Akten | Bestand

Kriegsministerium (Bestand)

Bayerisches Kriegsministerium: Vorwort zum Teilbestand "Revisionsstelle im Kriegsministerium": Der Aktenbestand kam am 1.1.1924 anläßlich der Einverleibung der Reichsarchiv-Zweigstelle München mit den Akten des früheren königlich bayerischen Kriegsministeriums zum damaligen Bayerischen Kriegsarchiv. Der Bestand zählt 61 Bunde von meist 10-15 cm Höhe mit 264 Akten. Die Bunde waren innerhalb des Gesamtbestandes durchnummeriert, die Akten innerhalb des Bundes. Sämtliche Akten bestehen aus losen Blättern. Ein Registraturplan ist vorhanden. Die alte Registratur konnte danach wieder hergestellt werden. Vernichtet wurden ungefähr 10 Bunde (Briefbücher, Geldeinnahme-Kontrollbücher und Belege). Vermerk hierüber ist im alten Registraturplan erfolgt. Alter Registraturplan befindet sich im Bund 61/5 (jetzt: MKr 17008). Die Ordnung und Repertorisierung erfolgte in der Zeit von Januar mit Februar 1943 durch Angestellten Stühler. München, 2. März 1943 gezeichnet: Knorr Oberheeresarchivrat Vorwort zum Teilbestand "Dienststelle des Beauftragten des kgl. bay. Kriegsministeriums beim preußischen Kriegsamt": Der vorliegende Aktennachlaß setzt sich aus dem bisherigen Bestand "Nachlaß Müller" zusammen und repräsentiert weitgehend das Aktengut, das im Rahmen der Tätigkeit des Hauptmanns a.D. Friedrich Müller (geb. 02.02.1879, vgl. OP 8838, KrStR 12857/12, KP 890, MMJO VII K 21/10) als "Beauftragter des Königlich Bayerischen Kriegsministeriums beim preußischen Kriegsamt" in Berlin erwuchs und stellt damit eine Ergänzung zur Aktengruppe Mobilmachung in den Akten Kriegsministeriums (MKr 14165 - 14464) dar. Der Bestand wurde in den Monaten Juli mit Dezember 1967 von Archivreferendar Alfred Tausendpfund geordnet und bundweise aufgestellt; von einer durchgehend chronologischen Ordnung des Inhalts der einzelnen Akten mußte dabei abgesehen werden. München, Januar 1968 gezeichnet: Dr. H. Jaeger Oberregierungsarchivrat

Reference number of holding
MKr
Extent
18758

Context
Bayerisches Hauptstaatsarchiv (Archivtektonik) >> Beständetektonik des Bayerischen Hauptstaatsarchivs >> 4 Abteilung IV: Kriegsarchiv >> 4.2 Militärbehörden >> 4.2.1 Ministerium >> 2.1.1 Kriegsministerium
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["Null-Objekt in FAUST mit Vorbemerkungen zum Bestand] Mit dem Regierungsantritt des Kurfürsten Max IV. Joseph (1799) trat das Oberkriegskollegium an die Stelle des 1620 errichteten und nunmehr aufgehobenen Hofkriegsrates. Als jedoch 1801 der Kurfürst selbst das Kommando über alle Truppen übernahm (RBl 363), wurde das Oberkriegskollegium, weil überflüssig geworden, aufgelöst. Dafür wurden zur Abkürzung des Verfahrens 1801 ein Kriegsjustizrat und ein Kriegsökonomierat (RBl 579) und 1804 zur vorbereitenden Bearbeitung der Dienst-, Personal- und Kommandosachen ein Geheimes Kriegsbureau errichtet (RBl 293). Das in der Konstitution von 1808, Tit. III, § 1, vorgesehene Ministerium des Kriegswesens (RBl 985) begann am 1. Oktober 1808 seine Tätigkeit, das Geheime Kriegsbureau wurde am selben Tage aufgelöst. Mit dem Oberkommando behielt sich der König auch die Leitung des Ministeriums vor, der bisherige Chef des Geheimen Kriegsbureaus, der Generalleutnant von Triva, erhielt seine Ernennung zum Minister-Staatssekretär im Kriegswesen (RBl 2292). Triva, der 1814 zum Dirigierenden Minister des Kriegswesens ernannt worden war (RBl 537), ohne daß sich an seiner Stellung etwas geändert hätte, wurde erst 1817 die tatsächliche Leitung der nunmehr als Staatsministerium der Armee bezeichneten höchsten militärischen Behörde übertragen (RBl 49). In den §§86-100 der im Jahre 1817 erlassenen FormationsV0 erhielt das Staatsministerium der Armee eine genaue Bestimmung seiner Zuständigkeit, die, noch ausschließlich die Verwaltung umfassend, als "oberste Leitung über die gesamten Dienstbehörden der Armee" umschrieben war (RBl 331). Neben diesen Dienstbehörden unterstanden dem Staatsministerium auch das 1804 aus dem Kriegsjustizrat hervorgegangene Generalauditoriat, der nunmehr als Oberes Administrativkollegium der Armee bezeichnete bisherige Kriegsökonomierat und die General-Lazarettkommission (ebda., §86). Das Jahr 1822 brachte wesentliche Änderungen mit sich. Der König trat das Oberkommando der Armee an den Fürsten Wrede ab, das Staatsministerium der Armee, das Oberadministrativkollegium der Armee und die General-Lazarettkommission wurden aufgehoben und dafür das Armee-Ministerium mit einem wirklichen oder provisorischen Minister an der Spitze gebildet, der in dienstlicher, organischer, personeller und technischer Hinsicht dem König allein, hinsichtlich der genauen Nachweisung des für die Armee erforderlichen und bewilligten Budget den Ständen des Reiches verantwortlich war (RBl 1033). Das neue Ministerium war in drei Sektionen gegliedert: 1) Für das Dienstliche, Personelle und Technische, 2) für das Administrative, Ärztliche und das Militär-Bauwesen, und 3) für das Oberstrichterliche in