Akten

Supplicationis Auseinandersetzung um Übertragung von Gütern

Kläger: (2) Kaiserlicher Kammerherr von Behr zu Semlow

Beklagter: Baron Arend Nikolaus von Höpken

Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Jacob Daniel Dittmer (A), Dr. Theodor Johann Quistorp (P)

Fallbeschreibung: Der Kl. erklärt, bereits im Jahre 1757 der Landesregierung angezeigt zu haben, daß einige der vom Bekl. geforderten ehemaligen Küssowschen Güter (zwei Höfe in Papenhagen, der Küssower Anteil von Rolofshagen, das Patronatsrecht in Rolofshagen und Vorland sowie die Schafweide auf dem Müggenwalder Feld) der Familie Küssow nur von der Familie von Behr jure pignori et creditis" überlassen worden seien, als alte Behrsche Lehen also keinesfalls an den Bekl. übertragen werden könnten. Die Landesregierung habe dem Bekl. dies mitgeteilt, trotzdem fordert dieser die Taxation der fraglichen Behrschen Güter. Der Kl. bittet, den Bekl. mit seinen Forderungen kostenpflichtig abzuweisen. Das Tribunal weist den Bekl. am 16.05.1764 zur Erwiderung an. Am 01.08.1765 verweist das Tribunal den Kl. auf das am selben Tag ergagngene Urteil in Nr. 0433, das die Ansprüche des Bekl. abgewiesen hat.

Instanzenzug: 1. Tribunal 1764-1765

Prozessbeilagen: (7) Schreiben des Kl.s an die Pommersche Landesregierung vom 19.08.1757; Schreiben des Landesregierung an Höpke vom 22.08.1757; Supplik des Kl.s an das Pommersche Hofgericht vom 09.09.1757

Archivaliensignatur
(1) 0435
Alt-/Vorsignatur
Rep. 29, Nr. 551

Kontext
Wismarer Tribunal >> 01. Prozeßakten >> 01.02. 1. Kläger B
Bestand
LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal

Laufzeit
(1757) 24.04.1764-01.08.1765

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Letzte Aktualisierung
09.05.2025, 15:02 MESZ

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Objekttyp

  • Gerichtsakten

Entstanden

  • (1757) 24.04.1764-01.08.1765

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