Urkunden
Der Offizial der Würzburger Kurie beurkundet: Vor ihm hat Anna, die Witwe des Gottfried von Bernheim, bekannt, dass sie von Prior und Konvent des Klosters St. Stephan in Würzburg 30 Pfund Heller erhalten hat. Diese haben damit eine jährliche Gült von 6 Malter Roggen (korns) abgelöst, die sie bisher von Weinbergen in der Gemarkung Veitshöchheim entrichten mussten. Diese Gült hatte der vormalige Cellerar des Klosters Konrad von Münster Anna und ihrem verstorbenen Ehemann um 50 Pfund Heller verkauft. Der gegeben ist 1362 an dem nehsten mentage noch sant Gallen tage. Zeugen: Der Mönch des Klosters St. Stephan Johannes vom Rode, Johannes Ubelin von Karlstadt, der Schneider Heinrich von Dörzbach (Torczbach), der Schwiegersohn des Pflegher Peter Schneider, der Sohn der Anna Johannes von Bernheim sowie der Schreiber Ulrich Mulhart. Aussteller: Offizial. Empfänger: Kloster St. Stephan
- Archivaliensignatur
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Staatsarchiv Würzburg, Kloster St. Stephan Würzburg Urkunden 199
- Alt-/Vorsignatur
-
StA Würzburg: Würzburger Urkunden 6876
Registratursignatur/AZ: 22 (16. Jh.); 468 (18. Jh.); L 8 D 1 N 24 (18. Jh.)
- Material
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Pergament
- Sprache der Unterlagen
-
ger
- Sonstige Erschließungsangaben
-
Besiegelung/Beglaubigung: Offizial; an Pergamentstreifen abhängend, Fragm.
Überlieferung: Original
Literatur: Regest: Urkundenbuch St. Stephan, Bd. 2, Nr. 448 S. 101 f.
Vermerke: Rückvermerke: Inhaltsangaben (15./16. u. 17./18. Jh.); abgelöst (18. Jh.)
Medium: A = Analoges Archivalie
- Kontext
-
Kloster St. Stephan Würzburg Urkunden >> Einzelregestierung von Urkunden
- Bestand
-
Kloster St. Stephan Würzburg Urkunden
Bernheim, Gottfried von
Bernheim, Johannes von
Münster, Konrad von, Würzburg, Kloster St. Stephan, Cellerar
Wise, Konrad, Veitshöchheim
Winter, Siegfried, Veitshöchheim
Wermerichshausen, Konrad von, Würzburg, Kloster St. Stephan, Mönch
Lutrot, Konrad, Veitshöchheim
Krug, Johannes, Veitshöchheim
Rode, Johannes vom, Würzburg, Kloster St. Stephan, Mönch
Ubelin, Johannes, Karlstadt
Dörzbach, Heinrich von, Schneider
Schneider, Peter
Pflegher, N.
Mulhart, Ulrich, Schreiber
Würzburg, Einwohner
Würzburg, Währung
Würzburg, Kloster, St. Stephan, Prior
Würzburg, Kloster, St. Stephan, Konvent
Würzburg, Kloster, St. Stephan, Cellerar
Würzburg, Kloster, St. Stephan, Abt
Würzburg, Kloster, St. Stephan, Mönch
Veitshöchheim (Lkr. Würzburg), Weinberg
Veitshöchheim (Lkr. Würzburg), Flurnamen
Veitshöchheim (Lkr. Würzburg), Anlieger
Veitshöchheim (Lkr. Würzburg), Pfarrer
Karlstadt (Lkr. Main-Spessart), Einwohner
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-
02.11.2023, 07:14 MEZ
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![Der öffentliche Notar Johannes Schmidt beurkundet: Vor dem versammelten Gericht in Veitshöchheim hat auf Befehl des Abtes Konrad [Herloch], des Priors und des Konvents des Klosters St. Stephan in Würzburg ihr Schultheiß in Veitshöchheim Klaus Scharpf die Gerichtsschöffen die Rechte des Klosters in Dorf und Gemarkung Veitshöchheim weisen lassen, und zwar insbesondere betreffend den Marktschutz, die Überwachung der Maße und Gewichte sowie die Gerichtsherrschaft. Auf Bitte des Klosters hat der Notar darüber ein Notariatsinstrument ausgerfertigt. Zeugen: Johannes Knechtlein, Pfarrverweser in Veitshöchheim, Wilhelm von Reinstein, Wortwin Seubot, Andreas Kraus und Johannes Bock. Aussteller: Johannes Schmidt, öffentlicher Notar. Empfänger: Kloster St. Stephan](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/04974f3b-6da7-4761-9f97-31c701f9edb5/full/!306,450/0/default.jpg)
