Die EU wird das VN-Waffenembargo in Libyen nicht durchsetzen können

Zusammenfassung: Am 19. Januar 2020 fand in Berlin eine hochrangige Konferenz statt, die Lösungen für den Konflikt finden sollte, der in Libyen zwischen der Einheitsregierung unter Fayez al-Sarraj und den von General Khalifa Haftar geführten Truppen ausgetragen wird. Eine zentrale Vereinbarung der Abschlusserklärung zielt darauf, den unbehinderten Zufluss von Waffen zu unterbinden, die externe Akteure den Kriegsparteien zur Verfügung stellen. Die Konferenzteilnehmer haben sich dazu verpflichtet, "das durch Resolution 1970 (2011) sowie die nachfolgenden Resolutionen des UN-Sicher­heitsrats verhängte Waffenembargo unzweideutig und in vollem Umfang einzuhalten und umzusetzen, auch in Bezug auf die von Libyen ausgehende Verbreitung von Waffen. Wir rufen alle internationalen Akteure auf, dasselbe zu tun." Die Erklärung bekräftigt damit zum wiederholten Male die bestehende Beschlusslage, was deren Grundproblem enthüllt: Bislang sind die Vereinten Nationen (VN) aus vielfältigen Gründen nicht in der Lage gewesen, das geltende Embargo wirksam durchzusetzen

Standort
Deutsche Nationalbibliothek Frankfurt am Main
Umfang
1 Online-Ressource (8 Seiten)
Sprache
Deutsch

Erschienen in
SWP-Aktuell / Stiftung Wissenschaft und Politik ; 2020, Nr. 10 (Februar 2020)
SWP-aktuell ; 2020, Nr. 10 (Februar 2020)

Klassifikation
Politik
Schlagwort
Europäische Union
Militärische Intervention
Waffenembargo
Kollektive Sicherheit
Sicherheitspolitik
Staatensystem
Waffenembargo
Sanktion
Friedenssichernde Maßnahme
Internationale Organisation
Durchsetzungsvermögen
Entscheidung
Libyen
Deutschland
Libyen

Ereignis
Veröffentlichung
(wo)
Berlin
(wer)
SWP
(wann)
[Februar 2020]
Urheber
Beteiligte Personen und Organisationen

DOI
10.18449/2020A10
URN
urn:nbn:de:101:1-2023112321422433032198
Rechteinformation
Der Zugriff auf das Objekt ist unbeschränkt möglich.
Letzte Aktualisierung
25.03.2025, 13:42 MEZ

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Beteiligte

Entstanden

  • [Februar 2020]

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