Archivale

Gesellenordnung des Kürschnerhandwerks

Enthält:
Regelungen betr. die Aufnahme fremder Gesellen, Abhaltung der regelmäßigen Zusammenkünfte auf der Herberge sowie angemessenes Verhalten untereinander und in der Öffentlichkeit, d.d. 17. Mär. 1581.

Nachtrag betr. die Kontrolle wandernder Gesellen: Verbot des eigenmächtigen, heimlichen Verlassens der Stadt sowie Pflicht angekommener Gesellen, sich beim Herbergsvater mit seinem Tauff- und Zunahmen und von wannen er pürtig sey anzumelden, d.d. 23. Jun. 1585.

Nachtrag betr. Einführung einer vierwöchigen "Probezeit" für Gesellen, d.d. 13. Mai 1601.

Nachtrag betr. Verbot des öffentlichen Tragens eines Degens, d.d. 17. Okt. 1653.

[eine gleichlautende Ordnung mit einem weiteren Nachtrag unter E 5/41 Nr. 33]

Archivaliensignatur
E 5/41 Nr. 32
Umfang
Umfang/Beschreibung: 2 St., Pergament u. Papier
Sonstige Erschließungsangaben
Indexbegriff Sache: Klassifikation E/F-Bestände: Gesellen und Gesellenordnung

Kontext
Kürschner
Bestand
E 5/41 Kürschner

Indexbegriff Sache
Kürschner
Kürschnerhandwerk
Gesellenordnung, Kürschner
Gesellen, Kürschner
Meldepflicht
Gesellen, auswärtige
Probezeit
Degen, Trageverbot
Herbergsvater, Kürschner

Laufzeit
17.03.1581

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Rechteinformation
Letzte Aktualisierung
05.06.2025, 12:59 MESZ

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Objekttyp

  • Archivale

Entstanden

  • 17.03.1581

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