Markgraf Carl Wilhelm Friedrich von Brandenburg-Ansbach erinnert an die Gerichtsferienregelung der Hof- und Justizrats-Ordnung vom 12.5.1730 und weist alle Ober- und Beamten an, sofern nicht Gefahr im Verzug ist, den normalen Botendienst zu nutzen. Signat
- Archivaliensignatur
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Stadtarchiv Fürth, Man 368
- Kontext
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D. 2. Mandate
- Bestand
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Man D. 2. Mandate
- Weitere Objektseiten
- Digitalisat im Angebot des Archivs
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kein Digitalisat verfügbar
- Rechteinformation
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Rechteinformation beim Datenlieferanten zu klären.
- Letzte Aktualisierung
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18.06.2020, 09:19 MESZ
Entstanden
- 02.07.1731