Tektonik

Notariate

Überlieferungsgeschichte

Das im Mittelalter entstandene Institut des Notariats wurde für das Großherzogtum Baden durch das Gesetz vom 3.11.1806 neu geregelt. An die Stelle der Notare als Beurkundungspersonen traten als (Bezirks-) Staatsschreiber unter der Aufsicht von Kronanwälten zunächst Stadt- und Ratsschreiber sowie Amtscommissarien. Daneben waren seit 1809 auch den Amtsrevisoren Aufgaben der Staatsschreiber übertragen. Sie wurden 1841 Bezirksnotare, denen Distriktnotare beigegeben oder unterstellt waren. 1864 wurde schließlich die freiwillige Gerichtsbarkeit gänzlich den Amtsgerichten übertragen, denen für die einschlägigen Rechtsgeschäfte ein Notar beigegeben wurde. Seither besteht in Baden das Amtsnotariat, für das die Befähigung zum Richteramt Zulassungsvoraussetzung ist. Die Zuständigkeit der Notariate spiegelt sich in der Einteilung ihrer Unterlagen in die Abteilungen I Ortsgeneralia, II (Ehe-)Verträge, III Rechnungen, IV Inventare und Teilungen sowie V Vormundschafts- und Pflegschaftssachen. Aus der Geschichte der Notariate und der Amtsgerichte (s. B 10 - B 46) erklärt sich, dass die Unterlagen beider Behörden nicht durchweg von einander getrennt sind.

Kontext
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg (Archivtektonik) >> Baden 1806-1945: Untere Behörden, untere Sonderbehörden >> Geschäftsbereich Justizministerium

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Letzte Aktualisierung
24.04.2024, 14:36 MESZ

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