dem Expedienten gegen Quittung in
Empfang genommen worden sind, nach ihrer Beschaffenheit entweder
geheftet oder nur jedes in einen besonderen Bogen geschlagen und
rubriziert, unter der Rubrik an das Ende der Serie der Ämter
gelegt. Sobald sich eine Anzahl gesammelt hat, werden diese
separiert und unter den einzelnen Ämtern abgelegt. Im Rückstand
ist man allerdings auch hier mit den Repertorien, so seien
bisher nur 3 vollständige und 9 unvollständige vorhanden. Auch
gibt es immer noch Verzögerungen bei der Herbeischaffung von
Akten, die von Außenstehenden auf die neue Einrichtung geschoben
werden, nach Zimmermann aber in dem Nichtbefolgen der
Vorschriften von 1741 und in dem Weiterbestehen von
'Privat-Registraturen' liegen. Auch ausgeliehene Aklten würden
von einer Stelle zur anderen gegeben, ohne daß davon den
Registratoren Nachricht zukommen, so daß diese nicht sagen
könnten, wo sich die Stücke im Augeblick befänden. In den
Repertorien fehlten die zum Zeitpunkt der Erstellung nicht in
der Registratur befindlichen Akten, daneben mangele es an Raum.
Auch der Kammerrat Ihringk gibt im gleichen Jahr einben
kritischen Bericht ab. So fiele es noch immer oft schwer, ante
acta zu bekommen, welche nicht selten auch nicht komplett wären.
Er zweifelt an der absehbaren Vollendung der neuen Einrichtung
von kurrrenteur Repositur und Kammerarchiv nach der Verordnung
von 1741, hält aber nichts von einer erneuten Änderung, da sonst
daraus 'gar leicht noch größere Konfusion entstehen könnte'. Er
spricht sich wie übrigens auch Zimmermann für die Zusammenlegung
von Rubriken aus, was schließlich auch mit der Beschränkung von
73 auf 60 geschieht. Auch taucht hier bei Ihringk, begründet auf
die inzwischen erfolgte Geschäftsverteilung der Rentkammer in
'Departements', der Vorschlag auf, ganze Materien, wie etwa die
Salzsachen, Judensachen,Konzessions- oder Pachtsachen, ganz
herauszunehmen und einige Registraturen zu schaffen. Dies ist
dann auch in der zweiten Hälte des 18. Jh. s etwa bei den Berg-
und Salzwerkssachen oder den Bausachen auch erfolgt. In den
folgenden Jahrzehnten kam man dann nach und nach auch im
Kammerarchiv weiter mit der Anlegung von Repertorien voran, auch
die Übernahme von bei der Registratur nicht mehr benötigten
Akten machte wohl keine Mühe mehr. Doch blieb die Aufteilung der
älteren Akten vor allem vor 1700 nach der neuen Ordnung nur
Stückwerk. Dies zeigt eine Darstellung aus dem Jahre 1845 des
Oberfinanzkammersekretärs Spangenberg, der zu seinem eigenen
Leidwesen auch die Archivarsstelle für das inzwischen bei der
Oberfinanzkammer deponierte Kammerarchiv versehen mußte. Danach
setzte sich dieses folgendermaßen zusammen:
1. Aus
den Akten des alten und des sogenannten neuen Archivs. Unter dem
alten Archiv verstand Spangenberg offensichtlich die beiden
Teile des ursprünglichen Kammerarchivs und der Registratur,
während er unter dem 'neuen' Archiv diejenigen Akten meint,
'welche erst nach der Westphälischen Zeit dahin gelangt sind.
Diese Acten sind noch nicht mit (den älteren) vereinigt, noch
die Letzteren in den älteren Repertorien eingetragen, jedoch
beide nach den vorgeschriebene Rubriken, wovon jedoch einige,
wie z. B. Bergwerkssachen, ausgefallen sind oder fehlen,
gelegt'.
2. aus ungeordneten Akten
3. aus
besonderen Pachtakten
4. Forstakten
5.
Bauakten
6. Manualakten
7. Karten und
Risse
8. aus neu zugegangenen
Deutschordensakten
9. aus neu zugegangenen
Westphälischen Akten
10. Urkunden verschiedenster
Art
11. Büchern, Verordnungen usw.
Spangenberg macht dann nach Aufführung von Mängeln im
Verzeichnungsstand der älteren Akten bis ca. 1700 und bei der
Unterbringung den Vorschlag, das Archiv und die Registratur zu
vereinigen. 'Über beide Sammlungen finden sich verschiedene
Repertorien nach den verschieden Rubriken vor. Die über die
letzterwähnte Sammlung vorhandenen sind aber keine
archivalischen, sondern Repositur-Repertorien und wahrscheinlich
mit den Acten selbst zum Archiv abgegeben. Die Bemerkung der
vielen Nummern, womit die Acten im Currentgebrauch vorgelegt
werden, hat den erforderlichen Platz weggenommen, auch stimmen
diese Repertorien mit dem Aktenbestande nicht überein, denn sie
enthalten, da sie in den 1740ger und den folgenden Jahren
angelegt wurden, theils solche Sachen, welche immittelst schon
früher zum Archiv gelangt und auch in den Repertorien
darüber-den archivalischen-stehen, theils solche, welche ganz
abhanden gekommen sind, wogegen die zuletzt an das Archiv
abgegebenen Sachen darin angedeutet sind. Hiernach bilden diese
Acten nur eine Ergänzung des Archivs wie sonstige einzelne von
Zeit zu Zeit dahin abgegebene Sachen und es müssen solche in den
Archiv-Repertorien nachgetragen werden und zu den älteren
Archiv-Acten gehörigen Orts gelegt werden:' Spangenberg macht in
seinem weiteren Bericht sehr ausführliche Vorschläge zur
Verbesserung des Zustandes, nicht ohne darauf hinzuweisen, daß
dies eine Arbeit sei, die nicht nebenbei erledigt werden könne.
Der Umstand, daß die Beschreibung von Spangenberg im
Wesentlichen-was den Ordnungszustand des Archivs betrifft-auch
den heutigen Stand im Staatsarchiv kennzeichnet, zeigt, daß auch
Spangenberg an der Neuordnung gescheitert ist.
Die
unter 1. genannten Unterlagen machen heute die Bestände 40a und
40b aus, soweit sie schon in den Rubriken geordnet waren. Die
noch nach Ämtern liegenden unverzeichneten Stücke finden sich
heute in 40 d (Ämterteil, beinhaltet fast ausschließlich Akten
vor 1700), zusammen mit den unter 2. genannten ungeordneten
Akten, die heute im Bestand 40 d den nach Ämtern geordneten
folgen. Die unter den folgenden Punkten 3 bis 22 finden sich in
den anderen Beständen (40c, 54, 53 f). (Quellen: Best. 40 a
Rubr. XLII Pak.2; 40 b Rubr. 42 Nr. 18 ½ ; 40d Rubr. 42 Nr. 72;
45 Rubr. I Cassel Nr.6)
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10.06.2025, 8:12 AM CEST
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