Bestand

Kirchengemeinde Bruchhausen (Bestand)

Das Archiv der Ev. Kirchengemeinde Bruchhausen (Ev. Kirchenkreis Paderborn) wurde 1980 im Landeskirchlichen Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen verzeichnet und 2010 und 2021 um kleine Nachträge erweitert. Es umfasst insgesamt 163 Verzeichnungseinheiten. Die Überlieferung erstreckt sich über den Zeitraum von 1603 bis 2003.Mit dem ältesten Stück ist auch gleichzeitig ein kleiner Schatz erhalten, denn es handelt sich um eines der grundlegenden Dokumente für die Geschichte der Kirchengemeinde Im Jahr 1603 erhielt die im Stiftsgebiet der Abtei Corvey gelegene Gemeinde eine eigene lutherische Kirchenordnung (LkA EKvW 4.42 Nr. 49) von der damaligen Patronatsherrin Clara von Kanne, Besitzerin des Gutes Bruchhausen. Die Kirchenordnung richtete sich nach dem Vorbild der Braunschweiger Kirchenordnung. Zu diesem Zeitpunkt hatten die Gutsherren zu Bruchhausen das lutherische Bekenntnis zwar bereits seit fast 60 Jahren eingeführt, eine lutherische Kirchengemeinde entstand jedoch erst mit der Einsetzung Heinrich Wedemeyers als erstem lutherischen Pfarrer in Bruchhausen im Jahr 1600. Die Bruchhausener Kirche zählt somit zu den ältesten evangelischen Kirchen im Paderborner Land. Die Gegenreformation durch den Fürstbischof von Paderborn und den Abt von Corvey drängte auch das evangelische Leben in Bruchhausen seit 1627 weitgehend zurück, der amtierende Pfarrer Eberhard Frey wurde vertrieben. Erst nach dem Dreißigjährigen Krieg erreichte der Gutsherr von Kanne zu Bruchhausen 1651 durch einen Vergleich mit dem Corveyer Abt (Amelunxer Rezess), dass in Bruchhausen der Konfessionsstand von 1627 wiederhergestellt und der seit einem Jahr wieder amtierende ev. Pfarrer Johann Matthias Praetorius anerkannt wurde (Vokation des Pfarrers in: LkA EKvW 4.42 Nr. 1) . Seitdem ist die Reihenfolge der evangelischen Pfarrer in Bruchhausen ununterbrochen geblieben, auch als der Gutsherr 1656 zum katholischen Glauben übertrat und für die lutherische Gemeinde eine Zeit der Bedrängnisse und Benachteiligungen begann. Dies änderte sich erst, als das Gebiet der Reichsabtei Corvey 1803 im Zuge der Säkularisation mit dem preußischen König einen protestantischen Landesherrn bekam. Die Auseinandersetzungen zwischen evangelischer und katholischer Gemeinde sowie dem katholischen Guts- und Patronatsherrn (!) belegen die Akten des Gemeindearchivs an einigen Stellen. Gemessen an dem geringen Umfang des Archivbestandes ist bemerkenswert, dass hier der Schwerpunkt gerade bei der ältesten Überlieferung einmal nicht bei der Vermö-gensverwaltung liegt, sondern gerade die Religionsstreitigkeiten und konstitutionellen Entwicklungen der Kirchengemeinde ebenso gut belegt sind: Einige Auseinandersetzungen entsprangen dem Umstand, dass der katholisch gewordene Gutsherr den katholischen Einwohnern 1657 den Mitgebrauch der ev. Pfarrkirche zusagte (LkA EKvW 4.42 Nr. 1, 3, 34). Aus dem Mitgebrauch entwickelte sich das Miteigentum, und von 1674 bis 1937 bestand die Kirche als Simultankirche. Benachteiligungen der evangelischen Einwohner durch den katholischen Gutsherrn bezeugen u.a. die Dokumente zum Bau der ev. Schule: Da der Patronatsherr sich den Bitten der Gemeinde verweigerte, Bauholz zu stiften, sahen sich die Kirchenvorsteher veranlasst, im Jahr 1795 ein Dokument aufzusetzen, in dem nicht nur Benachteiligungen beschrieben werden, sondern mit dem die Kirchengemeinde v.a. für die Nachwelt zu fixieren beabsichtigte, dass das aus eigenen Mitteln und mit einer Holzspende des Herzogs von Braunschweig erbaute Schulhaus nicht dem Patronatsherrn, sondern der Gemeinde gehöre (LkA EKvW 4.42 Nr. 113). Versuche von Staat und Konsistorium, die kleinen, finanzschwachen und nah beieinander gelegenen Gemeinden Bruchhausen und Amelunxen zu vereinen, scheiterten 1815/17 und 1924 am Widerstand der Gemeinden. 1815/16 wurde der Anschluss Bruchhausens als Tochtergemeinde zu Amelunxen zunächst rechtskräftig. Ein Reglement der preußischen Regierung zur kirchlichen Versorgung in Bruchhausen von 1815 ist ebenso im Gemeindearchiv erhalten wie die Trennung der Gemeinden und die königliche Zusage für verbesserte Pfarrstellen- und Schullehrerdotationen (LkA EKvW 4.42 Nr. 2 und 3) . Überdies konnte in Bruchhausen nun mithilfe eines königlichen Gnadengeschenks ein neues Pfarrhaus statt des alten baufälligen Gebäudes erstellt werden (LkA EKvW 4.42 Nr. 36). Über Betrieb und Verwaltung der Ev. Schule in Bruchhausen im 19. Jahrhundert geben einige Schulakten im Gemeindearchiv Auskunft. Die Bauakten zeugen von der notwendigen Erweiterung der Ev. Kirche in den 1950er Jahren, da sich die kleine Diasporagemeinde durch den Zuzug von Ostvertriebenen nach dem Zweiten Weltkrieg fast verdoppelt hatte.Im Jahr 2009 wurde das Archiv von der stehenden in die liegende Verwahrung umgebettet und das Findbuch in ein Datenbankprogramm übertragen, wobei die Verzeichnungseinheiten neue Archivsignaturen erhielten. Die alten Archivsignaturen aus der Verzeichnung im Jahr 1980 bleiben jedoch weiterhin nachvollziehbar, da sie in die Datenbank aufgenommen wurden. Bei der Überarbeitung des Bestandes und der Ergänzung des Nachtrags wurden ferner die verschiedenen inhaltsgleichen Abteilungen der früheren Verzeichnung in einer neuen einheitlichen Ordnung zusammengeführt. wie sich aus der systematischen Gliederung des Bestandes ergibt. Der Bestand wurde unter Zugrundelegung internationaler Verzeichnungsgrundsätze nach ISAD (G) erschlossen. Bei der Verzeichnung erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsignaturen in der Bestellsignatur jeder Verzeichnungseinheit als letzte arabische Nummer oder im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke „Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch“ eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter „Darin“ sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt die alte Archivsignatur oder das Aktenzeichen, falls sie auf der Akte vermerkt waren. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke.Die in der Bestandsgliederung unter "Zivilstandsregister" aufgelisteten Verzeichnungseinheiten befinden sich aus lagerungstechnischen Gründen im Bestand LkA EKvW 7.3 (deponierte Zivilstandsregister der Ev. Kirchengemeinde Bruchhausen).Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbewahrungs- und Kassationsordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 20.02.2003 in der Fassung vom 29.10.2020 bzw. des Aufbewahrungs- und Kassationsplans der EKvW vom 29.10.2020.Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 Abs. 1 Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für Archivgut, das sich nach seiner Zweckbestimmung oder nach seinem wesentlichen Inhalt auf natürliche Personen bezieht, gelten laut § 7 Abs. 2 ArchivG zusätzliche Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist frühestens 10 Jahre nach dem Tod der betroffenen Person(en) benutzt werden. Ist das Todesjahr nicht feststellbar, endet die Schutzfrist 90 Jahre nach Geburt. Ist auch das Geburtsjahr nicht bekannt, endet die Schutzfrist 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen.Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EKvW 4.42 Nr. ... (hier folgt die Archivsignatur des entsprechenden Archivales). Das Kürzel steht in dieser Reihenfolge für "Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen, Bestand 4.42 Nr. ...".Literatur zur Gemeindegeschichte:Murken, Jens, Die evangelischen Gemeinden in Westfalen Bd. 1 (Schriften des Landeskirchlichen Archivs der Evangelischen Kirche von Westfalen 11), Bielefeld 2008, S. 335-339

