Bestand
Polizeipräsidium (Bestand)
Geschichte des Bestandsbildners: Erstmals wird in Darmstadt der Begriff „Polizei“ in der Hofordnung Georgs des Ersten zwischen 1567 und 1596 erwähnt; bis 1765 trugen den „polizeilichen Wachdienst“ Bürger der Stadt, danach folgte ihm die Polizei und Ordnungswesen umfassende „Stadtpolizeideputation“. Obwohl es bereits vorher Polizeiabteilungen gab, z.B. die Fremdenpolizei zur Registrierung nicht-adliger Fremder, sind feste Polizeistrukturen erst ab den Organisationsedikten vom 12.10.1803 belegt. Sieben ehrenamtliche Deputaten bildeten die Lokalpolizei, der Polizeiinspektorat und das in einen Polizeirat, einen Polizeiinspektor und einen Archivrat mit 18 Polizeioffizianten, dem das aus 1 Polizeileutnant, 4 Polizeisergeanten und 13 Polizeidienern bestehende Sekretariat unterstanden. 1820 machte die Hessische Landesverfassung die Lokalpolizei durch die Übertragung der Verwaltung von den Landräten an den Bürgermeister selbstständiger. Bis 1874 waren Sicherstellung öffentlicher Ordnung, Sicherheit, Eigentum und Nachtruhe, Arretierung von Störenfrieden und Katastrophenschutz primäre Polizeiaufgaben, auf dem Land auch Felddiebstahl. Trotz einer zentralen Rolle in der Verbrechensbekämpfung leistete die Polizei vor allem Präventionsarbeit und unterstützte Gerichtsverfahren. 1874 löste das zur selbstständigen Behörde gewordene Großherzogliche Polizeiamt Darmstadt die Lokalpolizei ab; Polizeirat Haas übernahm die Leitung der Behörde mit einem unterstützenden Polizeikommissar. In der Stadt gab es zwei mit jeweils einem Brigadier und elf Mann besetzte Reviere und zwei Gendarmen für den Fahndungsdienst. 1875 entstand eine bis auf einen staatlichen Beamten im Außendienst der Stadt unterstellte Schutzmannschaft aus Vollzugspolizeikräften (4 Revierkommissare, 42 Schutzmänner). Nach der Eingemeindung Bessungens entstand ein weiteres Revier. Ab 1886 sicherten Schutzmänner in zugeteilten Sektionen von Darmstadt Ruhe und Ordnung. Verkehrspolizisten regelten den Verkehr an Gefahrenpunkten. 1907 wurde die Kriminalabteilung eingerichtet. 1917 hieß bei unveränderter Organisation der Polizeivorstand Polizeidirektor, das Polizeiamt Polizeidirektion. Nach 1918, in der Weimarer Republik, unterstützte eine neue Sicherheitspolizei die Ortspolizei. Gegen „staatsgefährliche Bestrebungen“ entstand 1930 das LKA. Im 3. Reich war die Polizei deutschlandweit, in Darmstadt als umbenanntes "Polizeipräsidium", als Wehrmachtsteil unter Vorsitz Heinrich Himmlers mit SA- und SS-Leuten besetzt. Da das Schriftgut dieser Zeit durch Polizeibeamte zum größten Teil zum Kriegsende vernichtet wurde, ist diese Zeit aus Aktenschriftgut der Behörde selbst kaum zu rekonstruieren. Nach Kriegsende wurde Ludwig Metzger Darmstadts Oberbürgermeister und berief zum Aufbau einer demokratischen Polizei Georg Reibold zum Polizeipräsidenten. 120 ehemalige Beamte konnten wieder eingesetzt werden. Die Behörde, nun„Der Oberbürgermeister der Stadt Darmstadt – Der Polizeipräsident“, bestand bis 1992 aus der Verwaltungsabteilung für Ausländerwesen und Zulassung von Kraftfahrzeugen, der Schutzpolizeiabteilung für den von sieben „Außenposten“ geführten Außen- und Streifendienst und der Kriminalpolizei zur Bekämpfung von Straftaten. 1959 übernahm Hans Kiskalt von Reibold die Polizeiverwaltung und baute wegen wachsendem Verkehr die Verkehrspolizei aus, die Zahl der Reviere sank von sieben auf fünf. Ab 1962 musste die Kommunalpolizei verstärkt Großdemonstrationen unter Kontrolle halten, Drogenkonsum bekämpfen und den wachsenden Verkehr, auch den ruhenden, regeln. Die Polizei in Darmstadt bestand zu dieser Zeit aus Verwaltung, Schutzpolizei und Kriminalpolizei. Meldewesen, Wehrerfassung, Personalausweiswesen, Angelegenheiten der Staatsangehörigkeit, gewerblichen Nahverkehr und Straßenverkehr übernahm 1965 das Magistrat. 1967 stieg die Kriminalität in Teilen der Innenstadt an. Funkstreifen überwachten Brennpunkte, die Abteilung Sonderdienste (z.B. Reiter- und Hundestaffeln) Grünanlagen, Waldwege und Randgebiete. Neue Funkgeräte wurden beschafft und Notrufanlagen eingerichtet. Zum 01.01.1974 wurden in Hessen die Verstaatlichung der bis dahin kommunalen Präsidien (unter Ausgliederung der Verwaltungspolizei an die Städte) abgeschlossen. Im neuen Dienstbezirk kamen zur Stadt die Landkreise Darmstadt und Dieburg hinzu. Die Behörde führte nun die Bezeichnung „Der Polizeipräsident in Darmstadt“.
Referent: Rebekka Friedrich
Bearbeiter: 2017: Mikow, Sitniakowski (Praktika)
Zusatzinformationen: Alte Bestandssignatur: ST28 Polizeipräsident
- Reference number of holding
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Stadtarchiv Darmstadt, StadtA DA, 309
- Extent
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5 lfm, davon 2,5 verzeichnet
- Context
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Stadtarchiv Darmstadt (Archivtektonik)
- Related materials
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Korrespondierende Archivalien: Überlieferung der Polizei in Darmstadt nach der Verstaatlichung 1974 (Bestand im Hessischen Staatsarchiv Darmstadt): HStAD Bestand H 4 (https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/llist?nodeid=g30496&page=1&reload=true&sorting=41)
Literatur: Korrespondierender Artikel im Stadtlexikon: Polizei (http://www.darmstadt-stadtlexikon.de/p/polizei.html)
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- Last update
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22.02.2024, 12:52 PM CET
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Object type
- Bestand