Einblattdruck | Monografie | Verordnung

Circulaire. Ohnerachtet die Königl. General-Accise- und Zoll-Administration schon öfters und zuletzt noch unterm 4ten März d. J. verordnet hat, daß die Accise- und Zoll-Bedienten genau darauf halten mögten, damit gar keine fremde Spiegel, welche überall durch die Cabinets-Ordre vom 4ten Januar 1774 für den innern Debit verboten sind, in das Land eingeführet werden, und dieselbe dahero erwartet hat, daß auch die genaue Befolgung dieser Verordnung allen Beschwerden der Spiegel-Manufactur zu Neustadt an der Dosse abgeholfen werden würde ... : Berlin, den 25ten October 1780.

Rundschreiben mit der Ausführungsbestimmungen zur Einhaltung des Einfuhrverbots für fremde Spiegel

Circulaire. Ohnerachtet die Königl. General-Accise- und Zoll-Administration schon öfters und zuletzt noch unterm 4ten März d. J. verordnet hat, daß die Accise- und Zoll-Bedienten genau darauf halten mögten, damit gar keine fremde Spiegel, welche überall durch die Cabinets-Ordre vom 4ten Januar 1774 für den innern Debit verboten sind, in das Land eingeführet werden, und dieselbe dahero erwartet hat, daß auch die genaue Befolgung dieser Verordnung allen Beschwerden der Spiegel-Manufactur zu Neustadt an der Dosse abgeholfen werden würde ... : Berlin, den 25ten October 1780.

Digitalisierung: Staatsbibliothek zu Berlin - Preußischer Kulturbesitz, Germany

Public Domain Mark 1.0

Sprache
Deutsch, Französisch
Umfang
1 Bogen (2 ungezählte Seiten)
Anmerkungen
P_Drucke_VD18
VD18 11774290
VD 18
11774290
Standort
Staatsbibliothek zu Berlin - Preußischer Kulturbesitz, Berlin, Germany -- 168 in: 2" An 8630-4

Reihe
VD18 digital

Beteiligte Personen und Organisationen
Erschienen
[Berlin] : [Decker] , 1780

Förderung
Deutsche Forschungsgemeinschaft
PURL
Letzte Aktualisierung
15.12.2023, 09:02 MEZ

Objekttyp

  • Verordnung ; Einblattdruck ; Monografie

Entstanden

  • [Berlin] : [Decker] , 1780

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