Edikt | Einblattdruck | Monografie | Verordnung
Nachdem Seine Königliche Majestät in Preussen, [et]c. Unser allergnädigsten Herr, unterm 15. May ... ein ... Edict wegen der Deserteurs publiciren lassen, und denenselben eine Zeit von 2. Monaten gesetzet haben ... sich freywillig angeben ... sie von der in solchem Edicto angedroheten Straffe des Stranges ... befreyet seyn sollen; So haben Seine Königliche Majestät ... den 8. dieses Dero Magdeburgischen Regierung ... anbefohlen, alle Eltern und Anverwandten solcher Deserteurs zu verwarnen ... Geben Halle den 27. Jun. 1711. Königliche Preußische zur Regierung des Hertzogthums Magdeburg verordnete Stadthalter, auch Würcklicher Geheimter Rath, Präsident und Räthe
- Sprache
-
Deutsch
- Umfang
-
[1] Bl.
- VD 18
-
11341122
- Standort
-
Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt -- Kg 4227, 2° I (38)
- Förderung
-
Deutsche Forschungsgemeinschaft
- DOI
-
doi:10.25673/56263
- URN
-
urn:nbn:de:gbv:3:1-456637
- Letzte Aktualisierung
-
27.10.2023, 09:09 MESZ
Objekttyp
- Verordnung ; Edikt ; Einblattdruck ; Monografie
Beteiligte
Entstanden
- [S.l.] , 1711
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![Nachdem Seine Königliche Majestät in Preussen ... in Dero Chur und Marck Brandenburg eine Gleichförmigkeit des Maßes, Ellen und Gewichts vor einiger Zeit einführen lassen, und dabey ... verordnet, daß solches in Dero Hertzogthum Magdeburg und Graffschafft Manßfeld ... gleicher gestalt geschehen, und alles auff den Berlinischen Fuß gesetzet werden solle ... : Geben Halle den 25. Junii 1714. Königlich Preußische Würcklicher Geheimter Rath, und zur Regierung des Hertzogthums Magdeburg verordnete Präsident und Räthe](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/e4c4d569-c08b-4b0e-b493-25b188a70046/full/!306,450/0/default.jpg)
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![Nachdem Seine Königliche Majestät in Preussen, [et]c. [et]c. Unser allergnädigster Herr, wider die Zigeuner und dergleichen herum streichende liederliche Leute für einigen Jahren verschiedene, und zum Theil sehr scharffe Edicta publiciren, und mit allem Ernst wider solche schädliche Leute verfahren lassen, nichts destoweniger aber ... viele von denenselben sich an verschiedenen Orten ... eingefunden, dadurch dann ... Unfug und Diebereyen in dem Lande ... entstanden und ausgeübet worden. So haben seine Königliche Majestät ... anbefohlen ... daß dieselbe so fort auffgenommen ... : Geben Halle den 10. Nov. 1713. ...](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/ae12a53b-bfe6-4fed-862e-178817699e13/full/!306,450/0/default.jpg)
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![Nachdem die Seuche der Pestilentz und andere ansteckende Kranckheiten ... das Königreich Pohlen heimgesuchet, noch nicht nachlässet, sondern sich vielmehr von neuen ausbreiten ... Seine Königliche Majestät in Preussen bereits am 12. Decembr. vorigen Jahres nachstehendes ... Edict publiciren lassen. Wir Friderich von Gottes Gnaden, König in Preussen, Marggraf zu Brandenburg ... nachdem die Contagion in dem benachbahrten Königreich Pohlen, von Tag zu Tag weiter um sich greiffet ... dieses offentlichen Edicts verordnen und befehlen ... [Signatum Cölln and der Spree den 12. Decembr. 1708. ... So sind Seine Königlich Majestät ... bewogen worden nunmehro solches Edict wiederumb zu erneuren ... Dero zur Regierung des Hertzogthumbs Magdeburg ... anbefohlen solches Edict zu renoviren ... Gegeben Halle den 13. Septembr. 1709. ...]](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/089f24a6-0c3d-4e92-9fad-f78f79ff3a72/full/!306,450/0/default.jpg)
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![Nachdem Seine Königliche Majestät in Preussen ... unterm 30. des abgewichenen Monats Junii, wegen Einführung der Gleichförmigkeit in Ellen, Maaße und Gewichte, eine wiederholte ernstliche Verordnung ergehen lassen, und dann dieserwegen unterm 25. Junii durch ein ... Patent bey Vermeidung Seiner Königlichen Majestät schweren Ungnade ... anbefohlen worden ... : Geben Halle den 6. Julii 1714. Königliche Preußische Würklicher Geheimter Rath, und zur Regierung des Hertzogthums Magdeburg verordnete Präsident und Räthe](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/692bc009-f85d-48af-aecb-d961ebf3be9a/full/!306,450/0/default.jpg)
