Verzeichnung

Gemeinde Holtum-Marsch

Enthält: auch: Gemeinde Holtum=Marsch Gemeinde Holtum (Marsch)

Enthält: zur Gemeindeausschusssitzung, Erlass einer Satzung zur Rege-lung des Geschäftsganges bei der Gemeindeverwaltung (wurde nicht geneh-migt), Wahl des Heinrich Timpner zum Beigeordneten, 03.-04.01.1946 Verfassung der Gemeinde (wurde nicht gebilligt), 11.01.-11.03.1946 Verfassung der Gemeindevertretung, 23.02.1946 Stehende Regeln für den Geschäftsgang / die Geschäftsführung bei der Ge-meindeverwaltung (Geschäftsordnung), 05.03.-14.05.1946 Gewährung der Bestellung des Heinrich Timpner, 08.03.1946 Nachtrag zur Gemeindeverfassung, 19.-22.03.1946 Ergänzung zu den Regeln für die Geschäftsführung bei der Gemeindeverwal-tung, 08.07.-21.08.1946 Umgestaltung der Gemeindeverfassung angesichts der Bemessung der Bezü-ge des Bürgermeisters, des Gemeindeangestellten u. des Kassenverwalters, 14.04.-19.05.1949 Beschluss über die Sicherstellung der jederzeitigen Durchführung der Aufga-ben der Gefahrenabwehr innerhalb der Gemeinde, 05.11.1951 Satzung über die Leistung von Naturaldiensten (Hand- u. Spanndiensten), 04.07.1951-06.08.1952, Abänderung, 25.01.-01.03.1954, Az.: 0/00/010-60[/43] u. 0/00/080 Weitere Abänderungen der Gemeindeverfassung anlässlich der Festsetzung der Entgelte des Bürgermeisters u. des Kassierers, 06.05.-13.10.1953, 20.-28.04.1955, Az.: 0/00/010[-60/43] Hauptsatzung, Bitte um Überprüfung, 07.12.1955-03.01.1956, Az.: 0/00/010-01 u. 0/00/010-60/43, Umänderung der Hauptsatzung, 01.-17.07.1959 Der Niedersächs. Ministers des Innern stellt mit Erlass vom 31.01.1963 die Schreibweise des Gemeindenamens folgendermaßen fest: Holtum (Marsch), behufs dessen Notwendigkeit der Abänderung der Hauptsatzung, 08.04.1963 Neue Hauptsatzung, 25.02.1964-03.03.1964 Die vorbenannte Abänderung der Hauptsatzung wegen der Korrektur des Ge-meindenamens von Holtum-Marsch in „Holtum (Marsch)“ findet erst jetzt statt, 03.-21.12.1965, Az.: 00/082-021/05 Gemeindesatzung über die Entschädigung des ehrenamtlichen Bürgermeis-ters, der Ratsherren u. des Kassenverwalters, 07.12.1955-01.02.1956, Az.: 0/00/010-01, Ergänzung, 09.01.-06.03.1963, Az.: 00/010-60 Satzung der Gemeinde über die Entschädigung des ehrenamtlichen Bürger-meisters, der Ratsherren u. der ehrenamtlich im Rat oder in der Verwaltung der Gemeinde Tätigen, 06.01.-15.02.1965, Az.: 00/010-60 Abänderung, 19.01.-27.02.1968, Az.: 00/082-021/05 Satzung über Erschließungsbeiträge nach § 132 BBauG , 09.-30.01.1963, Az.: 00/010-60 Das Niedersächs. Amt für Landesplanung u. Statistik hält die Schreibungen „Holtum-Geest“ u. „Holtum-Marsch“ für sprachlich nicht richtig. Ein Bindestrich sei nur bei Doppelnamen wie Hagen-Grinden oder Hintzendorf-Stellenfelde gerechtfertigt. Das Amt empfiehlt dem Landkreis die Schreibungen „Holtum auf der Geest“ bzw. „Holtum in der Marsch“, 14.09.1953 Feststellung aus vorliegenden Akten, wie Holtum ehemals geschrieben wurde: Holtum Dorf, bestehend (u.a.) aus Alt-Holtum, Neu-Holtum u. Alt-Holtum Dorf, Neu-Holtum Dorf. Auch Schreibungen Alt=Holtum, Neu=Holtum u. Holtum (Marsch). Der Landkreis ersucht den Stader Geschichts- u. Heimatverein um seinen Standpunkt zu der vorgeschlagenen Änderung. Dieser rät von Alt- u. Neu-Holtum ab u. regt eine Schreibung „Holtum (Marsch)“ an 12.10.