Archivbestand
Regierung Arnsberg - Kirchenregistratur, Spezialia (Bestand)
Form und Inhalt:
Behördengeschichte Regierung Arnsberg
Die Regierung oder auch Bezirksregierung Arnsberg ist
eine der fünf Bezirksregierungen in NRW und ist eine
Landesmittelbehörde oder auch Bündelungsbehörde. Flächenmäßig
ist der Regierungsbezirk Arnsberg der größte Regierungsbezirk
in NRW. An der Spitze der Bezirksregierung steht der
Regierungspräsident bzw. die Regierungspräsidentin als
Vertreter/in der Landesregierung in Regierungsbezirk.
Vorgeschichte und Gründung der Regierung
Arnsberg
Die Einteilung der
Regierungsbezirke und damit die Gründung der Regierungen
gehen im Wesentlichen auf die Einrichtung der preußischen
Regierungsbezirke aus dem Jahr 1816 zurück. Allerdings
reichen die Anfänge bis in das Jahr 1803 zurück, als nach dem
Reichsdeputationshauptschluss zur Verwaltung der ehemals
geistlichen Herrschaften eine Kriegs- und Domänenkammer für
die neuen preußischen Gebiete in Westfalen eingerichtet
wurde, um die allgemeine staatliche Verwaltung zu betreiben.
Im Zuge der preußischen Reformen 1808 wurde die Behörde des
Regierungspräsidenten in Preußen (”Königliche Regierung“)
eingeführt und ersetzte die Kriegs- und Domänenkammern als
Mittelinstanz. Auf diese Weise sollten die Aufgaben der
staatlichen Verwaltung für ein Gebiet gebündelt und damit
einfacher und effektiver werden. Während der napoleonischen
Zeit befanden sich auf dem Gebiet des heutigen
Regierungsbezirks Arnsberg hauptsächlich das Großherzogtum
Berg und das Großherzogtum Hessen-Darmstadt.
Nach
dem Wiener Kongress kam es schließlich 1815 zur Gründung der
Provinz Westfalen und in der ”Verordnung wegen verbesserter
Einrichtung der Provinzial-Behörden“ vom 30. April 1815, die
bereits von den preußischen Reformideen in Bezug auf eine
effektivere Staatsstruktur durchdrungen war, wurde u.a. die
staatliche Binnengliederung der Provinz genauer ausgeführt.
Im Zuge der weiteren Gebietsverhandlungen wurde auch die
Frage nach den Sitzen der Regierungsbezirke diskutiert. Für
den südwestfälischen Regierungsbezirk schien sich im Sommer
1815 zunächst Hamm durchzusetzen, bis die Wahl, durch den
ersten Oberpräsidenten der Provinz Westfalen Ludwig von
Vincke vorangetrieben, gegen Ende des Jahres auf Arnsberg als
Sitz der Regierung fiel. Der neu gebildete Regierungsbezirk
Arnsberg umfasste das frühere kurkölnisch Herzogtum
Westfalen, die ehemalige Grafschaft Mark, die ehemalige Freie
Reichsstadt Dortmund und die Grafschaft Dortmund, die
Grafschaft Limburg und später auch die Stadt Lippstadt.
Nachdem 1817 das Siegerland und die beiden Grafschaften
Wittgenstein vom Regierungsbezirk Koblenz in den
Regierungsbezirk Arnsberg umgegliedert wurden, war das
Zuständigkeitsgebiet der Arnsberger Regierung komplett. Diese
Grenzziehung ist weitestgehend (im Jahr 1928 wurde der
Stadtkreis Gelsenkirchen-Buer dem Regierungsbezirk Münster
zugeordnet) bis heute erhalten geblieben. Die erste
Binnengliederung in Kreise erfolgte weitestgehend in
Anlehnung an bestehende Verwaltungsgrenzen, wurde aber
bereits 1817 und 1932 angepasst. Nach weiteren Anpassungen,
Umstrukturierungen und der kommunalen Neugliederung um 1975
besteht der Regierungsbezirk Arnsberg heute aus dem
Ennepe-Ruhr-Kreis, Hochsauerlandkreis, Märkischen Kreis,
Kreis Olpe, Kreis Siegen-Wittgenstein, Kreis Soest, Kreis
Unna sowie den kreisfreien Städten Bochum, Dortmund, Hagen,
Hamm und Herne.
Aufbau und
Aufgaben
Die Bezirksregierung Arnsberg
hat heute als Landesmittelbehörde eine Bündelungsfunktion und
damit vielfältige Aufgabenbereiche. Bereits in der Verordnung
wegen verbesserter Einrichtung der Provinzial-, Polizei- und
Finanzbehörden vom 26. Dezember 1808 wurde die
Bündelungsaufgabe der neu eingerichteten Regierungsbehörden
als ”Vereinigungspunkt der gesamten inneren Staatsverwaltung
in Beziehung auf die Polizei-, Finanz- und
Landeshoheitsangelegenheiten“ ausgedrückt. Dieses neue
Verwaltungssystem wurde nach dem Wiener Kongress auf die
neuen preußischen Territorien übertragen.
