Jag- vnd Forstrecht, Das ist: Vndericht Chur- vnd Fürstlicher Landt auch Graff vnd Herrschafften, vnd anderen Obrigkeiten, Gebiet, von verhauwung vn[d] widerhauwung der Wäld vnd Gehöltz, Auch den Wildtbänen, Fischereyen, vnd was solchem anhangt, wie die nach Keyserlichen vnd Fürstlichen gemeinen Rechten, Gebrauch vnd gelegenheit, in guter Ordnung zu halten, vnd in besser form anzurichten : Weiter sind herzu kommen etliche gute Consilia, ...
- Alternative title
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Jag- und Forstrecht, Das ist: Undericht Chur- und Fürstlicher Landt auch Graff und Herrschafften, und anderen Obrigkeiten Gebiet, von verhauwung und widerhauwung der Wäld und Gehöltz, Auch den Wildtbänen, Fischereyen, und was solchem anhangt, wie die nach Keyserlichen und Fürstlichen gemeinen Rechten, Gebrauch und gelegenheit, in guter Ordnung zu halten und in besser form anzurichten
Jagd- und Forstrecht, Das ist: Unterricht Kur- und Fürstlicher Land- auch Graf- und Herrschaften, und anderen Obrigkeiten Gebiet, von Verhauung und Wiederhauung der Wälder und Gehölze, auch den Wildbannen, Fischereien und was solchem anhängt...
- Location
-
Bamberg, Staatsbibliothek -- .8 B 3#1
- VD16
-
VD16 M 4997
- Dimensions
-
2°
- Extent
-
[4], 205 Bl.
- Edition
-
Jetzundt von jm auffs neuwe widerumb, dem gemeinem Nutz zu gutem, mit fleiß corrigiert, vnd mit dreyen Theilen gemehrt vnd gebessert
- Language
-
Deutsch
- Notes
-
Ill. (Holzschn.)
Titelblatt in Rot- und Schwarzdruck
- URN
-
urn:nbn:de:bvb:12-bsb11399132-5
- Last update
-
16.04.2025, 8:43 AM CEST
Data provider
Bayerische Staatsbibliothek. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Associated
- Meurer, Noe
- Feyerabend
Time of origin
- 1576
Other Objects (12)
![Jag- vnd Forstrecht, Das ist: Vndericht Chur- vnd Fürstlicher Landt auch Graff vnd Herrschafften, vnd anderen Obrigkeiten, Gebiet, von verhauwung vn[d] widerhauwung der Wäld vnd Gehöltz, Auch den Wildtbänen, Fischereyen, vnd was solchem anhangt, wie die nach Keyserlichen vnd Fürstlichen gemeinen Rechten, Gebrauch vnd gelegenheit, in guter Ordnung zu halten, vnd in besser form anzurichten : Weiter sind herzu kommen etliche gute Consilia, ...](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/ed74699e-3561-4f2a-92cf-41338a3af5d2/full/!306,450/0/default.jpg)
Jag- vnd Forstrecht, Das ist: Vndericht Chur- vnd Fürstlicher Landt auch Graff vnd Herrschafften, vnd anderen Obrigkeiten, Gebiet, von verhauwung vn[d] widerhauwung der Wäld vnd Gehöltz, Auch den Wildtbänen, Fischereyen, vnd was solchem anhangt, wie die nach Keyserlichen vnd Fürstlichen gemeinen Rechten, Gebrauch vnd gelegenheit, in guter Ordnung zu halten, vnd in besser form anzurichten : Weiter sind herzu kommen etliche gute Consilia, ...
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Jag- vnd Forstrecht, Das ist: Vndericht Chur- vnd Fürstlicher Landt auch Graff vnd Herrschafften, vnd anderen Obrigkeiten, Gebiet, von verhauwung vn[d] widerhauwung der Wäld vnd Gehöltz, Auch den Wildtbänen, Fischereyen, vnd was solchem anhangt, wie die nach Keyserlichen vnd Fürstlichen gemeinen Rechten, Gebrauch vnd gelegenheit, in guter Ordnung zu halten, vnd in besser form anzurichten : Weiter sind herzu kommen etliche gute Consilia, ...
![Jag- vnd Forstrecht, Das ist: Vndericht Chur- vnd Fürstlicher Landt auch Graff vnd Herrschafften, vnd anderen Obrigkeiten, Gebiet, von verhauwung vn[d] widerhauwung der Wäld vnd Gehöltz, Auch den Wildtbänen, Fischereyen, vnd was solchem anhangt, wie die nach Keyserlichen vnd Fürstlichen gemeinen Rechten, Gebrauch vnd gelegenheit, in guter Ordnung zu halten, vnd in besser form anzurichten : Weiter sind herzu kommen etliche gute Consilia, ...](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/68e575a9-5efd-44ff-9a34-2996f3883506/full/!306,450/0/default.jpg)
Jag- vnd Forstrecht, Das ist: Vndericht Chur- vnd Fürstlicher Landt auch Graff vnd Herrschafften, vnd anderen Obrigkeiten, Gebiet, von verhauwung vn[d] widerhauwung der Wäld vnd Gehöltz, Auch den Wildtbänen, Fischereyen, vnd was solchem anhangt, wie die nach Keyserlichen vnd Fürstlichen gemeinen Rechten, Gebrauch vnd gelegenheit, in guter Ordnung zu halten, vnd in besser form anzurichten : Weiter sind herzu kommen etliche gute Consilia, ...