Dienstvergehen und -verbrechen (ebda.). Ludwig I. hat bald nach seinem Regierungsantritt durch VO vom 9. Dezember 1825 die Formationen der Ministerien neu bestimmt (RBl 977). In den §§ 98-111 ist der Wirkungskreis des Ministeriums der Armee in weitgehend wörtlicher Übereinstimmung mit der FormationsV0 von 1817 umschrieben. Vier Monate später wurde das Ministerium als Kriegsministerium, wie es von nun an bis zum Ende der Monarchie hieß, neu gebildet, die drei Sektionen wurden aufgehoben und durch sechs Referenten für die verschiedenen Dienstzweige ersetzt (RBl 1826 345). Mit der Übertragung der Befugnisse des 1829 aufgehobenen Oberkommandos der Armee auf das Kriegsministerium erhielt der bayerische Kriegsminister eine einmalige Stellung und Machtfülle, die ihn weit über seine Ministerkollegen aber auch über die Kriegsminister anderer Staaten, wie etwa Preußen, hinaushob: Er war nicht nur wie bisher bereits oberster Chef der Verwaltung der Armee, sondern nunmehr auch deren oberster Befehlshaber, dem, unabhängig von seinem militärischen Rang, den er bekleidete, alle anderen militärischen Befehlshaber untergeordnet waren. Als Chef der Armee-Verwaltung konnte der Kriegsminister durch einen anderen Minister oder durch einen Staatsrat im ordentlichen Dienst, als oberster Befehlshaber der Armee nur durch einen anderen militärischen Befehlshaber vertreten werden (Seydel, Bayerisches Staatsrecht² 3 709). Zugleich mit der Übertragung der Befugnisse des Oberkommandos der Armee erhielten das Kriegsministerium und die äußeren Kommandostellen neue Funktionen. Im Kriegsministerium wurden die sechs Referenten wieder eingezogen, an deren Stelle traten sechs Sektionen: 1) General-Sekretariat, 2) mit 4) Personelles und Materielles der einzelnen Truppengattungen, 5) Polizei und Politik, Sanitätswesen, Wohltätigkeitseinrichtungen usf. 6) Budget, Verwaltung, Kasse- und Rechnungswesen (RBl 1829 209 und 245). Im Jahre 1857 wurden die Sektionen wieder aufgehoben und die Referenten dem Kriegsminister unmittelbar unterstellt (KRMBI 5), das General-Sekretariat blieb bestehen. In der FormationsV0 vom 17. März 1876 erhielt das Kriegsministerium seine bis zu seiner Auflösung 1919/1921 beibehaltene Gliederung in Abteilungen (s.u.) nach preußischem Vorbild (KrMBl 181; vergl. auch KrMBl 1877 109), die 1911 modifiziert wurde (KrMBl 545). Während des Kriegszustandes 1866, 1870/71 und 1914-1918 blieb das Kriegsministerium immobil. Den auf Grund des Gesetzes über den Kriegszustand 1912 (GVBl 1161) in den Jahren des Ersten Weltkriegs erweiterten Kompetenzen des Kriegsministeriums wurde durch Einrichtung zusätzlicher Referate (z.B. Pressereferat, s.u.) und Abteilungen (Kriegsamt, Nachweisebureau, s.u.) auf Kriegsdauer Rechnung getragen. In seiner Regierungserklärung am 8. November 1918 gab der Bayerische Ministerpräsident Kurt Eisner dem Ministerium die neue Bezeichnung Ministerium für militärische Angelegenheiten (Verhandlungen des provisorischen Nationalrates des Volksstaates Bayern im Jahre 1918/1919, Sten.Ber. 2). An der Stellung des Ministers änderte sich nichts, auch der republikanische Militärminister nahm den Oberbefehl für sich in Anspruch (KrMBl191 113). Mit dem Inkrafttreten der Weimarer Verfassung und der damit verbundenen Unterstellung aller Teile der Wehrmacht unter den Oberbefehl des Reichspräsidenten wurde das Ministerium für militärische Angelegenheiten aufgelöst. An dessen Stelle trat die Reichswehrbefehlsstelle Bayern (KrMBl 1919 1137; Abkürzung: Rw.B.B. KrMBl 1163), deren sich der Reichswehrminister bis zu der für den 1.Oktober 1919 in Aussicht genommenen Bildung des Reichswehrministeriums zur Führung der Verwaltung der Militärbehörden in Bayern bediente (KrMBl 1135). Termingerecht löste sich die Reichswehrbefehlsstelle Bayern am 30. September 1919 auf. An ihre Stelle trat das Abwicklungsamt des früheren bayerischen Ministeriums für militärische Angelegenheiten (KrMBl 1323; Abkürzung: Abwicklungsamt Bayern, Aw.A.B.). Das Abwicklungsamt unterstand zunächst dem Reichswehrminister, Chef der Heeresleitung (KrMBl 1293), dann dem Chef des Abwicklungsamtes des preußischen Kriegsministeriums ebenfalls unter dem Reichswehrministerium (KrMBl 1919 1431). Das Abwicklungsamt des preußischen Kriegsministeriums schied im November 1919 aus dem Bereich des Reichswehrministeriums aus und trat als Heeresabwicklungshauptamt (Abk.: H.A.H.A.) unter den beim Reichsfinanzministerium ernannten Reichsabwicklungskommissar (HVBl 442 und 443). Im Zuge dieser Umorganisation erhielt das bisherige Abwicklungsamt Bayern die neue Bezeichnung Heeresabwicklungsamt Bayern (Abteilung:H.A.A.B., KrbMBl 443). Mit der Auflösung des Heeresabwicklungsamtes Bayern am 31. März 1921 endete die Geschichte des Bayerischen Kriegsministeriums. Restabwicklungsgeschäfte wurden und werden, soweit nicht von Reichsbehörden bzw. Bundesbehörden übernommen, von dem 1919 beim Staatsministerium des Äußeren eingerichteten Militär-Referat (V 5/112, Nr. 576) oder vom Bayerischen