Nach der
Gründung der Regierung Arnsberg wurden zunächst nur zwei
Abteilungen eingerichtet: die Abteilung I für innere
Angelegenheiten und die Abteilung II für Angelegenheiten in
Bezug auf das Staatseinkommen und das Steuerwesen. Während
sich aufgrund wachsender Aufgaben die Anzahl der Abteilungen
1825 in den Regierungen verdoppelt, bildeten die Provinzen
Rheinland und Westfalen eine Ausnahme, da die Kabinettsorder
von 1825 hier nicht eingeführt wurde und somit die zwei
Abteilungen bestehen blieben. Immer wieder kam es aber durch
Gründung von Sonderbehörden und damit Aufgabenausgliederungen
zur Entlastung der Regierung. Die Ausdifferenzierung der
Abteilungen fand auch in den westlichen Provinzen ab der
zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts stetig statt und
unterliegt bis heute vielseitigen Veränderungen. Insbesondere
bedingt durch Verwaltungsreformen, die Bildung oder Auflösung
von Sonderbehörden und damit die Verlagerung von Aufgaben ist
die Abteilungsstruktur und insbesondere die Binnenstruktur
der Abteilungen (der Dezernate) stetig im Wandel. Heute
übernehmen die Bezirksregierungen in allen Verwaltungszweigen
wichtige Aufgaben, ausgenommen sind lediglich die Bereiche
Justiz, Finanzen und Wissenschaft. Der Aufbau und die
Geschäftsordnung der Bezirksregierungen werden heute vom
Innenministerium im Einvernehmen mit den betroffenen Ressorts
festgelegt. Die Fachaufsicht über die einzelnen Abteilungen
bzw. Dezernate führt das jeweils fachlich zuständige
Ministerium.
Sonderzuständigkeiten der
Bezirksregierung Arnsberg über den Regierungsbezirk
hinaus
··Zuweisung und Umverteilung
von Flüchtlingen (landesweit)
·Steuerung der
Integration der Zugewanderten (landesweit) durch das
Kompetenzzentrum für Integration (KfI) und die Landesweite
Koordinierungsstelle Kommunale Integrationszentren
(LaKI
·Kampfmittelbeseitigungsdienst
Westfalen-Lippe (für die Regierungsbezirke Arnsberg, Münster
und Detmold)
·Bergbau und Energie (Abteilung 6),
landesweit
·Obere Fischereibehörde für die
Regierungsbezirke Arnsberg und Münster
Unterbringung der Behörde
Die neu
gegründete Regierung bezog zunächst das ehemalige Gerichts-
und Gefängnisgebäude in der Jägerstraße, bis nach einigen Um-
und Anbauten 1926 das frei gewordene Lehrerinnenseminar in
der Seibertzstraße bezogen wurde. Neben einigen Außenstellen
und Neubauten hat die Bezirksregierung Arnsberg auch heute
noch hier noch ihren Sitz. Im Jahr 1964 wurde ein
elfgeschossiger Hochhausneubau direkt neben dem alten Gebäude
an der Seibertzstraße als zusätzliches Dienstgebäude der
Bezirksregierung bezogen.
Liste der
Regierungspräsidenten/Regierungspräsidentinnen (mit
Amtszeiten)
··Friedrich von Bernuth
(1816-1825)
·Karl Graf von Flemming
(1825-1831)
·Philip-Ludwig Wolfart
(1831-1836)
·Georg Wilhelm Keßler
(1836-1845)
·Heinrich Graf von Itzenplitz
(1845-1848)
·Moritz von Bardeleben
(1848-1849)
·Karl von Bodelschwingh
(1849-1851)
·Ernst von Bodelschwingh
(1851-1854)
·Friedrich Wilhelm von Spankeren
(1854-1863)
·Heinrich Wilhelm von Holzbrink
(1863-1874)
·Georg Maximilian Franz von Steinmann
(1874-1880)
·Alfred von Rosen (1880-1889)
·Wilhelm Julius Reinhold Winzer (1889-1901)
·Ludwig von Renvers (1901-1903)
·Franz
Freiherr von Coels von der Brügghen (1903-1907)
·Friedrich Ernst von Schwerin (1907)
·Alfred
Georg von Bake (1908-1919)
·Max König
(1919-1933)
·Max von Stockhausen (1933-1935)
·Ludwig Runte (1935-1942)
·Lothar Eickhof
(1942-1945)
·Fritz Fries (1945-1949)
·Hubert Biernat (1950-1956)
·Ernst Schlensker
(1956-1973)
·Fritz Ziegler (1973-1977)
·Richard Grünschläger (1977-1990)
·Raghilt
Berve (1990-1998)
·Wolfram Kuschke
(1998-2002)
·Renate Drewke (2003-2005)
·Helmut Diegel (2005-2010)
·Gerd Bollermann
(2010-2015)
·Diana Ewert (2015-2017)
·Hans-Josef Vogel (seit 2017)
[Text: Cordula Rehr]
Hinweis:
Die bislang vorkommenden nicht
nummerischen Altsignaturen (Beispiel: "II H Nr. 1360") wurden
im Jahr 2019 umsigniert. Die alten Signaturen wurden im Feld
"Altsignatur" eingetragen und sind somit weiterhin
recherchierbar.
Die Akten sind
folgendermaßen zu bestellen:
K 101/Regierung
Arnsberg, Nr. ....
Dr. Kreucher,
Januar 2020.
- Reference number of holding
-
K 101,21 K 101
- Extent
-
4446 Akten, Findbuch K 101,20 und K 101,21.
- Language of the material
-
German
- Context
-
Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen (Archivtektonik) >> 3. Behörden und Einrichtungen des Staates und der Selbstverwaltung nach 1816 >> 3.1. Innere Verwaltung (K) >> 3.1.2. Bezirksregierungen >> 3.1.2.1. Regierung Arnsberg >> Regierung Arnsberg >> Regierung Arnsberg / Kirchensachen
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-
05.11.2025, 1:59 PM CET
Data provider
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Bestand