Monografie
Rechtlichs und zu diser Zeit hoch nothwendiges Bedencken, Uber die Frag: Wann einer vor fünff oder sechs Jahren, Gelt auff Zinß angelegt ... ob er schuldig, wann ihme jetzunder das Capital widerumb auffgekündet: den Reichsthaler zu fünff oder auch sechs Gulden anzunemmen ...
- Location
-
Sächsische Landesbibliothek - Staats- und Universitätsbibliothek Dresden -- Diss.jur.civ.366,20
- VD 17
-
VD17 39:125910T
- Extent
-
32 S.
- Language
-
Deutsch
- Series
-
Drucke des 17. Jahrhunderts
Projekt: Im deutschen Sprachraum erschienene Drucke des 17. Jahrhunderts (VD 17)
- Contributor
-
SLUB Dresden
- Published
-
Basel : Genath , 1623
- Sponsorship
-
Deutsche Forschungsgemeinschaft
- URN
-
urn:nbn:de:bsz:14-db-id4352726676
- PURL
- Last update
-
09.05.2025, 3:19 PM CEST
Data provider
Sächsische Landesbibliothek - Staats- und Universitätsbibliothek Dresden. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Monografie
Associated
- SLUB Dresden
Time of origin
- Basel : Genath , 1623
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Rechtlichs Vnd zu dieser Zeit hochnohtwendiges Bedencken, Uber die Frag: Wann einer vor fünff oder sechs Jahren Gelt auff Zinß angelegt, den Reichsthaler hingeliehen vmb ein vnd zwaintzig Batzen ,... Ob er schuldig, wann jhme jetzunder das Capital widerumb aufgekündet: den Reichsthaler zu fünff oder auch sechs Gulden anzunemen, ... ?

Rechtlichs Vnd zu dieser Zeit hochnohtwendiges Bedencken, Uber die Frag: Wann einer vor fünff oder sechs Jahren Gelt auff Zinß angelegt, den Reichsthaler hingeliehen vmb ein vnd zwaintzig Batzen ,... Ob er schuldig, wann jhme jetzunder das Capital widerumb aufgekündet: den Reichsthaler zu fünff oder auch sechs Gulden anzunemen, ... ?

Rechtlichs Vnd zu dieser Zeit hochnohtwendiges Bedencken, Uber die Frag: Wann einer vor fünff oder sechs Jahren Gelt auff Zinß angelegt, den Reichsthaler hingeliehen vmb ein vnd zwaintzig Batzen ,... Ob er schuldig, wann jhme jetzunder das Capital widerumb aufgekündet: den Reichsthaler zu fünff oder auch sechs Gulden anzunemen, ... ?

Rechtlichs Vnd zu dieser Zeit hochnohtwendiges Bedencken, Uber die Frag: Wann einer vor fünff oder sechs Jahren Gelt auff Zinß angelegt, den Reichsthaler hingeliehen vmb ein vnd zwaintzig Batzen ,... Ob er schuldig, wann jhme jetzunder das Capital widerumb aufgekündet: den Reichsthaler zu fünff oder auch sechs Gulden anzunemen, ... ?

Rechtlichs Vnd zu dieser Zeit hochnohtwendiges Bedencken, Uber die Frag: Wann einer vor fünff oder sechs Jahren Gelt auff Zinß angelegt, den Reichsthaler hingeliehen vmb ein vnd zwaintzig Batzen ,... Ob er schuldig, wann jhme jetzunder das Capital widerumb aufgekündet: den Reichsthaler zu fünff oder auch sechs Gulden anzunemen, ... ?

Rechtliches und zu dieser Zeit hoch nothwendiges Bedencken uber die Frag: wann einer vor fünff oder sechs Jahren Gelt auff Zinß angelegt, den Reichsthaler hingeliehen umb 21 Batzen, wie damalen im N. Reich bräuchig ... ob er schuldig, wann ihme jetzunder das Capital widerumb aufgekündet: den Reichsthaler zu 5 oder auch zu 6 Gulden anzunemmen

Rechtliches und zu dieser Zeit hoch nothwendiges Bedencken uber die Frag: wann einer vor fünff oder sechs Jahren Gelt auff Zinß angelegt, den Reichsthaler hingeliehen umb 21 Batzen, wie damalen im N. Reich bräuchig ... ob er schuldig, wann ihme jetzunder das Capital widerumb aufgekündet: den Reichsthaler zu 5 oder auch zu 6 Gulden anzunemmen