Kriegsarchiv (s.u.Zentralnachweise-Bureau) zu Ende geführt (StAnz Nr.71 vom 27.3.1921). Bis zu diesem Zeitpunkt blieb, wenn auch mit Veränderungen, die 1876 eingeführte Gliederung des Ministeriums in Abteilungen bestehen. Die Abteilungen des Kriegsministeriums 1876 - 1921 Das seit der FormationsV0 von 1817 bestehende General-Sekretariat war zwischen 1829 und 1857 eine eigene Sektion (s.o.), es wurde 1875 in Zentral-Abteilung (Z) umbenannt (KrMBl 43) und 1876 als eigene Abteilung formiert, die für den inneren Dienstbetrieb des Ministeriums zuständig war. Die Abteilung für Persönliche Angelegenheiten (P) war zuständig für Offiziere und Fähnriche. Der Abteilungs-Chef war gewöhnlich Staatsrat im ordentlichen Dienst und als solcher seit 1909 Stellvertreter des Kriegsministers (Geschichte des bayerischen Heeres 8 140). Die Abteilung für allgemeine Armee-Angelegenheiten war zuständig für Organisation, Formation und Mobilmachung, für die Dienstverhältnisse in der Armee, für Ausbildung und Truppenübungen, für Waffenwesen, Militär-Bildungs- und Erziehungswesen, für Ersatz- und Landwehr-Angelegenheiten, Dienstauszeichnungen, Disziplin, für Gendamerie, Militärseelsorge, Presse usf. Aus dieser Abteilung wurde 1902 eine Abteilung für Artillerie- und Waffenwesen herausgelöst (KrMBl 218), beide Abteilungen erhielten 1908 die genauen Bezeichnungen Armee-Abteilung_I (AI) und Armee-Abteilung_II (A II) (KrMBl 256). Mit der Errichtung des Kriegsamtes (s.u.) Ende 1916 wurden beide Abteilungen wieder zu einer Armee-Abteilung zusammengefaßt (KrMBl 1155), die kurz vor dem Ende des Ersten Weltkriegs 1918 noch in Sektionen gegliedert wurde (KrMBl 1012): Generalstabs-Sektion (A I), Truppen-Sektion (A II) und Presse-Sektion (A III). Zu diesen kamen wenig später noch eine Sektion für Technische Truppen und Verkehrswesen (A IV) (V 5/110, Nr. 275), 1920 vom bisherigen Kriegsamt das Referat Arbeiter- und Angestellten-Angelegenheiten (A V) (KrMBl 181) und schließlich im selben Jahr die aufgelöste Feldzeugmeisterei-Abteilung (s.u.) als besondere Sektion (A/Fz.(A bw.) (KrMBl 299.) Im Vollzug der Mobilmachung bzw. des Gesetzes über den Kriegszustand 1912 wurde in der Armee-Abteilung I im August 1914 ein eigenes Presse-Referat (A I - Pr.) eingerichtet, das im Verlaufe des Krieges eine besondere politische Bedeutung erlangte und 1918 in eine Presse-Sektion (A III, s.o.) umgewandelt wurde (KrMBl 971). Die Presse-Sektion wurde im Mai 1919 aufgelöst (D. Fischer, Die Münchner Zensurstelle während des Ersten Weltkriegs. Alfons Falkner von Sonnenburg als Pressereferent im Bayerischen Kriegsministerium in den Jahren 1914 bis 1918/19, phil. Diss. München 1973). Die Militär-Ökonomie-Abteilung war bereits 1876 in die folgenden Sektionen gegliedert: I) Etat- und Rechnungswesen, II) Natural-Verpflegung, Militär-Fonds, III) Bekleidungs-, Geldverpflegungs-, Reise- und Vorspann-Angelegenheiten, IV) Servis-Wesen. Hinzu kam 1888 das bisherige Bau-Bureau (s.u.) als V. Sektion für das Bauwesen (KrMBl 1887 472). Seit 1899 führte die Abteilung die Bezeichnung Militär-Verwaltungs-Abteilung (V) (KrMBI 169). Die ursprüngliche Abteilung für das Invalidenwesen erhielt in der FormationsV0 von 1911 die Bezeichnung Pensions- und Versorgungs-Abteil (PV) und zugleich eine Einteilung in drei Sektionen: I) Pensions- und Versorgungs-Angelegenheiten der Offiziere, Unteroffiziere und Mannschaften usf., II) desgleichen der Beamten und Hinterbliebenen, III) Unterstützungswesen, Pensionspfändungen, Verwaltung der Fonds und Stiftungen. Für Offiziere, die durch Gesundheitsschädigungen zum Berufswechsel gezwungen waren, wurde 1917 eine Auskunftsstelle für Offizier-Zivilversorgung im Kriegsministerium - Pensions- und Versorgungs-Abteilung - eingerichtet (KrMBl 299). Seit 1. Oktober 1919 war die Abteilung als Reichsarbeitsministerium, Landesdienstetelle für das Rentenversorgungswesen in Bayern, eine Reichsbehörde (KrMBl 1348). Die Militär-Medizinal-Abteilung seit 1893 nur mehr als Medizinal-Abteilung (MA) (MHBl 1693 8) bezeichnet, war zuständig für das Gesundheitswesen in der Armee und die persönlichen Angelegenheiten der Sanitätsoffiziere. Seit 1.Oktober 1919 war die Abteilung als Reichsarbeitsministerium, Landesdienststelle für das ärztliche Versorgungswesen in Bayern, eine Reichsbehörde (KrMD1 1348). Der Justiziar des Kriegsministeriums fungierte zunächst als selbständiger Bürochef, erst seit der FormationsV0 von 1911 wurde er Chef der Abteilung für Rechtsangelegenheiten (R) (KrMBl 545). Zwischen 1887 und 1893 nahm der Generalauditor die Geschäfte des Justiziars wahr (KrM1Bl 1887 411), dann wurde die Stelle wieder mit einem eigenen Beamten besetzt, der seinerseits nun mit der Wahrnehmung der Geschäfte des Militär-Fiskals (s.und) betraut war (KrMBl 1893 429 und 1894 169). Die Abteilung war zuständig für die Militär-Justizverwaltung einschließlich der persönlichen Angelegenheiten der Militär-Justizverwaltung einschließlich der persönlichen Angelegenheiten der Militär-Justizbeamten, weiter