Quelle
Regentenbüch : Allen Regenten vnd Oberkeiten zu anrichtung vnd besserung erbarer vnd guter Policey, Christlich vnd nötig zu wissen
- Alternative title
-
Regentenbuch
über und Polizei
- Location
-
Regensburg, Staatliche Bibliothek -- 999/2Jur.968
- VD16
-
VD16 L 781
- Extent
-
[24], CCCLXVIII [i.e. 367], [80] Bl.
- Edition
-
Auffs fleissigst vnd herrlichst itzt von Newem vbersehen, vnd durchaus an vielen örten Corrigiert, Gemehret, vnd Gebessert
- Language
-
Deutsch
- Keyword
-
Geschichte 1600
Politische Theorie
Deutschland
- Event
-
Veröffentlichung
- (where)
-
Leipzig
- (who)
-
Rambau
- (when)
-
1567
- Contributor
- URN
-
urn:nbn:de:bvb:12-bsb11057340-0
- Last update
-
16.04.2025, 8:35 AM CEST
Data provider
Bayerische Staatsbibliothek. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Quelle
Associated
Time of origin
- 1567
Other Objects (12)

MVLTI INTEGRI || LOCI SACRAE DOCTRINAE || VETERIS ET NOVI TESTAMENTI,|| ... Viel Heiliger Lehren || des Alten vnd Newen Testaments/|| Aus der Hebraischen vnd Griechischen || Sprache ... in Lateinisch || vnd Deutsch gebracht.|| So seind auch sonsten etzliche Gottselige Lieder || vnd Gesenge ... aus dem Latein || verdeudscht/ hinzu gethan.||

AGENDA.|| Das ist/|| Kirchenordñung/ wie || sich die Pfarrherrn vnd Seelsorger in || jren Ampten vnd diensten halten sollen/|| Für die Diener der Kirchen in || Hertzog Heinrichen zu || Sachssen V.G.H.|| Fürstenthumb || gestellet.|| Auffs new gebessert mit etzlichen || Collecten der Superinten=||denten/ etc.||

Ein Nützliches vnd Tröstlichs Regiment wider die Pestilentz/ vnd gifftig Pestilentzisch Feber/ die Schweissucht genant/ Vnd sonst mancherley gifftige ... Kranckheit. Durch Casparum Kegeler der Ertzney Doctorn/ weilandt zusammen gebracht/ vnd ... Anno 1529. zum Andernmal von jm selber vernewert vnd gebessert. Nun aber zum Drittenmal durch seinen Son Melchiorem Kegeler/ beider Thumbgestifft zu Breslaw Syndicum ... vermehret ... in Druck gegeben

Eine Hochzeit || Predigte.|| I. Vom wörtlein Hochzeit.|| II. Vom wörtlein Ehestande.|| III. Vom Spruch Syrach am 25.|| Drey ding sind/ die beide Gott vnd || Menschen wolgefallen/ etc.|| Gehalten zu Grim || Den 23. Septemb. Anno 1578.|| Auff der Hochzeitlichen Trauung des || ... Hans von || Werter/ auff den Herrschafften Whie vnd Frondorff/ etc.|| Vnd der ... Jungkfrawen Anna || von Punickaw ... || Durch || M. Martinum Reinhardum/ Pfar=||herrn vnd Superintendenten zu Grim.||