Jag- vnnd Forstrecht, Das ist: Underricht Chur: vnd Fürstlicher Lande, auch Graff vnd Herrschafften, vnd anderen Obrigkeiten Gebiet von verhawung vnd widerhawung der Wälde vnd Gehöltz, Auch den Wildbanen, Fischereyen, vnd was solchem anhangt, wie die nach Keyserlichen vnd Fürstlichen gemeynen Rechten gebrauch vnd gelegenheit in guter Ordnung zu halten, vnd in besser Form anzurichten : Weiter seind hierzu kommen etliche gute Consilia ...

Jag- vnnd Forstrecht, Das ist: Underricht Chur: vnd Fürstlicher Lande, auch Graff vnd Herrschafften, vnd anderen Obrigkeiten Gebiet von verhawung vnd widerhawung der Wälde vnd Gehöltz, Auch den Wildbanen, Fischereyen, vnd was solchem anhangt, wie die nach Keyserlichen vnd Fürstlichen gemeynen Rechten gebrauch vnd gelegenheit in guter Ordnung zu halten, vnd in besser Form anzurichten : Weiter seind hierzu kommen etliche gute Consilia ...

Jag- vnnd Forstrecht, Das ist: Underricht Chur: vnd Fürstlicher Lande, auch Graff vnd Herrschafften, vnd anderen Obrigkeiten Gebiet von verhawung vnd widerhawung der Wälde vnd Gehöltz, Auch den Wildbanen, Fischereyen, vnd was solchem anhangt, wie die nach Keyserlichen vnd Fürstlichen gemeynen Rechten gebrauch vnd gelegenheit in guter Ordnung zu halten, vnd in besser Form anzurichten : Weiter seind hierzu kommen etliche gute Consilia ...

Jag- vnnd Forstrecht, Das ist: Underricht Chur: vnd Fürstlicher Lande, auch Graff vnd Herrschafften, vnd anderen Obrigkeiten Gebiet von verhawung vnd widerhawung der Wälde vnd Gehöltz, Auch den Wildbanen, Fischereyen, vnd was solchem anhangt, wie die nach Keyserlichen vnd Fürstlichen gemeynen Rechten gebrauch vnd gelegenheit in guter Ordnung zu halten, vnd in besser Form anzurichten : Weiter seind hierzu kommen etliche gute Consilia ...
