Archivale

Herzog Christof von Württemberg leiht Reutlingen die Schönbuchgerechtigkeit

Regest: Herzog Christof zu Württemberg etc. leiht euch, dem Bürgermeister und Rat der Stadt Reuttlingen, so auf heut sind und immer werden (= den heutigen und allen künftigen), für sich und seine Erben die Gerechtigkeit und Gewähr im Wald, den man nennt den Schonbuch, inmaßen (= wie) das die vor Jahren darüber aufgerichteten Briefe ausweisen, zu einem ewigen Lehen, also daß ihr die der Gemeinde tragen sollet, und ihr werdet für euch und alle eure Nachkommen seiner fürstlichen Gnaden und deren Erben schwören einen leiblichen Eid zu Gott dem Allmächtigen, ihnen Treue und Wahrheit zu leisten ewiglich ohne alle Gefährd (= Arglist) als eurem rechten Lehenherrn.

Archivaliensignatur
A 2 b (Verfassung u.a.) Nr. A 2 b (Verfassung u.a.) Nr. 2275
Formalbeschreibung
Beschreibstoff: Pap.
Sonstige Erschließungsangaben
Genetisches Stadium: Kopie

Kontext
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 7 u. 20) >> Bd. 7 Schönbuch-Gerechtigkeit
Bestand
A 2 b (Verfassung u.a.) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 7 u. 20)

Laufzeit
1555 Mai 22

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Letzte Aktualisierung
20.03.2025, 11:14 MEZ

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Objekttyp

  • Archivale

Entstanden

  • 1555 Mai 22

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