für Strafrecht und Strafprozessrecht, für Disziplinarstrafordnung und Beschwerdeordnung, für ehrengerichtliche Angelegenheiten usf. Das Zentral-Nachweisebureau (Z.N.) wurde bei Kriegsbeginn 1914 gem. Mobilmachungsplan 1913, § 4, Ziff. 22, beim Kriegsministerium als besondere Abteilung zur Sammlung und Mitteilung von Nachrichten über Verwundete, Gefallene, Vermißte und Kriegsgefangene, weiter zur Führung der Verlustlisten und der Kriegsgräberkartei errichtet (DV 483; vergl. KrMBI 1914 496 und 1916 15). Im Jahre 1915 wurde dem Bureau eine Abteilung für Nachlaßsachen (Sammlung, Verwahrung und Überweisung der Nachlässe der Angehörigen der bayerischen Armee, der verbündeten und der feindlichen Heere) angeschlossen (KrMBl 368). Am 1. Oktober 1919 trat das Bureau als Zentral-Nachweise-Amt für Kriegerverluste und Kriegergräber Abteilung Bayern in den Geschäftsbereich des Reichsinnenministeriums über (KrMBl 1627), seit 1920 unter der Bezeichnung Zentralnachweiseamt für Kriegerverluste und Kriegergräber" Zweigstelle München (KrMBl 292). Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs trat die Dienststelle in den Bereich des Bayerischen Staatsministeriums des Innern über. Im Jahre 1949 wurde das Amt aufgelöst (GVBI 80), das Bayerische Hauptstaatsarchiv, Abteilung Leonrodstraße (heute Abteilung IV - Kriegsarchiv -) übernahm zusammen mit den noch vorhandenen Unterlagen den Auskunftsdienst, während der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge, Landesverband Bayern, die Kriegsgräberlisten erhielt (StAnz vom 27.5.1949). (vergl. auch R. Absolon, Die Wehrmacht im Dritten Reich II 315; AE 52 Geschäftsordnung für das Bayerische Nachweise-Bureau 1906, Hektogr.) Ende 1916 wurde nach preußischem Vorbild (Deist, Militär und Innenpolitik I/1 Nr.196) auch im Bayerischen Kriegsministerium ein Kriegsamt (K) (an Stelle der aufgelösten Armee-Abteilung II, s.o.) als eigene Abteilung zur Deckung des Bedarfs an Menschen mit Hilfe des Ersatzwesens und des Reichsgesetzes betreffend den vaterländischen Hilfsdienst 1916 (RGBl 1333) und zur Beschaffung von Munition, Waffen und anderem Kriegsgerät durch die Technischen Institute (der Artillerie) und die Privatindustrie eingerichtet (KrMBl 1155). Das Kriegsamt war in die folgenden Sektionen und selbständigen Referate gegliedert (Hinterthür, Kriegestellen und Kriegsgesellschaften, 19179 69): Rohstoffe, später auch als Kriegsrohstoffstelle beim Kriegsamt benannt (K 1), Ausnützung der Privatindustrie und Bereitstellung von Arbeitskräften (in dieser Sektion wirkte der Marinebevollmächtigte beim Bayerischen Kriegsministerium) (K 2), Nachersatz und Beschaffung von Arbeitskräften aus dem Heer (K 3), Angelegenheiten aus dem Bereich der Feldzeugmeisterei (K 4), Hilfsdienstgesetz, Betriebsstillegungen und Frauenarbeit (K 5), Kohlenausgleichstelle, 1917 errichtet (StAnz Nr.23), später in Kohlenversorgung umbenannt (Hinterthür 96) (K 6), Ausgleich der bundesstaatlichen Lieferungen und zugleich Heeresauftragsamt (Hinterthür 73) (K 7). Im Jahre 1918 wurde im Kriegsamt eine Preisprüfungsstelle für Heereslieferungen errichtet (KrMBl 1049, Ausf.Best. 1050). Das Kriegsamt gab "Dienstliche Mitteilungen" heraus, die bis Ende 1918 als Beilagen zu den vom Preußischen Kriegsamt herausgegebenen "Amtlichen Mitteilungen" erschienen sind. Das Kriegsamt wurde 1920 in Feldzeugmeisterei-Abteilung des Heeresabwicklungsamtes Bayern umbenannt (KrMBl 181), am 1. Oktober 1920 aufgelöst und als eigene Sektion (A/Fz.(Abw)) in die Armee-Abteilung (s.o.) eingegliedert (KrMBI 299). Im Rahmen der Zuständigkeit des Kriegsamtes waren folgende Dienststellen tätig: Der Beauftragte des Königlich Bayerischen Kriegsministeriums beim preußischen Kriegsamt (seit 1916, MKr 17268), der Bayerische Offizier beim Stabe des Waffen- und Munitionsbeschaffungsamtes (Wumba) (seit 1917, MKr 17228) und der Beauftragte des Königlich Bayerischen Kriegsministeriums beim General-Gouvernement in Brüssel (OP 14952). Das bisherige Referat Truppenberatung und Truppenbetreuung der Armee-Abteilung (A II 8) wurde Anfang 1919 in eine Abteilung für Truppenberatung (T) umgewandelt (KrMBl 77) zur Förderung der Armeeangehörigen (KrMBl 392). Die Abteilung wurde nach Niederwerfung der Räteherrschaft in Bayern wieder aufgelöst. Angegliederte Behörden, Dienststellen und Kommissionen Durch FormationsV0 von 1822 wurde bei der 3. Sektion (s.o.) des Armee-Ministeriums eine Revisionsstelle zur Revision der Urteile vorinstanzieller größerer Kriegskommissionen bzw. Kriegsgerichte über militärische Vergehen und Verbrechen errichtet (RBl 1033). In der FormationsV0 von 1829 wurde die Revisionsstelle, nunmehr als Revisionsgericht bezeichnet, mit dem Generalauditoriat vereinigt (RBl 209). Dieselbe FormationsVO von 1829 ordnete die Errichtung einer Kommission für die (Militär) Bildungsanstalten bei der 2. Sektion (s.o.) an, deren sich der Kriegsminister in erheblichen Fällen, die auf das Kadettenkorps und ganz allgemein auf den Unterricht in der Armee Bezug