Quelle
Regentenbüch : Allen Regenten vnd Oberkeiten zu anrichtung vnd besserung erbarer vnd guter Policey, Christlich vnd nötig zu wissen
- Alternative title
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                Regentenbuch
 über und Polizei
 
- Location
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                Regensburg, Staatliche Bibliothek -- 999/2Jur.968
 
- VD16
- 
                VD16 L 781
 
- Extent
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                [24], CCCLXVIII [i.e. 367], [80] Bl.
 
- Edition
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                Auffs fleissigst vnd herrlichst itzt von Newem vbersehen, vnd durchaus an vielen örten Corrigiert, Gemehret, vnd Gebessert
 
- Language
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                Deutsch
 
- Keyword
- 
                Geschichte 1600
 Politische Theorie
 Deutschland
 
- Event
- 
                Veröffentlichung
 
- (where)
- 
                Leipzig
 
- (who)
- 
                Rambau
 
- (when)
- 
                1567
 
- Creator
- Contributor
- URN
- 
                
                    
                        urn:nbn:de:bvb:12-bsb11057340-0
- Last update
- 
                
                    
                        16.04.2025, 8:35 AM CEST
Data provider
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Object type
- Quelle
Associated
Time of origin
- 1567
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    MVLTI INTEGRI || LOCI SACRAE DOCTRINAE || VETERIS ET NOVI TESTAMENTI,|| ... Viel Heiliger Lehren || des Alten vnd Newen Testaments/|| Aus der Hebraischen vnd Griechischen || Sprache ... in Lateinisch || vnd Deutsch gebracht.|| So seind auch sonsten etzliche Gottselige Lieder || vnd Gesenge ... aus dem Latein || verdeudscht/ hinzu gethan.||
 
        
    
    
        
    
    AGENDA.|| Das ist/|| Kirchenordñung/ wie || sich die Pfarrherrn vnd Seelsorger in || jren Ampten vnd diensten halten sollen/|| Für die Diener der Kirchen in || Hertzog Heinrichen zu || Sachssen V.G.H.|| Fürstenthumb || gestellet.|| Auffs new gebessert mit etzlichen || Collecten der Superinten=||denten/ etc.||
 
        
    
    
        
    
    Ein Nützliches vnd Tröstlichs Regiment wider die Pestilentz/ vnd gifftig Pestilentzisch Feber/ die Schweissucht genant/ Vnd sonst mancherley gifftige ... Kranckheit. Durch Casparum Kegeler der Ertzney Doctorn/ weilandt zusammen gebracht/ vnd ... Anno 1529. zum Andernmal von jm selber vernewert vnd gebessert. Nun aber zum Drittenmal durch seinen Son Melchiorem Kegeler/ beider Thumbgestifft zu Breslaw Syndicum ... vermehret ... in Druck gegeben
 
        
    
    
        
    
    Eine Hochzeit || Predigte.|| I. Vom wörtlein Hochzeit.|| II. Vom wörtlein Ehestande.|| III. Vom Spruch Syrach am 25.|| Drey ding sind/ die beide Gott vnd || Menschen wolgefallen/ etc.|| Gehalten zu Grim || Den 23. Septemb. Anno 1578.|| Auff der Hochzeitlichen Trauung des || ... Hans von || Werter/ auff den Herrschafften Whie vnd Frondorff/ etc.|| Vnd der ... Jungkfrawen Anna || von Punickaw ... || Durch || M. Martinum Reinhardum/ Pfar=||herrn vnd Superintendenten zu Grim.||
 
        
    
    
        
    
    LEichpredigt/|| Gehalten vber dem Be=||grebnis des Leichnams/ des Edlen ... || Herrn Hansen || von Ponickaw auff Pomsen/ Churfürst-||lichen Sächsischen Raht vnd Cammerer/|| Hauptman zu Grimma/ Welcher den || 15. Februarij/ der ist der Sontag Remi=||niscere ... || verschieden/|| vnd am 18. dieses Monats in der || Kirchen desselbigen orts ... || bestattet ist/|| Durch || Balthasarn Sartorium || Licentiatum vnd Superinten-||denten zu Grim.|| 1573.||
 
        
    
    
        
    
     
        
     
        
     
        
     
        
     
        
    