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Der Offizial der Würzburger Kurie beurkundet: Vor ihm haben der Prior Frowin von Fuchsstadt (Fuhstat), der Cellerar Konrad Zobel und der Mönch Friedrich von Münster als Vertreter des Konvents des Klosters St. Stephan in Würzburg auf der einen Seite sowie Walter Ohsener und seine Ehefrau Kunigunde aus Veitshöchheim (Sancte Vites Hocheim) auf der anderen Seite erklärt, dass sie ihre Streitigkeiten gütlich beigelegt haben. Die Eheleute geben einen Hof in Veitshöchheim mit seinen Zugehörungen, den sie bisher von der Kellerei des Klosters als Leibgeding innegehabt haben, zurück. Dafür bezahlt ihnen das Kloster 28 Pfund Heller. Beide Parteien verpflichten sich, diesen Vergleich anzuerkennen. Der geben ist 1351 an dem nehsten dunrestage noch vnser Frawen tage Kertzewihe. Zeugen: Der Würzburger Bürger Bruno Brunlin, der Edelknecht Erlbolt von Enheim, Walter Ohsener von Adelsheim (Adyloltzheym) und andere. Aussteller: Offizial. Empfänger: Kloster St. Stephan
![Der öffentliche Notar Konrad von Nördlingen (Nordelingen) beurkundet: Vor ihm und den dazugebetenen Zeugen haben der Cellerar Volknand Setznagel, der Kustos Johannes von Randersacker und der Mönch Frowin von Fuchsstadt (Fuhstat) als Bevollmächtigte des Konvents des Klosters St. Stephan in Würzburg Konrad von Auhausen, wohnhaft in Veitshöchheim (Hocheim), zwei Hofstätten [in Veitshöchheim], die künftig zusammen ein Gut bilden sollen, gegen einen festgelegten jährlichen Zins zu Erbrecht verliehen. Der Beliehene verpflichtet sich, innerhalb einer bestimmten Frist auf diesen Hofstätten ein Haus bei der Quelle des heiligen Martin zu errichten. Dieses kann er dann mit Zustimmung und Wissen des Cellerars weiterverleihen. Errichtet er das Haus nicht innerhalb der gesetzten Frist, dann soll er als Sicherheit für die an den Konvent zu entrichtenden jährlichen Abgaben innerhalb eines Jahres nach Ablauf der Frist Güter im Wert von 10 Pfund Heller erwerben. Bei Säumnis hat er eine Strafe in Höhe von 10 Pfund Heller an den Konvent und dessen Vogt in Veitshöchheim zu entrichten. Außerdem hat Konrad von Auhausen versprochen, ein Haus auf den Gütern des Eppelin beim Reyn [in Veitshöchheim] zu denselben Bedingungen zu errichten. Zeugen: Aus dem Kloster St. Stephan die Mönche Friedrich Vende und Albert Turnhofen, der Edelknecht Andreas Zobel, der Keller des Klosters St. Stephan [in Veitshöchheim ?] Siegfried Goldener, Johannes Stempe, Berthold Strobach, Walter von Auhausen, Heinrich Spekhart und Hermann, der Koch des Klosters St. Stephan. Aussteller: Konrad von Nördlingen. Empfänger: Kloster St. Stephan](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/3e0cdc4c-fe60-45a9-8683-baadf215cd04/full/!306,450/0/default.jpg)
Der öffentliche Notar Konrad von Nördlingen (Nordelingen) beurkundet: Vor ihm und den dazugebetenen Zeugen haben der Cellerar Volknand Setznagel, der Kustos Johannes von Randersacker und der Mönch Frowin von Fuchsstadt (Fuhstat) als Bevollmächtigte des Konvents des Klosters St. Stephan in Würzburg Konrad von Auhausen, wohnhaft in Veitshöchheim (Hocheim), zwei Hofstätten [in Veitshöchheim], die künftig zusammen ein Gut bilden sollen, gegen einen festgelegten jährlichen Zins zu Erbrecht verliehen. Der Beliehene verpflichtet sich, innerhalb einer bestimmten Frist auf diesen Hofstätten ein Haus bei der Quelle des heiligen Martin zu errichten. Dieses kann er dann mit Zustimmung und Wissen des Cellerars weiterverleihen. Errichtet er das Haus nicht innerhalb der gesetzten Frist, dann soll er als Sicherheit für die an den Konvent zu entrichtenden jährlichen Abgaben innerhalb eines Jahres nach Ablauf der Frist Güter im Wert von 10 Pfund Heller erwerben. Bei Säumnis hat er eine Strafe in Höhe von 10 Pfund Heller an den Konvent und dessen Vogt in Veitshöchheim zu entrichten. Außerdem hat Konrad von Auhausen versprochen, ein Haus auf den Gütern des Eppelin beim Reyn [in Veitshöchheim] zu denselben Bedingungen zu errichten. Zeugen: Aus dem Kloster St. Stephan die Mönche Friedrich Vende und Albert Turnhofen, der Edelknecht Andreas Zobel, der Keller des Klosters St. Stephan [in Veitshöchheim ?] Siegfried Goldener, Johannes Stempe, Berthold Strobach, Walter von Auhausen, Heinrich Spekhart und Hermann, der Koch des Klosters St. Stephan. Aussteller: Konrad von Nördlingen. Empfänger: Kloster St. Stephan