-11.11.1953. Der Landkreis kann sich nicht entschließen, der Gemeinde Hol-tum-Marsch eine Abänderung vorzuschlagen. Die abgekürzte Form der topo-graphischen Zusätze sei hierzulande üblich: Verden/Aller, Nienburg/Weser u. Rotenburg/Hann. [heute Rotenburg (Wümme)], 13.11.1953. Stellungnahme des Nie-dersächs. Amtes für Landesplanung u. Statistik, es heiße „Rotenburg i. Hann. oder aber „Rotenburg (Hann.), auch schreibe man Nienburg (Weser) oder aber „Nienburg a. Weser“. In allen vorliegenden Gemeindeverzeichnissen sei ein Zusatz „Aller“ für Verden nicht geführt, oder man habe auf die amtliche Bestäti-gung eines evtl. gebräuchlichen Zusatzes verzichtet. Der Kreis führe „/Aller“ an, die Stadt gebe „(Aller)“ an, 08.12.1953. Der Landkreis sieht für die Durch-führung eines Verfahrens auf Feststellung der amtlichen Schreibweise keinen Anlass u. stellt dem Katasteramt in Verden anheim, die Lagebezeichnungen in Klammern nachzufügen, 29.06.1955, Az.: 0/00/010[-55] Das Niedersächs. Landesverwaltungsamt (-Statistik-) bittet um Mitteilung, ob die Schreibung „Holtum-Marsch“ amtlich festgesetzt worden sei u. befürwortet die Beantragung einer Änderung, 17.07.1962. Brief der Gemeinde Holtum-Marsch, die genannte Schreibung sei allen Einwohnern geläufig. Erwähnung des Gebrauches der Gemeindebezeichnung mit Bindestrich, aber auch „Marsch-Holtum“ komme vor. Eine Schreibung „Holtum in der Marsch“ sei bereits auf Unverständnis in der Bevölkerung gestoßen. Der Bürgermeister will keine Umänderung beantragen, 15.-16.08.1962 Der Minister des Innern bestimmt mit Erlass vom 31.01.1963, mitgeteilt via Niedersächs. Landesverwaltungsamt (-Statistik-), die Schreibungen „Holtum (Geest), Holtum (Marsch) u. Verden (Aller), 12.03.-08.04.1963, die Gemeinde widerspricht u. beantragt, es bei der Schreibweise „Holtum-Marsch“ zu belas-sen, 25.05.1963, Antwort des Landkreises, dass vor einer Umänderung dem Niedersächs. Landesverwaltungsamt u. der Oberpostdirektion Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werde. Doppelnamen seien aus postalischen Grün-den zu vermeiden. Ein Antrag auf Änderung der Schreibung in die ursprüng-liche Form (Holtum-Marsch) habe kaum Aussicht auf Erfolg, 17.07.1963. Ver-merk zur Frage, ob der Minister des Innern ohne weiteres einen Gemeinde-namen ändern könne. Er kann dies auf Antrag der Gemeinde oder von Amts wegen nach Anhörung der Gemeinde. Die Namensänderung sei ein Hoheits-akt, 01.08.1963. Die Gemeinde Holtum (Marsch) erhebt gegen die erfolgte Ab-änderung der Schreibung Gegenvorstellung u. findet die volle Unterstützung des Oberkreisdirektors, 09.08.1963-26.02.1965. Brief des Regierungspräsi-denten, 09.03.1965, Antwort des Kreises, dass in den Grund- u. Katasterbü-chern sowie in den Büchern des Standesamtes Blender, zu dem die Gemein-de gehört, der Gemeindename mit „Holtum-Marsch“ angegeben wird, 05.04.1965, Az.: 00/010-60. Schriftstück des Niedersächs. Ministers des Innern, dass in sämtlichen amtlichen Gemeindeverzeichnissen Preußens u. des Rei-ches von 1871 bis 1939 der Gemeindename „Holtum (Marsch)“ geschrieben worden sei. Selbige Schreibung habe das Amt Verden u. die Landdrostei in Stade verwandt. Koppelungen unterscheidender Zusätze mit dem eigentlichen Gemeindenamen durch Binderstrich sind zu vermeiden. Es müsse bei der Feststellung vom 31.01.1963 verbleiben, 26.10.1965. Der Landkreis bittet, die Hauptsatzung der Gemeinde umzuformen, ein neues Dienstsiegel zu beschaf-fen u. Briefkopfbögen der Entscheidung des Innenministers anzupassen, 22.11.1965, Az.: 00/082-021/06, nicht ausgefüllter, undatierter