Tiermedizin
Österreichische Vieh-Ordnung, aus denen von Herrschaftlichen Wirthschaftern wegen Anno 1729., und 1730. grassirten Viehes-Umfall eingereichten Berichten gezogen, und mit so wohl Praeservier- als Curier-Mitteln eingerichtet, zum Nuzen deren Herrschaften, und Unterthanen in künftig sich ereignenden Seuchen, oder sogenannten Vieh-Stäuppen zu gebrauchen
- Weitere Titel
-
Wirtschaftern grassierten Kuriermittel Nutzen derer Untertanen Vieh-Staupe
- Standort
-
München, Bayerische Staatsbibliothek -- 4 J.austr. 22
- VD18
-
VD18 12245100
- Maße
-
4
- Umfang
-
20, 8 S.
- Ausgabe
-
II. Auflage
- Sprache
-
Deutsch
- Anmerkungen
-
Enth.: Nachtrag zum ersten Heft Oesterreichischer Viehordnung vom Jahr 1729 und 1730.
- URN
-
urn:nbn:de:bvb:12-bsb10506469-8
- Letzte Aktualisierung
-
16.04.2025, 08:38 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Tiermedizin
Beteiligte
Entstanden
- 1796
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Österreichische Vieh-Ordnung, aus denen von Herrschaftlichen Wirthschaftern wegen Anno 1729., und 1730. grassirten Viehes-Umfall eingereichten Berichten gezogen, und mit so wohl Praeservier- als Curier-Mitteln eingerichtet, zum Nuzen deren Herrschaften, und Unterthanen in künftig sich ereignenden Seuchen, oder sogenannten Vieh-Stäuppen zu gebrauchen

Österreichische Vieh-Ordnung, aus denen von Herrschaftlichen Wirthschaftern wegen Anno 1729., und 1730. grassirten Viehes-Umfall eingereichten Berichten gezogen, und mit so wohl Praeservier- als Curier-Mitteln eingerichtet, zum Nuzen deren Herrschaften, und Unterthanen in künftig sich ereignenden Seuchen, oder sogenannten Vieh-Stäuppen zu gebrauchen
![Österreichische Vieh-Ordnung, Anß [!] denen Von Herrschafftlichen Würthschaffteren wegen Anno 1729., und 1730. grassirten Viehes-Umbfall Eingereichten Berichten gezogen, Und Mit so wohl Praeservier- als Curier-Mitteln eingerichtet, Zum Nutzen Deren Herrschafften, und Unterthanen In künfftig sich ereignenden Seuchen, oder sogenannten Vieh-Stäuppen zu gebrauchen : Auß Verordnung deß Churfürstl. Hof-Raths respective Officii Sanitatis, mit einigen, nach Ubergehung von allhiesigem Consilio Medico verordnet, und in fine beygesezten Curativ- und Praeservativ-Mittlen, dem noch ein anderes folget, dem Publico zu Gueten in Nachtruck heraus gegeben](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/8d809405-0f9f-4622-b18e-1b39d4bca16f/full/!306,450/0/default.jpg)
Österreichische Vieh-Ordnung, Anß [!] denen Von Herrschafftlichen Würthschaffteren wegen Anno 1729., und 1730. grassirten Viehes-Umbfall Eingereichten Berichten gezogen, Und Mit so wohl Praeservier- als Curier-Mitteln eingerichtet, Zum Nutzen Deren Herrschafften, und Unterthanen In künfftig sich ereignenden Seuchen, oder sogenannten Vieh-Stäuppen zu gebrauchen : Auß Verordnung deß Churfürstl. Hof-Raths respective Officii Sanitatis, mit einigen, nach Ubergehung von allhiesigem Consilio Medico verordnet, und in fine beygesezten Curativ- und Praeservativ-Mittlen, dem noch ein anderes folget, dem Publico zu Gueten in Nachtruck heraus gegeben
![Österreichische Vieh-Ordnung, Anß [!] denen Von Herrschafftlichen Würthschaffteren wegen Anno 1729., und 1730. grassirten Viehes-Umbfall Eingereichten Berichten gezogen, Und Mit so wohl Praeservier- als Curier-Mitteln eingerichtet, Zum Nutzen Deren Herrschafften, und Unterthanen In künfftig sich ereignenden Seuchen, oder sogenannten Vieh-Stäuppen zu gebrauchen : Auß Verordnung deß Churfürstl. Hof-Raths respective Officii Sanitatis, mit einigen, nach Ubergehung von allhiesigem Consilio Medico verordnet, und in fine beygesezten Curativ- und Praeservativ-Mittlen, dem noch ein anderes folget, dem Publico zu Gueten in Nachtruck heraus gegeben](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/b9ea1faa-6e6d-423a-a211-5ba23ef3f92c/full/!306,450/0/default.jpg)
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![Österreichische Vieh-Ordnung, Anß [!] denen Von Herrschafftlichen Würthschaffteren wegen Anno 1729., und 1730. grassirten Viehes-Umbfall Eingereichten Berichten gezogen, Und Mit so wohl Praeservier- als Curier-Mitteln eingerichtet, Zum Nutzen Deren Herrschafften, und Unterthanen In künfftig sich ereignenden Seuchen, oder sogenannten Vieh-Stäuppen zu gebrauchen : Auß Verordnung deß Churfürstl. Hof-Raths respective Officii Sanitatis, mit einigen, nach Ubergehung von allhiesigem Consilio Medico verordnet, und in fine beygesezten Curativ- und Praeservativ-Mittlen, dem noch ein anderes folget, dem Publico zu Gueten in Nachtruck heraus gegeben](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/cf0b5b45-18e3-460f-a125-504ba5472bae/full/!306,450/0/default.jpg)
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Oesterreichische Vieh-Ordnung : Aus denen Von Herrschaftlichen Wirtschafteren Wegen Annô 1729. 1730. und 1731. grassirten Viehes-Umfall Eingereichten Berichten gezogen, Und Mit so wohl Præservier- als Curier-Mitteln eingerichtet, Zum Nutzen Deren Herrschaften, und Unterthanen In künftig sich ereignenden Seuchen, oder sogenannten Vieh-Stäuppen zu gebrauchen
