Amtsbücher, Register und Grundbücher | Bestand
Hochstift Regensburg Pflegamt Barbing Amtsbücher und Akten (Bestand)
Vorwort: Hochstift Regensburg Pflegamt Barbing Amtsbücher und Akten
Das Pflegamt Barbing(1) des Hochstifts Regensburg umfasste zunächst neben dem im kurbayerischen Landgericht Haidau situierten Barbing selbst die Hofmarken Burgweinting, Dechbetten und Schwabelweis(2). Bereits ab den 1750er Jahren wurden vom Barbinger Pfleger jedoch auch die ebenfalls außerhalb des hochstiftischen Territoriums im Landgericht Haidau gelegenen Hofmarken Auburg(3), Illkofen(4) und Geisling(5) sowie die im oberpfälzischen Amt Wetterfeld befindliche Herrschaft Siegenstein(6) in Personalunion verwaltet(7).
Beim Übergang des Hochstifts Regensburg an den Fürstprimas Dalberg 1802/03 blieb das Pflegamt Barbing wie alle hochstiftischen Unterbehörden bezüglich Zuständigkeit, Personalausstattung und Registraturführung unverändert bestehen. Dies gilt zunächst auch für den im Jahr 1810 erfolgten Übergang an das Königreich Bayern, als die fürstprimatischen Verwaltungsbehörden nach erfolgter Vereidigung der Beamten und Anbringung des bayerischen Staatswappens ihre Tätigkeit provisorisch fortsetzten. Lediglich das bisherige Gouvernement an der Spitze wurde durch eine bis zum 26. April 1811 in Regensburg tätige bayerische Hofkommission ersetzt(8), deren Aufgabe es u.a. war, die bestehenden Behörden des Fürstentums in die bayerische Verwaltung zu überführen(9).
Die Tätigkeit des Pflegamts Barbing und der zugehörigen Gebiete lässt sich anhand der im vorliegenden Bestand überlieferten Serien von Briefprotokollen, die bis zum Schluss für Barbing, Auburg/Illkofen, Geisling und Siegenstein als getrennte Serien geführt wurden, bis Anfang 1811 kontinuierlich nachweisen(10). Da in der Protokollführung weder 1802/03 noch 1810 ein deutlicher Einschnitt erkennbar ist(11), muss wohl von einer stabilen Registratur bis in das Frühjahr 1811 ausgegangen werden, als Barbing, Auburg, Illkofen und Geisling in das Landgericht Regensburg, Siegenstein in das Landgericht Nittenau überführt wurden. Aus diesem Grund wurden die wenigen Bände aus der Zeit des Fürstentums Regensburg und des Königreichs Bayern bis Anfang 1811 als Annex an die Serie des Hochstifts angehängt(12).
München, Juli 2014
Claudia Mannsbart
(1) Lkr. Regensburg
(2) alle krfr. St. Regensburg
(3) Gde. Barbing, Lkr. Regensburg
(4) Gde. Barbing, Lkr. Regensburg
(5) Gde. Pfatter, Lkr. Regensburg
(6) Gde. Wald, Lkr. Cham
(7) vgl. Hochstift Regensburg, Pflegamt Barbing Amtsbücher und Akten 177, aber auch 152, 154-156, 165, 168.
(8) Konrad M. Färber, Der Übergang des Dalbergischen Fürstentums Regensburg an das Königreich Bayern - zum 175jährigen Jubiläum, in: Verhandlungen des Historischen Vereins für Oberpfalz und Regensburg Bd. 125 (1985), S. 429-452, hier S. 448-449; Sonntag, a.a.O., S. 184).
(9) Färber, a.a.O., S. 449
(10) Lediglich bei den Kirchenrechnungen wird mindestens ab 1805 eine gemeinsame Rechnung für die Kirchen aller Teilgebiete geführt (vgl. Hochstift Regensburg, Pflegamt Barbing Amtsbücher und Akten 30-34).
(11) Beim Pflegamt Auburg und Illkofen etwa vollzieht sich der Übergang sowohl 1802/03 als auch 1810 innerhalb eines einzigen Protokollbandes: vgl. Hochstift Regensburg, Pflegamt Barbing Amtsbücher und Akten 44 (1797-1806), 45 (1799-1807) und 49 (1809-1811).
(12) Im Ortsindex wird entsprechend jeweils zwischen der hochstiftisch-regensburgischen ("hst.-rat") Hofmark und der Hofmark aus der Zeit des Fürstentums ("fst.-rat.") unterschieden.
- Bestandssignatur
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Hochstift Regensburg Pflegamt Barbing Amtsbücher und Akten
- Umfang
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249
- Sprache der Unterlagen
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deutsch
- Kontext
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- Bestandslaufzeit
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1483-1811
- Weitere Objektseiten
- Letzte Aktualisierung
-
03.04.2025, 11:04 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Bestand
- Amtsbücher, Register und Grundbücher
Entstanden
- 1483-1811