Archivale
Herzog Christof von Württemberg belehnt Reutlingen mit der Schönbuchgerechtigkeit
Regest: Herzog Christof zu Württemperg als Inhaber der Grafschaft Tübingen verleiht in derselben Weise wie einst Graf Rudolf von Tübingen Bürgermeister und Rat der Stadt Reutlingen Gerechtigkeit und Gewähr im Schonbuch zu einem ewigen Lehen, welche sie von ihm für sich und alle ihre Nachkommen empfangen, also daß sie die der Gemeind tragen sollen. Bürgermeister und Rat haben für sich und alle ihre Nachkommen gelobt, ihm Treue und Wahrheit zu leisten ewiglich als ihrem rechten Lehenherren.
Darunter Bemerkung von anderer Hand: Desgleichen soll durch die von Reutlingen, doch mutatis mutandis, ein Revers gegeben werden.
Bemerkung von der Hand M. Benedict Gretzingers: Den 22. Mai (15)55 hat Junker Hans Truchseß von Hefingen die Lehenpflicht im Namen Herzog Christofs von einem ehrbaren Rat genommen (vgl. Nr. 2274).
- Archivaliensignatur
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A 2 b (Verfassung u.a.) Nr. A 2 b (Verfassung u.a.) Nr. 2276
- Formalbeschreibung
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Beschreibstoff: Pap.
- Sonstige Erschließungsangaben
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Zeugen / Siegler / Unterschriften: Sr. Herzog von Württemberg (Sekretsiegel)
Genetisches Stadium: Kopie
- Kontext
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Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 7 u. 20) >> Bd. 7 Schönbuch-Gerechtigkeit
- Bestand
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A 2 b (Verfassung u.a.) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 7 u. 20)
- Laufzeit
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1555 Mai 22
- Weitere Objektseiten
- Letzte Aktualisierung
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20.03.2025, 11:14 MEZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Archivale
Entstanden
- 1555 Mai 22