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![Seine Königliche Majestät in Preussen, Unser allergnädigster Herr ... haben Dero Regierung des Hertzogthums Magdeburg unterm 8ten dieses allergnädigst rescribiret, wasmassen Sie wahrgenommen, daß einige von Dero Vasallen sich unterstanden, auff denen Grentzen ihrer Güter ihre Wapen zu setzen ... : Geben Halle, den 23. Aug. 1714. Königliche Preußische Würklicher Geheimter Rath, und zur Regierung des Hertzogthums Magdeburg verordnete Präsident und Räthe](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/30e09a30-9421-4a62-a5ad-5cff748ab372/full/!306,450/0/default.jpg)
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![Seine Königliche Majestät in Preussen, [et]c. [et]c. ... haben Dero Regierung des Hertzogthums Magdeburg unterm 16ten des abgewichenen Monats Julii auff ... Ansuchen der ... Apotheker in Halle allergnädigst rescribiret, welcher gestalt Sie in hohen Gnaden resolviret, daß wegen der Apotheker-Waaren dem Dispensatorio Regio, wie auch der Proceß-Ordnung nachgegangen, und bey entstehenden Concursu Creditorum solche Waaren in prima classe gesetzet werden sollen ... : Geben Halle den 27. Augusti 1714. Königliche Preußische Würklicher Geheimter Rath, und zur Regierung des Hertzogthums Magdeburg verordnete Präsident und Räthe](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/c80d8bf0-d050-4e53-88ea-387d5ddc40e0/full/!306,450/0/default.jpg)
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![Seine Königliche Majestät in Preussen [et]c. Unser Allergnädigster Herr, machen Dero würklich Geheimbten Etats Ministre von Cocceji hiedurch wegen des zeithero eingerissenen grossen Mißbrauchs, daß Advocaten und Procuratores sich unterstanden haben, Seiner Königlichen Majestät durch Soldaten Memoralia in Process- oder auch Gnaden-Sachen vor andere Leute immediate einzureichen ... bekandt, daß ... Seine Königliche Majestät ein solchen Advocaten ... aufhangen ...lassen wollen ... : Potsdam den 15ten Novembr. 1739.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/bafe6012-7263-4037-9f68-18066b225b49/full/!306,450/0/default.jpg)
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![Nachdem Seine Königliche Majestät in Preussen ... in Erwegung der bißherigen Umstände resolviret, die Ausfuhre des Getreydes so wohl als das Korn-Brandteweinbrennen, wann zufoderst die benachbarte nothleidende Provinzien providiret worden, wieder frey zu geben ... : Geben Halle den 6. Julii, 1714. Königliche Preußische Würklicher Geheimter Rath, und zur Regierung des Hertzogthums Magdeburg verordnete Präsident und Räthe](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/a254275c-50df-4aea-8705-34d10ab7b326/full/!306,450/0/default.jpg)
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![Nachdem Seine Königliche Majestät in Preussen, Unser allergnädigster Herr, [et]c. Das Reglement, wornach Dero Chargen-Cassen, die Gebühren entrichtet werden sollen, nachstehender massen renoviret, und ... anbefohlen haben, solches in Dero Hertzogthum Magdeburg ... publiciren zu lassen ... : [Signatum Halle, den 1. Septembr. 1705.]](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/1b182e4e-332e-4e6f-98b6-accce56a35c4/full/!306,450/0/default.jpg)
Nachdem Seine Königliche Majestät in Preussen, Unser allergnädigster Herr, [et]c. Das Reglement, wornach Dero Chargen-Cassen, die Gebühren entrichtet werden sollen, nachstehender massen renoviret, und ... anbefohlen haben, solches in Dero Hertzogthum Magdeburg ... publiciren zu lassen ... : [Signatum Halle, den 1. Septembr. 1705.]
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