Wasser Recht Vnd Gerechtigkait fürnemlich des weitberühmbten vnd goltreichen Rheinstrams, wie derselbig gleich als ein Richter, am Gestaden, jetzt dem einen gebe, dem andern nemme ...
- Alternative title
-
Wasser-Recht unnd Gerechtigkait fürnemlich des weitberühmbten und goltreichen Rheinstrams
Wasserrecht und Gerechtigkeit vornehmlich des weitberühmten und goldreichen Rheinstroms
- Location
-
München, Bayerische Staatsbibliothek -- 2 J.germ. 57#Beibd.1
- VD16
-
VD16 M 5018
- Dimensions
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2°
- Extent
-
8 ungezählte, LXVI, 4 ungezählte Blätter
- Language
-
Mittelhochdeutsch (ca.1050-1500)
- Notes
-
Titelblatt in Schwarz- und Rotdruck
- URN
-
urn:nbn:de:bvb:12-bsb10144874-3
- Last update
-
16.04.2025, 8:40 AM CEST
Data provider
Bayerische Staatsbibliothek. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Associated
- Meurer, Noe
- Feyerabend
Time of origin
- 1570
Other Objects (12)

Jag- vnnd Forstrecht, Das ist: Underricht Chur: vnd Fürstlicher Lande, auch Graff vnd Herrschafften, vnd anderen Obrigkeiten Gebiet von verhawung vnd widerhawung der Wälde vnd Gehöltz, Auch den Wildbanen, Fischereyen, vnd was solchem anhangt, wie die nach Keyserlichen vnd Fürstlichen gemeynen Rechten gebrauch vnd gelegenheit in guter Ordnung zu halten, vnd in besser Form anzurichten : Weiter seind hierzu kommen etliche gute Consilia ...

Jag- vnnd Forstrecht, Das ist: Underricht Chur: vnd Fürstlicher Lande, auch Graff vnd Herrschafften, vnd anderen Obrigkeiten Gebiet von verhawung vnd widerhawung der Wälde vnd Gehöltz, Auch den Wildbanen, Fischereyen, vnd was solchem anhangt, wie die nach Keyserlichen vnd Fürstlichen gemeynen Rechten gebrauch vnd gelegenheit in guter Ordnung zu halten, vnd in besser Form anzurichten : Weiter seind hierzu kommen etliche gute Consilia ...

Jag- vnnd Forstrecht, Das ist: Underricht Chur: vnd Fürstlicher Lande, auch Graff vnd Herrschafften, vnd anderen Obrigkeiten Gebiet von verhawung vnd widerhawung der Wälde vnd Gehöltz, Auch den Wildbanen, Fischereyen, vnd was solchem anhangt, wie die nach Keyserlichen vnd Fürstlichen gemeynen Rechten gebrauch vnd gelegenheit in guter Ordnung zu halten, vnd in besser Form anzurichten : Weiter seind hierzu kommen etliche gute Consilia ...

Jag- vnnd Forstrecht, Das ist: Underricht Chur: vnd Fürstlicher Lande, auch Graff vnd Herrschafften, vnd anderen Obrigkeiten Gebiet von verhawung vnd widerhawung der Wälde vnd Gehöltz, Auch den Wildbanen, Fischereyen, vnd was solchem anhangt, wie die nach Keyserlichen vnd Fürstlichen gemeynen Rechten gebrauch vnd gelegenheit in guter Ordnung zu halten, vnd in besser Form anzurichten : Weiter seind hierzu kommen etliche gute Consilia ...
