Monografie
Rechtlichs und zu diser Zeit hoch nothwendiges Bedencken, Uber die Frag: Wann einer vor fünff oder sechs Jahren, Gelt auff Zinß angelegt ... ob er schuldig, wann ihme jetzunder das Capital widerumb auffgekündet: den Reichsthaler zu fünff oder auch sechs Gulden anzunemmen ...
- Standort
-
Sächsische Landesbibliothek - Staats- und Universitätsbibliothek Dresden -- Diss.jur.civ.366,20
- VD 17
-
VD17 39:125910T
- Umfang
-
32 S.
- Sprache
-
Deutsch
- Reihe
-
Drucke des 17. Jahrhunderts
Projekt: Im deutschen Sprachraum erschienene Drucke des 17. Jahrhunderts (VD 17)
- Beteiligte Personen und Organisationen
-
SLUB Dresden
- Erschienen
-
Basel : Genath , 1623
- Förderung
-
Deutsche Forschungsgemeinschaft
- URN
-
urn:nbn:de:bsz:14-db-id4352726676
- PURL
- Letzte Aktualisierung
-
09.05.2025, 15:19 MESZ
Datenpartner
Sächsische Landesbibliothek - Staats- und Universitätsbibliothek Dresden. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Monografie
Beteiligte
- SLUB Dresden
Entstanden
- Basel : Genath , 1623
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Rechtlichs Vnd zu dieser Zeit hochnohtwendiges Bedencken, Uber die Frag: Wann einer vor fünff oder sechs Jahren Gelt auff Zinß angelegt, den Reichsthaler hingeliehen vmb ein vnd zwaintzig Batzen ,... Ob er schuldig, wann jhme jetzunder das Capital widerumb aufgekündet: den Reichsthaler zu fünff oder auch sechs Gulden anzunemen, ... ?

Rechtlichs Vnd zu dieser Zeit hochnohtwendiges Bedencken, Uber die Frag: Wann einer vor fünff oder sechs Jahren Gelt auff Zinß angelegt, den Reichsthaler hingeliehen vmb ein vnd zwaintzig Batzen ,... Ob er schuldig, wann jhme jetzunder das Capital widerumb aufgekündet: den Reichsthaler zu fünff oder auch sechs Gulden anzunemen, ... ?

Rechtlichs Vnd zu dieser Zeit hochnohtwendiges Bedencken, Uber die Frag: Wann einer vor fünff oder sechs Jahren Gelt auff Zinß angelegt, den Reichsthaler hingeliehen vmb ein vnd zwaintzig Batzen ,... Ob er schuldig, wann jhme jetzunder das Capital widerumb aufgekündet: den Reichsthaler zu fünff oder auch sechs Gulden anzunemen, ... ?

Rechtlichs Vnd zu dieser Zeit hochnohtwendiges Bedencken, Uber die Frag: Wann einer vor fünff oder sechs Jahren Gelt auff Zinß angelegt, den Reichsthaler hingeliehen vmb ein vnd zwaintzig Batzen ,... Ob er schuldig, wann jhme jetzunder das Capital widerumb aufgekündet: den Reichsthaler zu fünff oder auch sechs Gulden anzunemen, ... ?

Rechtlichs Vnd zu dieser Zeit hochnohtwendiges Bedencken, Uber die Frag: Wann einer vor fünff oder sechs Jahren Gelt auff Zinß angelegt, den Reichsthaler hingeliehen vmb ein vnd zwaintzig Batzen ,... Ob er schuldig, wann jhme jetzunder das Capital widerumb aufgekündet: den Reichsthaler zu fünff oder auch sechs Gulden anzunemen, ... ?

Rechtliches und zu dieser Zeit hoch nothwendiges Bedencken uber die Frag: wann einer vor fünff oder sechs Jahren Gelt auff Zinß angelegt, den Reichsthaler hingeliehen umb 21 Batzen, wie damalen im N. Reich bräuchig ... ob er schuldig, wann ihme jetzunder das Capital widerumb aufgekündet: den Reichsthaler zu 5 oder auch zu 6 Gulden anzunemmen

Rechtliches und zu dieser Zeit hoch nothwendiges Bedencken uber die Frag: wann einer vor fünff oder sechs Jahren Gelt auff Zinß angelegt, den Reichsthaler hingeliehen umb 21 Batzen, wie damalen im N. Reich bräuchig ... ob er schuldig, wann ihme jetzunder das Capital widerumb aufgekündet: den Reichsthaler zu 5 oder auch zu 6 Gulden anzunemmen
