Amtsdruckschrift | Verordnung
Hochzeiten- Kind- Tauff- Leichen- und Trauer-Reglement
- Weitere Titel
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Tauf
- Standort
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München, Bayerische Staatsbibliothek -- Franconica 18#Beibd.17
- VD18
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VD18 14667185
- Maße
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2°
- Umfang
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36 Seiten
- Sprache
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Deutsch
- Anmerkungen
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Erscheinungsjahr nach der Datierung am Textende: "Onolzbach, den 8. Octobr. 1739."
- Ereignis
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Veröffentlichung
- (wo)
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Onolzbach
- (wer)
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Gedruckt und zu finden bey Christoph Lorenz Messerer, Hoch-Fürstl. privil. Hof- und Canzley-Buchdrucker
- (wann)
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[1739]
- Beteiligte Personen und Organisationen
- URN
-
urn:nbn:de:bvb:12-bsb10730280-0
- Letzte Aktualisierung
-
16.04.2025, 08:34 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Amtsdruckschrift
- Verordnung
Beteiligte
- Messerer, Christoph Lorenz
- Fürstentum Ansbach
- Gedruckt und zu finden bey Christoph Lorenz Messerer, Hoch-Fürstl. privil. Hof- und Canzley-Buchdrucker
Entstanden
- [1739]
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An Seiten Hoch-Fürstl. Cammer ist man deß Versehens, es werde der in Exigir- und Einbringung der diß-jährigen so beständig- als unbeständigen, wie auch derer von vorgehenden Jahren zuruck gebliebenen Geld, Getreyd und anderer Gefälle, denen vielmalig ergangenen Herrschafftlichen Außschreiben, ... am 8. Novembr. 1723. ... auch den 25. Aug. 1724. und weiters wiederhohlt-geschärfftesten Verordnung, zur unterthänigsten Folge, ... vorzukehren ... : Onolzbach, den 20. Decembr. 1725.

Nachdem bey Hoch-Fürstl. Camm. mißfällig vorkommet, daß geg. die verschiedentlich publicirte, und letzhin am 2. Junii, Anno 1710. auch 3. Febr. Anno 1711. reiterirte Ausschreiben, an theils Orten die Pfarr- und Heiling-Hölzer zimlich angegriffen werden, auch einige Pfarrere davon nach eigenen Willen, ohne mit denen Aemtern hierunter zu communiciren, verkauffen und begeben; ... Als ergehet an sämtliche disseitige Aemter hiemit ... der ... Befehl, ... daß fürohin keiner ... etwas von denen ... Heilig-Hölzern zu verkauffen oder zu begeben ... : Signatum unter hievorgedruckt- Hoch-Fürstl. Cammer-Secret-Insiegel. Onolzbach, den 4. April. 1718.
![Nachdeme das hiesige Hoch-Fürstliche Hauß Brandenburg-Onolzbach, durch die- mit dem ... Teutschen Ritter-Orden, ratione der demselben zugethanen in dem disseitig- Hochlöblichen Fürstenthum des Burggrafthums Nürnberg gelegenen Teutschen Häuser und deren Zugehörungen, von Alters her obschwebende und immer mehr anwachsende Irrungen sich dermassen beschweret befindet: ... Als ergehet ... hiemit der Befehl, ... daß alle, ... in Geist- ... und niedern Wild-Bahns-Sachen, und andern Regalien, Rechten und Gerechtsamen, ... in eine Designation zusammen getragen ... : [Onolzbach, den 31. Jun. 1724.]](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/5447a724-691f-42f4-b415-bb923ee05730/full/!306,450/0/default.jpg)
Nachdeme das hiesige Hoch-Fürstliche Hauß Brandenburg-Onolzbach, durch die- mit dem ... Teutschen Ritter-Orden, ratione der demselben zugethanen in dem disseitig- Hochlöblichen Fürstenthum des Burggrafthums Nürnberg gelegenen Teutschen Häuser und deren Zugehörungen, von Alters her obschwebende und immer mehr anwachsende Irrungen sich dermassen beschweret befindet: ... Als ergehet ... hiemit der Befehl, ... daß alle, ... in Geist- ... und niedern Wild-Bahns-Sachen, und andern Regalien, Rechten und Gerechtsamen, ... in eine Designation zusammen getragen ... : [Onolzbach, den 31. Jun. 1724.]
