BVerfG, Kammerbeschluss v. 30. 9. 2018 – 1 BvR 2421/17 (Leitsätzed. Redaktion)
Zusammenfassung: Mit dem Vorwurf, im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes über mehrere Wochen einseitige »Geheimverfahren« durchzuführen, ohne die Gegenseite anzuhören oder zu informieren, tritt das BVerfG in zwei Kammerbeschlüssen einer zivilgerichtlichen Praxis in Presse- und Äußerungssachen entgegen. Ekkehard Schumann (JZ 2019, 398, in diesem Heft) hält die Entscheidungen im Ergebnis für uneingeschränkt begrüßenswert und unterzieht die Begründungen einer differenzierten Würdigung
- Standort
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Deutsche Nationalbibliothek Frankfurt am Main
- Umfang
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Online-Ressource (4 Seiten)
- Sprache
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Deutsch
- Erschienen in
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BVerfG, Kammerbeschluss v. 30. 9. 2018 – 1 BvR 2421/17 (Leitsätzed. Redaktion) ; volume:74 ; number:8 ; year:2019 ; pages:409-412
Juristenzeitung ; 74, Heft 8 (2019), 409-412
- DOI
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10.1628/jz-2019-0150
- URN
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urn:nbn:de:101:1-2019120212232164980843
- Rechteinformation
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Der Zugriff auf das Objekt ist unbeschränkt möglich.
- Letzte Aktualisierung
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14.08.2025, 10:57 MESZ
Datenpartner
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