Archivale
Schreiben Herzog Christofs zu Württemberg
Regest: Wiewohl ihr die Gerechtigkeit des Schönbuchs, so ihr euch als ein Lehen gebrauchet in etwan (= ziemlich) viel Jahren, von uns und unserem Herrn Vater seliger Gedächtnis nie gefordert und empfangen und wir deswegen wohl Ursach hätten, euch darum vor unsern Lehenrichtern und Mannen vermög der Lehenrechte und Gebräuche zu beklagen, so haben wir doch in Bedenkung der Verwandtnis (= Beziehung, Zugehörigkeit), damit ihr uns mit Schutz und Schirm zugetan, es gnädig einstellen und vorhin (= vorher) den gütlichen Weg darum an die Hand nehmen wollen. Deshalb ist unser gnädiges Begehr, ihr wollet jemand von euretwegen auf Montag, den 21. Mai nächstkünftig, zu früher Tagzeit allher gen Stuttgartten für (= vor) unsere Hofmeister, Canzler und Räte gegen unsern Hofkammerrat und Waldvogt zu Tübingen zu solcher gütlicher Handlung (= Verhandlung) verordnen und, dieweil sonst auch noch Irrung (= Zwist) von wegen Beherbung und Stellung unserer Förster in eurem Spital u. s. w. vorhanden, sie auch derselben halb gleichergestalt zu gütlicher Handlung abfertigen und gebührender gütlicher Handlung in beiden Sachen, wie sich gebührt, gewarten. Haben wir auch gnädiger Meinung nicht verhalten wollen.
- Archivaliensignatur
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A 2 b (Verfassung u.a.) Nr. A 2 b (Verfassung u.a.) Nr. 2268
- Formalbeschreibung
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Beschreibstoff: Pap.
- Sonstige Erschließungsangaben
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Ausstellungsort: Stuttgart
Zeugen / Siegler / Unterschriften: Unterschriften: E. v. Karpffen
D. J. Cnoder
Siegel (Erhaltung): Rückseite: herzogl. Siegel
Genetisches Stadium: Or.
Verweis: Vgl. 2267
- Kontext
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Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 7 u. 20) >> Bd. 7 Schönbuch-Gerechtigkeit
- Bestand
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A 2 b (Verfassung u.a.) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 7 u. 20)
- Laufzeit
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1554 April 21
- Weitere Objektseiten
- Letzte Aktualisierung
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20.03.2025, 11:14 MEZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Archivale
Entstanden
- 1554 April 21