Edikt | Einblattdruck | Monografie | Verordnung

Nachdem Seine Königliche Majestät in Preussen, [et]c. Unser allergnädigsten Herr, unterm 15. May ... ein ... Edict wegen der Deserteurs publiciren lassen, und denenselben eine Zeit von 2. Monaten gesetzet haben ... sich freywillig angeben ... sie von der in solchem Edicto angedroheten Straffe des Stranges ... befreyet seyn sollen; So haben Seine Königliche Majestät ... den 8. dieses Dero Magdeburgischen Regierung ... anbefohlen, alle Eltern und Anverwandten solcher Deserteurs zu verwarnen ... Geben Halle den 27. Jun. 1711. Königliche Preußische zur Regierung des Hertzogthums Magdeburg verordnete Stadthalter, auch Würcklicher Geheimter Rath, Präsident und Räthe

Nachdem Seine Königliche Majestät in Preussen, [et]c. Unser allergnädigsten Herr, unterm 15. May ... ein ... Edict wegen der Deserteurs publiciren lassen, und denenselben eine Zeit von 2. Monaten gesetzet haben ... sich freywillig angeben ... sie von der in solchem Edicto angedroheten Straffe des Stranges ... befreyet seyn sollen; So haben Seine Königliche Majestät ... den 8. dieses Dero Magdeburgischen Regierung ... anbefohlen, alle Eltern und Anverwandten solcher Deserteurs zu verwarnen ... Geben Halle den 27. Jun. 1711. Königliche Preußische zur Regierung des Hertzogthums Magdeburg verordnete Stadthalter, auch Würcklicher Geheimter Rath, Präsident und Räthe

Digitalisierung: Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt

Public Domain Mark 1.0

Sprache
Deutsch
Umfang
[1] Bl.
VD 18
11341122
Standort
Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt -- Kg 4227, 2° I (38)

Beteiligte Personen und Organisationen
Erschienen
[S.l.] , 1711

Förderung
Deutsche Forschungsgemeinschaft
DOI
doi:10.25673/56263
URN
urn:nbn:de:gbv:3:1-456637
Letzte Aktualisierung
27.10.2023, 09:09 MESZ

Objekttyp

  • Verordnung ; Edikt ; Einblattdruck ; Monografie

Beteiligte

Entstanden

  • [S.l.] , 1711

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