![Aufzeichnung eines Weistums über die Rechte des Klosters St. Stephan in Dorf und Gemarkung Gadheim (Gadmen). Das Weistum wurde erstmals unter der Regierung des verstorbenen Würzburger Bischofs Andreas [von Gundelfingen] gefunden und dann unter der Regierung des verstorbenen Bischofs Gottfried [von Hohenlohe] erneuert. Die Aufzeichnung dürfte nach Ausweis der Schrift noch in der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts erfolgt sein. Aussteller: Abt, Cellerar und Konvent des Klosters St. Stephan. Empfänger: Kloster St. Stephan](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/04f50866-f04c-4ead-ae05-ed9417af60f6/full/!306,450/0/default.jpg)
Aufzeichnung eines Weistums über die Rechte des Klosters St. Stephan in Dorf und Gemarkung Gadheim (Gadmen). Das Weistum wurde erstmals unter der Regierung des verstorbenen Würzburger Bischofs Andreas [von Gundelfingen] gefunden und dann unter der Regierung des verstorbenen Bischofs Gottfried [von Hohenlohe] erneuert. Die Aufzeichnung dürfte nach Ausweis der Schrift noch in der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts erfolgt sein. Aussteller: Abt, Cellerar und Konvent des Klosters St. Stephan. Empfänger: Kloster St. Stephan
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Der Pfarrer zu Veitshöchheim und öffentliche Notar Leonhard Kieser beurkundet auf Bitte des Cellerars des Klosters St. Stephan in Würzburg Michael [Glencker]: Vor dem versammelten Dorfgericht zu Veitshöchheim haben die Schöffen des Gerichts Abt und Konvent des Klosters St. Stephan ein Weistum über die Rechte des Klosters in dem Dorf erteilt. Behandelt wurden die Bestellung der Gemeindeämter, die Rechte und Pflichten des Müllers auf der Klostermühle in Veitshöchheim sowie das Vorgehen des Klosters gegen Säumige. Zeugen: Johannes von Reinstein, der Schultheiß zu Güntersleben (Gunderszleuben) Matern Leiser und Johannes Thurner der Alte. Aussteller: Leonhard Kieser, öffentlicher Notar. Empfänger: Kloster St. Stephan
![Tobias, Johann Georg, Johannes, Anna Regina, Barbara und Marta, die Kinder und Erben des verstorbenen Schöffen zu Veitshöchheim Johannes Ruckert, verkaufen mit Billigung des würzburgischen Schultheißen zu Veitshöchheim Matthäus Freund eine Wiese in der Gemarkung Veitshöchheim an Abt Eucharius [Weiner], Prior und Konvent des Klosters St. Stephan in Würzburg. Der Kaufpreis beträgt 5 Gulden 2 Pfund und 17 Pfennige, den Gulden zu 28 Schilling und das Pfund zu 5 Schilling gerechnet. Diese Summe sind sie dem Kloster noch an rückständigen Zinsen schuldig. Außerdem haben sie von den Käufern noch 5 Metzen Roggen (korn) Würzburger Stadtmaß erhalten. Auf Bitte der Verkäufer siegelt der Schultheiß Matthäus Freund. Aussteller: Erben des Johannes Ruckert. Empfänger: Kloster St. Stephan](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/a0feae8e-4b25-456c-a0e3-d06d5ac6d850/full/!306,450/0/default.jpg)
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![Dem Kantor des Stifts Haug in Würzburg als bestelltem Vertreter des Dekans des Stifts Aschaffenburg, der vom Apostolischen Stuhl in dieser Sache zum Richter ernannt wurde, legt der Cellerar und Syndikus des Klosters St. Stephan in Würzburg Hartmut eine Klageschrift gegen den Wirt K[onrad] Zengerlin vor. Darin fordert er die Rückgabe mehrerer Weinberge in Veitshöchheim, die zum Amt des dortigen Fährmanns gehören und die Zengerlin dem Kloster, dem das Obereigentum an diesen Weinbergen zusteht, widerrechtlich entzogen hat. Oblatus est iste libellus 1291 feria secunda post Omnium Sanctorum, cui respondebitur feria secunda post diem beate Katerine virginis et martyris. Aussteller: Cellerar des Klosters St. Stephan. Empfänger: Kantor des Stifts Haug in Würzburg](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/a48319bd-0c3d-4c87-a05c-5e4f1862a73a/full/!306,450/0/default.jpg)