Jag- vnd Forstrecht, Das ist: Vndericht Chur- vnd Fürstlicher Landt auch Graff vnd Herrschafften, vnd anderen Obrigkeiten, Gebiet, von verhauwung vn[d] widerhauwung der Wäld vnd Gehöltz, Auch den Wildtbänen, Fischereyen, vnd was solchem anhangt, wie die nach Keyserlichen vnd Fürstlichen gemeinen Rechten, Gebrauch vnd gelegenheit, in guter Ordnung zu halten, vnd in besser form anzurichten : Weiter sind herzu kommen etliche gute Consilia, ...

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Weitere Titel
Jag- und Forstrecht, Das ist: Undericht Chur- und Fürstlicher Landt auch Graff und Herrschafften, und anderen Obrigkeiten Gebiet, von verhauwung und widerhauwung der Wäld und Gehöltz, Auch den Wildtbänen, Fischereyen, und was solchem anhangt, wie die nach Keyserlichen und Fürstlichen gemeinen Rechten, Gebrauch und gelegenheit, in guter Ordnung zu halten und in besser form anzurichten
Jagd- und Forstrecht, Das ist: Unterricht Kur- und Fürstlicher Land- auch Graf- und Herrschaften, und anderen Obrigkeiten Gebiet, von Verhauung und Wiederhauung der Wälder und Gehölze, auch den Wildbannen, Fischereien und was solchem anhängt...
Standort
Bamberg, Staatsbibliothek -- .8 B 3#1
VD16
VD16 M 4997
Maße

Umfang
[4], 205 Bl.
Ausgabe
Jetzundt von jm auffs neuwe widerumb, dem gemeinem Nutz zu gutem, mit fleiß corrigiert, vnd mit dreyen Theilen gemehrt vnd gebessert
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Ill. (Holzschn.)
Titelblatt in Rot- und Schwarzdruck

Ereignis
Veröffentlichung
(wo)
Franckfurt
(wer)
Feyerabend
(wann)
1576
Urheber

URN
urn:nbn:de:bvb:12-bsb11399132-5
Letzte Aktualisierung
16.04.2025, 08:43 MESZ

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Beteiligte

Entstanden

  • 1576

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