BVerfG, Kammerbeschluss v. 30. 9. 2018 – 1 BvR 2421/17 (Leitsätzed. Redaktion)

Zusammenfassung: Mit dem Vorwurf, im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes über mehrere Wochen einseitige »Geheimverfahren« durchzuführen, ohne die Gegenseite anzuhören oder zu informieren, tritt das BVerfG in zwei Kammerbeschlüssen einer zivilgerichtlichen Praxis in Presse- und Äußerungssachen entgegen. Ekkehard Schumann (JZ 2019, 398, in diesem Heft) hält die Entscheidungen im Ergebnis für uneingeschränkt begrüßenswert und unterzieht die Begründungen einer differenzierten Würdigung

Standort
Deutsche Nationalbibliothek Frankfurt am Main
Umfang
Online-Ressource (4 Seiten)
Sprache
Deutsch

Erschienen in
BVerfG, Kammerbeschluss v. 30. 9. 2018 – 1 BvR 2421/17 (Leitsätzed. Redaktion) ; volume:74 ; number:8 ; year:2019 ; pages:409-412
Juristenzeitung ; 74, Heft 8 (2019), 409-412

DOI
10.1628/jz-2019-0150
URN
urn:nbn:de:101:1-2019120212232164980843
Rechteinformation
Der Zugriff auf das Objekt ist unbeschränkt möglich.
Letzte Aktualisierung
14.08.2025, 10:57 MESZ

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