Tektonik
6.3. Personenstandsunterlagen nach Personenstandsgesetz (ab 1874/76)
Die Personenstandsgesetze, die 1874 für Preußen und ab 1876 für das gesamte Deutsche Reich gültig wurden, schufen eine gesamtstaatlich einheitliche Regelung für die Beurkundung der Personenstandsfälle. Geburten, Heiraten und Todesfälle wurden nun von einem Standesbeamten beurkundet und Personenstandsfälle unabhängig von der Konfession erfasst. Das Gesetz sah eine doppelte Führung der Register vor. Das Personenstandsarchiv bewahrt die Zweitbücher der Register der heutigen Regierungsbezirke Düsseldorf und Köln. Die Erstbücher finden sich beim zuständigen Standesamt. Die Führung von Namensverzeichnissen war, anders als im Zivilstandswesen, erst ab dem Jahr 1928 gesetzlich vorgeschrieben.
- Context
-
Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland (Archivtektonik) >> 6. Personenstandsarchiv Rheinland
- Other object pages
- Delivered via
- Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
- Last update
-
06.03.2025, 6:28 PM CET
Data provider
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland. If you have any questions about the object, please contact the data provider.