haben, bedienen sollte (RBl 209). Die Kommission fiel offensichtlich der Neuformation des Kriegsministeriums von 1857 zum Opfer (seit 1857 im MHB nicht mehr erwähnt). Gem. § 16 der FormationsV0 von 1829 wurde ein Kriegsrat zur Beratung aller wichtigen Vorkommnisse, Verbesserungen oder Neueinrichtungen gebildet (RBl 209), der als feste Institution durch die FormationsVO von 1857 wieder aufgehoben wurde (KrMBl 5), dessen Einberufung sich jedoch der König für die Zukunft vorbehielt. Die Ober-Examinations-, ab 1914 (MHB) Prüfungs-Kommission für Kandidaten des höheren Militär-Verwaltungsdienstes wurde 1878 aufgestellt (KrMBl 266). Zur Vervielfältigung der nicht zur Veröffentlichung im Regierungsblatt bestimmten sogenannten "Autographierten Kriegsministerialreskript" wurde 1816 unter dem Kriegrsökonomierat eine Lithografische Offizin eingerichtet (A I Bd.10), die, nach Auflösung der seit 1817 als Oberadministrativ-Kollegium der Armee bezeichneten Behörde, seit 1822 dem Armee-Ministerium unterstand (Rbl 1G33). Im Jahre 1856 wurde die Offizin mit der Druckerei des Topographischen Bureaus vereinigt (KrMBl 101), seit 1868 unterstand sie wieder dem Kriegsministerium, Zentral-Abteilung (MKr 915, Prod. 2). Im Jahre 1911 wurde sie in Drucksachenverlag des Kriegsministeriums umbenannt. Die Offizin bzw. der Drucksachenverlag lithographierte und druckte neben den Kriegs-Ministerial-Reskripten sämtliche armee-internen Formulare und Drucksachen. Ebenfalls der Zentralabteilung unterstand das 1888 zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung aller auf den Druckschriften-Etat und das Dienstbücherwesen einschlägig Angelegenheiten errichtete Dienstbücherbureau mit dem angeschlossenen Bücherarchiv des Kriegsministeriums (MKr 914, Prod, 2), das später auch noch die (kleine) Amtsbücherei des Ministeriums verwaltete. Im Jahre 1911 erhielt es die neue Bezeichnung Dienstbücherverwaltung des Kriegsministeriums (KrMBl 257). Nach § 1 der FormationsV0 von 1829 wurde bei der 6. Sektion als Unterabteilung eine Revisions-Abteilung zur Rechnungsrevision aller weder zu einer Armee-Division noch zum Artillerie-Korps-Kommando gehörenden Militärstellen errichtet (RBl 209), die nach der FormationsV0 von 1855 der neu errichteten Militär-Rechnungskammer weichen mußte (KrMBl 47). Mit Aufhebung der Militär-Rechnungskammer 1870 wurde zur Revision der Rechnungen aller den beiden Generalkommandos nicht unterstellten Kommando- und Dienststellen die Rechnungs-Revision des Kriegsministeriums eingerichtet (KrMBl 102). Die Dienststelle wurde 1883 wieder aufgehoben (KrMBl 34). An die Stelle der Rechnungs-Revision trat 1883 die Rechnungs-Revisionsstelle im Kriegsministerium für die Revision und Abnahme der Rechnungen der General-Militär-Kasse nebst Militär-Pensionskasse, der Militär-Fondskasse und der Lithographischen Offizin, dann für die Vornahme der Lokal- und Kassenrevisionen, sowie der Administrationsuntersuchungen der genannten Kassen (KrMBl 34), die 1889 eine eigene Dienstordnung erhielt (KrMBl 185; DV 166). Anläßlich der Trennung des Festungs- vom Garnisonbauwesen wurde 1886 ein Bau-Bureau als höchste Instanz für das Garnisonbauwesen eingerichtet (KrMBl 105), das 1888 als V. Sektion für das Bauwesen der Militär-Ökonomie-Abteilung (s.o.) einverleibt wurde (KrMBl 1887 472). Die Verwaltung der Fonds (Militär-Witwen- und Waisen-Fond, Invaliden-Fond, Milder Stiftungs-Fond usf.) und Stiftungen (für die Armee insgesamt wie für einzelne Armee-Abteilungen) wurde nach Aufhebung des Ober-Administrativ-Kollegiums der Armee 1822 (s.o.) der Militär-Fonds-Kommission unter dem Armee-Ministerium übertragen (RBl 1033), die 1872 in Militär-Fonds-Verwaltung umbenannt wurde (KrMBl 39, Beil. 13). Die Militär-Fonds-Verwaltung wurde 1883 aufgehoben und die Verwaltung der Militär-Fonds und -Stiftungen der Militär-Fonds-Kommission in München übertragen, deren Bürogeschäfte durch die Abteilung für das Invalidenwesen, deren Kanzlei- und Expeditionsgeschäfte durch die Zentral-Abteilung und deren Kassengeschäfte durch die gleichzeitig bei der General-Militär-Kasse errichtete Militär-Fondskasse erledigt wurden (KrMBl 1883 45 und 46, auch 1913 554). Die Militär-Fondskasse schied 1920 aus der Abwicklungsstelle der General-Militär-Kasse aus und trat in den Bereich des Reichsarbeitsministeriums, Landesdienststelle für das Rentenversorgungswesen in Bayern über (KrMBl 339). Eine VO von 1816 räumte dem Militär-Fiskus eine allgemeine Amtsvollmacht ein (RBl 267). Nach den 1829 erlassenen Vorschriften über die militär-fiskalische Geschäftsführung hatte der mit Fiskalsachen betraute Militärbeamte die Rechte des Militär-Ärars, sämtlicher Militär-Fonds und der militärischen Anstalten bei den einschlägigen Gerichten durch Klage und Verteidigung zu vertreten, er unterstand zusammen mit der Militär-Fonds-Kommission der Leitung und Aufsicht des Kriegsministeriums (V 5/8, Nr. 140). Diese Bindung an die Militär-Fonds-Kommission bzw. -Verwaltung wurde 1883 gelöst und das Militär-Fiskus