BVerfG, Kammerbeschluss v. 15. 1. 2020 – 1 BvR 1763/16

Zusammenfassung: In einem Kammerbeschluss, der ein Klageerzwingungsverfahren wegen rechtswidriger Zwangsfixierung und -behandlung betrifft, bestätigt das BVerfG, dass unter bestimmten Umständen Verletzten ein Anspruch auf effektive Strafverfolgung zustehen könne. Es erstreckt diesen auf Fallgruppen, in denen der Staat gegenüber den Opfern eine besondere Fürsorge und Obhutspflicht trägt. Klaus Ferdinand Gärditz (JZ 2020, 362), der die darin liegende Subjetivierung der Strafverfolgung kritisch bewertet, analysiert die Konstruktion des Verfolgungsanspruchs

Standort
Deutsche Nationalbibliothek Frankfurt am Main
Umfang
1 Online-Ressource (5 Seiten)
Sprache
Deutsch

Erschienen in
BVerfG, Kammerbeschluss v. 15. 1. 2020 – 1 BvR 1763/16 ; volume:75 ; number:7 ; year:2020 ; pages:358-362
Juristenzeitung ; 75, Heft 7 (2020), 358-362

DOI
10.1628/jz-2020-0097
URN
urn:nbn:de:101:1-2020052916365977992074
Rechteinformation
Der Zugriff auf das Objekt ist unbeschränkt möglich.
Letzte Aktualisierung
14.08.2025, 10:59 MESZ

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