Wasser Recht Vnd Gerechtigkait fürnemlich des weitberühmbten vnd goltreichen Rheinstrams, wie derselbig gleich als ein Richter, am Gestaden, jetzt dem einen gebe, dem andern nemme ...
- Weitere Titel
-
Wasser-Recht unnd Gerechtigkait fürnemlich des weitberühmbten und goltreichen Rheinstrams
Wasserrecht und Gerechtigkeit vornehmlich des weitberühmten und goldreichen Rheinstroms
- Standort
-
München, Bayerische Staatsbibliothek -- 2 J.germ. 57#Beibd.1
- VD16
-
VD16 M 5018
- Maße
-
2°
- Umfang
-
8 ungezählte, LXVI, 4 ungezählte Blätter
- Sprache
-
Mittelhochdeutsch (ca.1050-1500)
- Anmerkungen
-
Titelblatt in Schwarz- und Rotdruck
- URN
-
urn:nbn:de:bvb:12-bsb10144874-3
- Letzte Aktualisierung
-
16.04.2025, 08:40 MESZ
Datenpartner
Bayerische Staatsbibliothek. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Beteiligte
- Meurer, Noe
- Feyerabend
Entstanden
- 1570
Ähnliche Objekte (12)

Jag- vnnd Forstrecht, Das ist: Underricht Chur: vnd Fürstlicher Lande, auch Graff vnd Herrschafften, vnd anderen Obrigkeiten Gebiet von verhawung vnd widerhawung der Wälde vnd Gehöltz, Auch den Wildbanen, Fischereyen, vnd was solchem anhangt, wie die nach Keyserlichen vnd Fürstlichen gemeynen Rechten gebrauch vnd gelegenheit in guter Ordnung zu halten, vnd in besser Form anzurichten : Weiter seind hierzu kommen etliche gute Consilia ...

Jag- vnnd Forstrecht, Das ist: Underricht Chur: vnd Fürstlicher Lande, auch Graff vnd Herrschafften, vnd anderen Obrigkeiten Gebiet von verhawung vnd widerhawung der Wälde vnd Gehöltz, Auch den Wildbanen, Fischereyen, vnd was solchem anhangt, wie die nach Keyserlichen vnd Fürstlichen gemeynen Rechten gebrauch vnd gelegenheit in guter Ordnung zu halten, vnd in besser Form anzurichten : Weiter seind hierzu kommen etliche gute Consilia ...

Jag- vnnd Forstrecht, Das ist: Underricht Chur: vnd Fürstlicher Lande, auch Graff vnd Herrschafften, vnd anderen Obrigkeiten Gebiet von verhawung vnd widerhawung der Wälde vnd Gehöltz, Auch den Wildbanen, Fischereyen, vnd was solchem anhangt, wie die nach Keyserlichen vnd Fürstlichen gemeynen Rechten gebrauch vnd gelegenheit in guter Ordnung zu halten, vnd in besser Form anzurichten : Weiter seind hierzu kommen etliche gute Consilia ...

Jag- vnnd Forstrecht, Das ist: Underricht Chur: vnd Fürstlicher Lande, auch Graff vnd Herrschafften, vnd anderen Obrigkeiten Gebiet von verhawung vnd widerhawung der Wälde vnd Gehöltz, Auch den Wildbanen, Fischereyen, vnd was solchem anhangt, wie die nach Keyserlichen vnd Fürstlichen gemeynen Rechten gebrauch vnd gelegenheit in guter Ordnung zu halten, vnd in besser Form anzurichten : Weiter seind hierzu kommen etliche gute Consilia ...