als selbständige Militärbehörde dem Kriegsministerium unmittelbar untergeordnet (KrMBl 46). Seit 1893 wurden die Geschäfte des Militär-Fiskuss durch den Justiziar (s.o.) wahrgenommen. In Vollzug §40 des Offizier-Pensionsgesetzes von 1906 (RGBl 565) und § 43 des Mannschafts-Versorgungsgesetzes von 1906 (RGBl 593) wurde 1906 im Kriegsministerium ein Kollegium zur Entscheidung von Pensionierungsfragen errichtet (KrMBl 247). Zur Sammlung und Erfassung von Lazaretturkunden bayerischer Sanitätseinheiten und zur Auskunftserteilung wurde 1918 beim Kriegsministerium das Hauptkrankenbuchlager errichtet und dieses dem Bayerischen Kriegsarchiv angegliedert (MKr 2844, Prod. 88a; vergl. Gesichtspunkte über Einrichtung, Listenführung, Stellenbesetzung usf. beim Bayerischen Hauptkrankenbuch-Lager in: V 5/110, Nr. 250). Das Hauptkrankenbuch-Lager ging 1919 zusammen mit der Medizinal-Abteilung (s.o.) auf das Reichsarbeitsministerium, Landesdienststelle für das ärztliche Versorgungswesen Bayern, über (HVBl 174 und KrMReskr. V 5/112, Nr. 601d; weiter vergl. R. Absolon 2 315). Zur Koordinierung der für die Kriegs- und Ernährungswirtschaft wichtigen Sammlungen von Altwaren, Altmetallen, Pflanzen und Früchten wurde 1918 die Bayerische Sammelhilfe - Landesstelle gegründet, deren Vorsitz das Kriegsministerium übernahm (Dienstl. Mitt. Nr. 49). Zur Verhinderung unrechtmäßiger und unzweckmäßiger Veräußerungen von Heeresgut wurde 1919 im Ministerium für militärische Angelegenheiten die Wirtschaftskommission für den Volksstaat Bayern aufgestellt (MKr 17761, Prod. 23), die nach wenigen Wochen unmittelbar nach Niederwerfung der Räteherrschaft in Bayern wieder aufgelöst wurde; deren Kompetenzen gingen wieder ausschließlich auf die Bayerische Verwertungsstelle für Heeresgut unter dem Staatsministerium des Äußern über (V 5/111, Nr. 257). Kriegsminister und Minister für militärische Angelegenheiten Literatur: MHB 1911 L, für 1808 - 1911 V. Schärl, Die Zusammensetzung der bayerischen Beamtenschaft von 1806 bis 1918, Kallmünz 1955, 234 K. Schwend, Bayern zwischen Monarchie und Diktatur, München 1954, 569, für 1918-1919 Abkürzungen: AVBl (preußisches) Armee-Verordnungsblatt DV Druck-Vorschrift GBH Geschichte des bayerischen Heeres, hg. vom Bayerischen Kriegsarchiv GVBl Gesetz- und Verordnungsblatt HVBl Heeres-Verordnungsblatt KrMBl Verordnungs-Blatt des Königlich Bayerischen Kriegsministeriums, des Ministeriums für militärische Angelegenheiten, Amtsblatt der Reichswehrbefehlsstelle Bayern, des Abwicklungsamtes des früheren bayerischen Ministeriums für militärische Angelegenheiten, des Heeresabwicklungsamtes Bayern KrMReskr. Kriegsministerialreskript(e), Sammlung zitiert entweder nach Alter Bestand A I, oder nach Amtsbücherei V 5 MHB Militär-Handbuch des Königreichs Bayern RBl Regierungsblatt RGBl Reichsgesetzblatt StAnz Bayerischer Staatsanzeiger V 5 s.o. KrMReskr. VO Verordnung Ergänzungen zum Vorwort für einzelne Gliederungspunkte: Ergänzung zum Gliederungspunkt "03.08.03.06 IV Rechtsabteilung des Kriegsministeriums (R-Abteilung)": An die Rechtsabteilung war der Militärfiskus angeschlossen. Die Akten des Militärfiskus wurden in einem eigenen Repertorium "Fiskus" zusammengestellt und tragen die Signaturen "MKr 14964-16804a". Ebenfalls in den Geschäftsbereich der Rechtsabteilung gehören die "Notariatsurkunden MKr". Ergänzung zum Gliederungspunkt "03.07 Rechnungsrevisionsstelle im Kriegsministerium": 1. Geschichte der Rechnungsrevisionsstelle im Kriegsministerium Die Vorgänger der Rechnungsrevisionsstelle waren die Militärrechnungskammer des Kriegsministeriums, aufgelöst am 1. Mai 1870 (V.Bl.S.102) und die Rechnungsrevision des Kriegsministeriums, umgewandelt am 1.4.1883 (V.Bl.S.34) in Rechnungsrevisionsstelle im Kriegsministerium. Die Rechnungsrevisionsstelle war "ein Dienstzweig des Kriegsministeriums, sohin letzterem direkt unterstellt." Ihr oblag vor allem die Kontrolle der Kassen- und Buchführung der Generalmilitärkasse, einschließlich der Militärpensions- und Militärfondskasse, der im Mobilmachungsfalle zu errichtenden Generalkriegskasse, der Hausverwaltung und der lithographischen Offizin des Kriegsministeriums, des topographischen Büros und des Hauptkonservatoriums der Armee. Die Auflösung der Rechnungsrevisionsstelle erfolgte 1.10.1920, der Großteil ihrer Aufgaben ging an die Verwaltungsabteilung des Heeresabwicklungsamtes Bayern über. 2. Archivalische Geschichte des Bestandes Der Aktenbestand kam am 1.1.1924 anläßlich der Einverleibung der Reichsarchiv-Zweigstelle München mit den Akten des früheren königlich bayerischen Kriegsministeriums zum damaligen Bayerischen Kriegsarchiv. Der Bestand zählt 61 Bunde von meist 10-15 cm Höhe mit 264 Akten. Die Bunde waren innerhalb des Gesamtbestandes durchnummeriert, die Akten innerhalb des Bundes. Sämtliche Akten bestehen aus losen Blättern. Ein Registraturplan ist vorhanden. Die alte Registratur konnte danach wieder hergestellt werden. Vernichtet wurden ungefähr 10 Bunde (Briefbücher, Geldeinnahme-Kontrollbücher und Belege). Vermerk hierüber ist im alten Registraturplan erfolgt. Alter Registraturplan befindet sich im Bund 61/5 (jetzt: MKr 17008). Die Ordnung und Repertorisierung erfolgte in der Zeit von Januar mit Februar 1943 durch Angestellten Stühler. München, 2. März 1943 gezeichnet: Knorr Oberheeresarchivrat Ergänzung zum Gliederungspunkt "03.08.03.04.08 Dienststelle des Beauftragten des kgl. bay. Kriegsministeriums beim preußischen Kriegsamt": 1. Zusammensetzung des Bestandes: Der vorliegende Aktennachlaß setzt sich aus dem bisherigen Bestand "Nachlaß Müller" zusammen und repräsentiert weitgehend das Aktengut, das im Rahmen der Tätigkeit des Hauptmanns a.D. Friedrich Müller (geb. 02.02.1879, vgl. OP 8838, KrStR 12857/12, KP 890, MMJO VII K 21/10) als "Beauftragter des Königlich Bayerischen Kriegsministeriums beim preußischen Kriegsamt" in Berlin erwuchs und stellt damit eine Ergänzung zur Aktengruppe Mobilmachung in den Akten Kriegsministeriums (MKr 14165 - 14464) dar. Zum Teil befinden sich in diesem Nachlaß Originalaktenstücke, deren Durchschläge dort liegen. Darüber hinaus befindet sich im Nachlaß jenes Schriftgut, dass nach der Übernahme der Interessenvertretung bayerischer Industrieller bei Reichs- und Staatsbehörden durch Fritz Müller und Dr. Ingenieur Fritz Bürklein nach Kriegsende zusätzlich anfiel und schließlich nach ebenso mühevoller Überführung aus Berlin (vgl. Bund 36) wie gefahrvoller Lagerung in München vom Bayerischen Hauptstaatsarchiv, Abteilung IV: Kriegsarchiv, nach dem Tod von Fritz Müller 1947 übernommen werden konnte. Andere Teile des Nachlasses wurden im Bestand "Bayern und Reich" und im Bestand "Offiziersvereinigung" eingegliedert. 2. Gliederung des Bestandes: Diesen Enstehungsvorausetzungen entsprechend gliedert sich der vorliegende Bestand in zwei wesentlich geschiedene, einander jedoch sachlich vielfach berührende Gruppen, nämlich I. die Akten der Dienststelle des "Beauftragten des Königlich Bayerischen Kriegsministeriums beim preußischen Kriegsamt" samt den ihr nach und nach zugeschlagenen zusätzlichen Funktionen und Aufgaben aus den Jahren 1914 - 1919, umfassend die Aktenbunde 1 - 30, sowie II. die Akten der von Fritz Müller und Fritz Bürklein wahrgenommenen Interessenvertretung bayerischer Industrieller bei Reichs- und Staatsbehörden in Berlin namentlich in Entschädigungs- und Abwicklungsfragen aus den Jahren 1919 - 1923 nebst einigen Akten wirtschaftlichen und politischen Inhalts zu Müllers Anstrengungen und Bemühungen um eine heimliche Waffenherstellung und Waffenlagerung in Bayern aus den Jahren 1922 - 1927, umfassend die Aktenbunde 31 - 37 3. Institutionelle Verhältnisse der Dienststelle Die Errichtung eines preußischen Kriegsamtes in Berlin im Herbst 1916 hatte die Voraussetzung geschaffen, dort Vertretungen der bundesstaatlichen Kriegsministerien einzurichten. Zur Vertretung des Königlich Bayerischen Kriegsministeriums wurde im November 1916 der Hauptmann a.D. Fritz Müller nach Berlin entsandt. Keine klar abgesteckten Weisungen, sondern der höchst allgemeine Auftrag "Schaffen Sie sich Ihre Stellung!" (vgl. Bund 1) bezeichneten zunächst den Rahmen von Müllers Tätigkeit. Nach mehrwöchigem Studium des preußischen Kriegsamtes und seiner, angesichts ständigen Veränderung nur schwer durchschaubarer Organisation legte Müller im Dezember 1916 dem Königlich Bayerischen Kriegsministerium den Entwurf einer Geschäftsordnung für seine Dienststelle vor, deren Inhalt gleichermaßen die Billigung des Königlich Bayerischen Kriegsministeriums wie die des preußischen Kriegsamtes fand (vgl Bund 1). Nach dieser Geschäftsordnung sollte es Hauptaufgabe des Dienststelle des "Bayerischen Beauftragten"sein, einerseits die Anträge und Wünsche des preußischen Kriegsamtes einschließlich seiner Abteilungen nach Bayern weiterzuleiten, anderseits die Interessen Bayerns beim preußischen Kriegsamt und seinen Abteilungen zu vertreten (vgl. Bund 1). Der weitgehend wirtschaftlich-rechtliche Charakter der Tätigkeit Müllers war damit vorgezeichnet, war doch die Zuständigkeit des Kiegsamtes und seiner Abteilungen vornehmlich gerichtet 1. auf die gesamte Versorgung des Heeres und der Kriegsindustrie mit Menschen, 2. auf die Versorgung der gesamten Kriegsindustrie mit Aufträgen in Verbindung mit den Beschaffungsstellen, 3. auf die Versorgung der gesamten Kriegsindustrie mit Rohstoffen, 4. auf Ein- und Ausfuhrangelegenheiten sowie 5. auf weite Bereiche des Ernährungswesens, die Landwirtschaft eingeschlossen (vgl.Bund 1). Die außerordentliche Aufgabe, die Müller sich und seiner Dienststelle aufgegeben sah, war es indes, die bayerische Wirtschaft durch Vermittlung von Aufträgen und Einbeziehung in die staatlich gelenkte Rohstoffversorgung der allgemeinen deutschen Kriegswirtschaft einzugliedern, hatte es doch die angesehene und leistungsfähige bayerische Industrie versäumt, sich rechtzeitig auf Kriegsproduktion umzustellen, weshalb ihr in den beiden ersten Kriegsjahren namhafte