Archivale
Gesellenordnung des Kürschnerhandwerks
Enthält:
Regelungen betr. die Aufnahme fremder Gesellen, Abhaltung der regelmäßigen Zusammenkünfte auf der Herberge sowie angemessenes Verhalten untereinander und in der Öffentlichkeit, d.d. 17. Mär. 1581.
Nachtrag betr. die Kontrolle wandernder Gesellen: Verbot des eigenmächtigen, heimlichen Verlassens der Stadt sowie Pflicht angekommener Gesellen, sich beim Herbergsvater mit seinem Tauff- und Zunahmen und von wannen er pürtig sey anzumelden, d.d. 23. Jun. 1585.
Nachtrag betr. Einführung einer vierwöchigen "Probezeit" für Gesellen, d.d. 13. Mai 1601.
Nachtrag betr. Verbot des öffentlichen Tragens eines Degens, d.d. 17. Okt. 1653.
[eine gleichlautende Ordnung mit einem weiteren Nachtrag unter E 5/41 Nr. 33]
- Archivaliensignatur
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E 5/41 Nr. 32
- Umfang
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Umfang/Beschreibung: 2 St., Pergament u. Papier
- Sonstige Erschließungsangaben
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Indexbegriff Sache: Klassifikation E/F-Bestände: Gesellen und Gesellenordnung
- Kontext
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Kürschner
- Bestand
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E 5/41 Kürschner
- Indexbegriff Sache
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Kürschner
Kürschnerhandwerk
Gesellenordnung, Kürschner
Gesellen, Kürschner
Meldepflicht
Gesellen, auswärtige
Probezeit
Degen, Trageverbot
Herbergsvater, Kürschner
- Laufzeit
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17.03.1581
- Weitere Objektseiten
- Rechteinformation
- Letzte Aktualisierung
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05.06.2025, 12:59 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Archivale
Entstanden
- 17.03.1581