Nachtrag zur Hauptsatzung. Kraft Gesetzes vom 27.06.1968 Beitritt der Gemeinden Holtum-Marsch u. Rit-zenbergen zur Gemeinde Blender mit Wirkung vom 01.07.1968 Angaben des Bürgermeisters Dietrich Freese zur Person u. zu seiner vormali-gen Mitgliedschaft in der NSDAP, 18.05.1945 Berufung neuer Beigeordneter (Wilhelm Rippe) u. Gemeinderäte, 08., 18.08.1945 Das Alliierte Militär-Gouvernement ordnet die sofortige Angabe des Bürger-meisters von Holtum-Marsch an, 25.08.1945, Vorschlag für den Posten des Bürgermeisters in Holtum-Marsch. Der Empfohlene darf kein Mitglied der NSDAP gewesen sein u. muss das Vertrauen der Bürger genießen, 04.09.1945, Personalfragebogen des Heinrich Wolters, 15.09.1945, Bitte um Zustimmung zur Bestellung des Wolters, 17.09.1945, Billigung, 23.10.-02.11.1945 Einsetzung gewählter Räte, 27.10.1945 Nachweisung über Ersatzmänner für die Gemeindevertretung, ohne Datum Auswahl einzelner, um Holtum-Marsch im Gemeinderat zu vertreten, 26.11.1945 Streichung des Vorschlages des Rippe, Übersicht über die vorgeschlagenen, bestellten u. bisher nicht bestellten Gemeindevertreter, 27.12.1945, im Bei-schluss Personalfragebogen des Rippe, 27.10.1945 Niederschrift zur Gemeindeausschusssitzung, Beschluss, von einer Trennung der Verwaltung abzusehen. Der Bürgermeister soll die Verwaltungsgeschäfte ohne Hinzuziehung einer Schreibkraft mit führen. Bemessung seines Bezuges, 20.01.1946 Im Gegensatz zum vorerwähnten nunmehr Anstellung der Hertha Schellen-berg als bezahlte Angestellte, Billigung ihrer Beschäftigung, 25.02.-14.03.1946 Verzeichnis der Gemeinderäte usw., ebenso Nennung der Gemeindedirektorin Hertha Schellenberg, undatiert Protokoll zur Gemeinderatssitzung, Wiederwahl des Wolters als Bürgermeis-ter u. des Heinrich Timpner als Beigeordneter, 07.10.1946 Erwähnung des Kassierers Heinrich Mühlenfeld, 23.03.1947 Niederschrift zur Gemeinderatssitzung, Beschluss, dass der Bürgermeister die Geschäfte formal allein führen solle, aber es solle ihm eine bezahlte Hilfskraft zur Seite stehen, welche noch eingesetzt werden müsse. Die bisherige Ge-meindedirektorin wolle ihr Amt niederlegen. Abermalige Erwählung des bisheri-gen Bürgermeisters u. des bisherigen Beigeordneten, 04.-10.11.1947 Mitglieder der Gemeindevertretung, 17.01.1949 Abermals Entscheidung für Wolters als Bürgermeister, 10.-12.12.1949 Wiederwahl des Heinrich Wolters als Bürgermeister u. des Heinrich Mühlen-feld als Bürgermeister-Stellvertreter, 10.12.1951-14.01.1952 Wahl des Johann Wortmann zum Bürgermeister, abermals Erwählung des Mühlenfeld zum Stellvertreter, 02.-05.12.1953, wiederum Entscheidung für die benannten in ihren Ämtern, 18.11.1954 Mitglieder der Gemeindevertretung, die oben erwähnten sind weiterhin auf ih-ren Posten, 26.11.1956, Az.: 0/00/010-02 Liste mit Angaben zum Bürgermeister Johann Wortmann, Kassenführer Her-mann Freese u. zu den Beigeordneten, 1. Beigeordneter ist Heinrich Schröder, [Eingang] 05.03.1962 Wahl der Gemeinderatsmitglieder, 27.09.1964

Archivaliensignatur
161

Kontext
Rechtsamt / Kommunalamt >> Kommunalaufsicht >> Samtgemeinde Thedinghausen
Bestand
42 Rechtsamt / Kommunalamt

Laufzeit
1945-1968

Weitere Objektseiten
Letzte Aktualisierung
15.05.2025, 08:30 MESZ

Datenpartner

Dieses Objekt wird bereitgestellt von:
Kreisarchiv des Landkreises Verden. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.

Objekttyp

  • Verzeichnung

Entstanden

  • 1945-1968

Ähnliche Objekte (12)