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Urkunde : Mainzer Erzbischof bestätigt Kloster Lorsch Verleihung von Ablässen

Werner [von Eppstein], Erzbischof von Mainz, bestätigt dem Lorscher Propst [Burkhard II.] und dem Konvent die Verleihung von Ablässen für den Besuch ihrer Kirche. Die Ablässe sollen jedoch lediglich am Tag der Weihe, darauf nach Ablauf jeweils eines Monats innerhalb des ersten Jahres sowie am jährlichen Jahrtag an diejenigen erteilt werden, die die Kirche besuchen und die Gebete reumütig verrichten. Datum Maguntie. Kalendas Septembris Anno domini Mo . CCo . LXVI.
Werner [von Eppstein], Erzbischof von Mainz, bestätigt dem Lorscher Propst [Burkhard II.] und dem Konvent die Verleihung von Ablässen für den Besuch ihrer Kirche. Die Ablässe sollen jedoch lediglich am Tag der Weihe, darauf nach Ablauf jeweils eines Monats innerhalb des ersten Jahres sowie am jährlichen Jahrtag an diejenigen erteilt werden, die die Kirche besuchen und die Gebete reumütig verrichten. Datum Maguntie. Kalendas Septembris Anno domini Mo . CCo . LXVI.

Urkunde : Mainzer Erzbischof bestätigt Kloster Lorsch Verleihung von Ablässen

Digitalisierung: Universitätsbibliothek Heidelberg

Public Domain Mark 1.0 Universal

Location
Darmstadt, Hessisches Staatsarchiv -- Bestand A 1 Nr. 146/4
Extent
Einzelblatt
Material
Pergament
Edition
Ausfertigung
Language
Latein

Series
UBHD
Handschriften
Archivum Laureshamense – digital: Lorsch - Archiv

Keyword
Ablass

Published
Mainz , 1266-09-01

DOI
10.11588/diglit.37476
URN
urn:nbn:de:bsz:16-diglit-374761
Last update
04.06.2025, 1:54 PM CEST

Data provider

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Object type

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Time of origin

  • Mainz , 1266-09-01

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