Österreichische Vieh-Ordnung : aus denen von herrschaftlichen Wirthschaftern wegen anno 1729 und 1730 grassirten Viehes-Umfall eingereichten Berichten gezogen, & mit sowohl Praeservir- als Curier-Mitteln eingerichtet ...
- Weitere Titel
-
Viehordnung
- Standort
-
Augsburg, Staats- und Stadtbibliothek -- 4 H 641
- VD18
-
VD18 12245100-003
- Maße
-
4 ̊
- Umfang
-
20 S.
- Sprache
-
Deutsch
- Ereignis
-
Veröffentlichung
- (wo)
-
S.l.
- (wann)
-
1796
- Beteiligte Personen und Organisationen
- URN
-
urn:nbn:de:bvb:12-bsb11215036-1
- Letzte Aktualisierung
-
16.04.2025, 08:36 MESZ
Datenpartner
Bayerische Staatsbibliothek. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Beteiligte
Entstanden
- 1796
Ähnliche Objekte (12)

Oesterreicherische Vieh-Ordnung : Aus denen Von Herrschaftlichen Wirtschafteren Wegen Annô 1729., und 1730. grassirten Viehes-Umfall Eingereichten Berichten gezogen, Und Mit so wol Præservier- als Curier-Mitteln eingerichtet ; Zum Nutzen Derer Herrschaften, und Unterthanen In Künftig sich ereignenden Seuchen, oder sogenannten Vieh-Stäuppen zu gebrauchen

Österreichische Vieh-Ordnung, aus denen von Herrschaftlichen Wirthschaftern wegen Anno 1729., und 1730. grassirten Viehes-Umfall eingereichten Berichten gezogen, und mit so wohl Praeservier- als Curier-Mitteln eingerichtet, zum Nuzen deren Herrschaften, und Unterthanen in künftig sich ereignenden Seuchen, oder sogenannten Vieh-Stäuppen zu gebrauchen

Österreichische Vieh-Ordnung, aus denen von Herrschaftlichen Wirthschaftern wegen Anno 1729., und 1730. grassirten Viehes-Umfall eingereichten Berichten gezogen, und mit so wohl Praeservier- als Curier-Mitteln eingerichtet, zum Nuzen deren Herrschaften, und Unterthanen in künftig sich ereignenden Seuchen, oder sogenannten Vieh-Stäuppen zu gebrauchen

Österreichische Vieh-Ordnung, aus denen von Herrschaftlichen Wirthschaftern wegen Anno 1729., und 1730. grassirten Viehes-Umfall eingereichten Berichten gezogen, und mit so wohl Praeservier- als Curier-Mitteln eingerichtet, zum Nuzen deren Herrschaften, und Unterthanen in künftig sich ereignenden Seuchen, oder sogenannten Vieh-Stäuppen zu gebrauchen