Aufträge zugunsten ihrer norddeutschen Konkurrenz entgangen waren. Diese Aufgabenstellung brachte die Dienststelle des "Bayerischen Beauftragten" in ein außerordentlich enges Verhältnis zu den führenden Vertretern der bayerischen Wirtschaft, ein Umstand, der die allgemeine Reputation des "Bayerischen Beauftragten" ungemein förderte. Das Engagement und die Erfolge sowie die Bemühungen des Hauptmanns a.D. um eine engere und wirksamere Koordination aller in Berlin ansässigen bayerischen Dienststellen (z.B. des Offiziers der Feldzeugmeisterei und dem Waffen- und Munitionsbeschaffungsamt (Wumba), später beim Stabe des Wumba genannt, oder der Wirtschaftsstelle des bayerischen Ministeriums des Äußeren bei der Bayerischen Gesandtschaft in Berlin unter Führung eines Bundesratsbevollmächtigten) führten einerseits zu einer außerordentlich engen Zusammenarbeit Müllers mit dem Bayerischen Offizier beim Waffen- und Munitionsbeschaffungsamt, Dr. Ingenieur Fritz Bürklein, andererseits zu der zusätzlichen Betrauung der Müllerschen Dienststelle mit der Vertretung Bayerns. 1. beim Kohlenausgleich Berlin und beim Reichkommissar für Kohlenverteilung, 2. im Reichtagsausschuß für den Vaterländischen Hilfsdienst, 3. beim Demobilmachungsamt und 4. beim Verwertungsamt für freiwerdendes Heeresgerät beim Reichsschatzamt. Mit dem Ende des Weltkrieges endete auch Müllers offizieller Auftrag. Kapital- und Grundstücksspekulationen scheinen als Möglichkeiten einer ferneren Existenzsicherung nur erwogen worden zu sein (vgl. Bund 37). Unter Ausnutzung ihrer sachlichen Kenntnisse und persönlichen Verbindungen sowie des ihnen entgegengebrachten Vertrauens übernahmen Fritz Müller und Dr. Ingenieur Fritz Bürklein, der ehemalige Bayerische Offizier beim Stabe des Waffen- und Munitionsbeschaffungsamtes, die Vertretung der Interessen bayerischer Industrieller gegenüber Reichs- und Staatsbehörden namentlich in Entschädigungs- und Abwicklungsfragen in eigener Verantwortung (vgl. Bund 31). Seit dem Jahre 1922 etwa geriet Müllers Denken und Wirken mehr und mehr in den Schatten der Vorstellung, Deutschlands Ansehen und Name hätten infolge des Krieges und seiner Auswirkung eine ungebührliche Minderung und Schmälerung erfahren. Als praktische Gegenmaßnahme gegen jede weitere Zurücksetzung Deutschlands traf Fritz Müller umfangreiche Vorbereitungen für eine heimliche und nur wenigen bekannte Herstellung und Lagerung von Waffen in Bayern, wobei er sich der Hilfe und Unterstützung früher von ihm vetretener und als zuverlässig erkannter Industrieller zu bedienen gedachte. Die wenigen hierfür einschlägigen Akten wurden Bund 37 beigelegt. 4. Wiederherstellung des Nachlasses Neben seiner aus den Inhaltsbezügen deutlich gewordene historische Bedeutung besitzt der vorliegende Nachlaß auch als Quellengruppe unter archivarischen Gesichtspunkten einen besonderen Rang, und zwar 1. wegen des außerordentlich umfangreichen Anteils amtlichen Schriftguts, 2. wegen des hohen Anteils amtlichen Schriftguts aus dem preußischen Kriegsamt sowie 3. wegen der aufschlußreichen Spezialakten zu Fragen der Abwicklung und Entschädigung. Angesichts dieser Momente wurde nicht nur auf eine vollständige Aufbewahrung des Nachlasses, sondern auch auf eine angemessene Ordnung des weitgehend in Auflösung geratenen Bestandes großer Wert gelegt. Von den allgemeinen, bei der Wahl der Ordnungsform beachteten Gesichtspunkten sind besonders zu nennen: 1. Der individuelle Charakter des Bestandes sollte nach Möglichkeit nicht völlig zerstört werden. 2. Die noch erkennbare Anzeichen einer älteren Ordnung sollten volle Berücksichtigung finden. 3. Der sachliche Bezug des Inhaltes des vorliegenden Nachlasses zum Inhalt des Aktenbestandes "KMob" sollte aufgewiesen werden. Den Ausschlag für die endgültige Ordnungsform gaben indes die auf zahlreiche Aktendeckel ermittelten Registraturzeichen und Betreffsangaben; der aus ihnen erschlossenen älteren Aktenordnung wurde entsprechen der allmählichen Kompetenzerweiterung der Dienststelle des "Bayerischen Beauftragen" der Restteil der Akten angegliedert. Die unter II) vereinigten Akten, für deren ursprüngliche registraturmäßige Ordnung keine Hinweise vorlagen, wurden entsprechend den Anfangsbuchstaben der Standorte des betreuten Unternehmungen alphabetisch geordnet. Der Bestand wurde in den Monaten Juli mit Dezember 1967 von Archivreferendar Alfred Tausendpfund geordnet und bundweise aufgestellt; von einer durchgehend chronologischen Ordnung des Inhalts der einzelnen Akten mußte dabei abgesehen werden. München, Januar 1968 gezeichnet: Dr. H. Jaeger Oberregierungsarchivrat

Provenance
Kriegsministerium
Date of creation of holding
1799-1919

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Last update
03.04.2025, 11:05 AM CEST

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  • Bestand
  • Akten

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  • Kriegsministerium

Time of origin

  • 1799-1919

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