Tektonik

Amtsgerichte, Notariate

Überlieferungsgeschichte

Nach dem von den Besatzungsmächten im Frühjahr 1945 verfügten Stillstand der Rechtspflege nahmen die Amtsgerichte am 20. Oktober 1945 ihre Tätigkeit wieder auf. Zuvor war am 16. Oktober die Gerichtsbezirkseinteilung in der französischen Zone Badens dahingehend geändert worden, daß die bisher zum Landgerichtsbezirk Karlsruhe gehörenden Amtsgerichte Baden-Baden, Gernsbach und Rastatt dem Landgerichtsbezirk Offenburg angegliedert wurden. Gleichzeitig wurden zwei detachierte Kammern des Landgerichts Offenburg und eine Staatsanwaltschaft in Baden-Baden eingerichtet, die auch für die Amtsgerichtsbezirke Achern und Bühl zuständig waren. Mit Gesetz vom 5. September 1950 wurde ein selbständiges Landgericht Baden-Baden errichtet. Mit der Verordnung Nr. 120 vom 10. November 1947 über die Rückerstattung geraubter Vermögensobjekte wurden bei jedem Gericht erster Instanz eigene "Restitutionskammern" errichtet. Die Gerichtsbarkeit in Wiedergutmachungssachen wurde 1951 Wiedergutmachungsausschüssen, Wiedergutmachungskammern bei den Landgerichten und dem Oberlandesgericht übertragen. Wiedergutmachungsausschüsse konnten bei jedem Amtsgericht für dessen Bezirk gebildet werden.
Hinsichtlich des Notariatswesens in der Nachkriegszeit ergaben sich keine wesentlichen Änderungen in der Organisation.

Kontext
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg (Archivtektonik) >> (Süd-) Baden 1945-1952: Untere Verwaltungs- und untere Sonderbehörden >> Geschäftsbereich Bad. Ministerium der Justiz

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Letzte Aktualisierung
24.04.2024, 14:36 MESZ

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