Einblattdruck | Monografie | Verordnung
Circulaire. Ohnerachtet die Königl. General-Accise- und Zoll-Administration schon öfters und zuletzt noch unterm 4ten März d. J. verordnet hat, daß die Accise- und Zoll-Bedienten genau darauf halten mögten, damit gar keine fremde Spiegel, welche überall durch die Cabinets-Ordre vom 4ten Januar 1774 für den innern Debit verboten sind, in das Land eingeführet werden, und dieselbe dahero erwartet hat, daß auch die genaue Befolgung dieser Verordnung allen Beschwerden der Spiegel-Manufactur zu Neustadt an der Dosse abgeholfen werden würde ... : Berlin, den 25ten October 1780.
Rundschreiben mit der Ausführungsbestimmungen zur Einhaltung des Einfuhrverbots für fremde Spiegel
- Sprache
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Deutsch, Französisch
- Umfang
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1 Bogen (2 ungezählte Seiten)
- Anmerkungen
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P_Drucke_VD18
VD18 11774290
- VD 18
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11774290
- Standort
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Staatsbibliothek zu Berlin - Preußischer Kulturbesitz, Berlin, Germany -- 168 in: 2" An 8630-4
- Reihe
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VD18 digital
- Förderung
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Deutsche Forschungsgemeinschaft
- PURL
- Letzte Aktualisierung
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15.12.2023, 09:02 MEZ
Objekttyp
- Verordnung ; Einblattdruck ; Monografie
Beteiligte
Entstanden
- [Berlin] : [Decker] , 1780