Form und Inhalt: Das Archiv der Ev. Kirchengemeinde Bruchhausen (Ev. Kirchenkreis Paderborn) wurde 1980 im Landeskirchlichen Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen verzeichnet und 2010 und 2021 um kleine Nachträge erweitert. Es umfasst insgesamt 163 Verzeichnungseinheiten. Die Überlieferung erstreckt sich über den Zeitraum von 1603 bis 2003.
Mit dem ältesten Stück ist auch gleichzeitig ein kleiner Schatz erhalten, denn es handelt sich um eines der grundlegenden Dokumente für die Geschichte der Kirchengemeinde Im Jahr 1603 erhielt die im Stiftsgebiet der Abtei Corvey gelegene Gemeinde eine eigene lutherische Kirchenordnung (LkA EKvW 4.42 Nr. 49) von der damaligen Patronatsherrin Clara von Kanne, Besitzerin des Gutes Bruchhausen. Die Kirchenordnung richtete sich nach dem Vorbild der Braunschweiger Kirchenordnung. Zu diesem Zeitpunkt hatten die Gutsherren zu Bruchhausen das lutherische Bekenntnis zwar bereits seit fast 60 Jahren eingeführt, eine lutherische Kirchengemeinde entstand jedoch erst mit der Einsetzung Heinrich Wedemeyers als erstem lutherischen Pfarrer in Bruchhausen im Jahr 1600. Die Bruchhausener Kirche zählt somit zu den ältesten evangelischen Kirchen im Paderborner Land. Die Gegenreformation durch den Fürstbischof von Paderborn und den Abt von Corvey drängte auch das evangelische Leben in Bruchhausen seit 1627 weitgehend zurück, der amtierende Pfarrer Eberhard Frey wurde vertrieben. Erst nach dem Dreißigjährigen Krieg erreichte der Gutsherr von Kanne zu Bruchhausen 1651 durch einen Vergleich mit dem Corveyer Abt (Amelunxer Rezess), dass in Bruchhausen der Konfessionsstand von 1627 wiederhergestellt und der seit einem Jahr wieder amtierende ev. Pfarrer Johann Matthias Praetorius anerkannt wurde (Vokation des Pfarrers in: LkA EKvW 4.42 Nr. 1) . Seitdem ist die Reihenfolge der evangelischen Pfarrer in Bruchhausen ununterbrochen geblieben, auch als der Gutsherr 1656 zum katholischen Glauben übertrat und für die lutherische Gemeinde eine Zeit der Bedrängnisse und Benachteiligungen begann. Dies änderte sich erst, als das Gebiet der Reichsabtei Corvey 1803 im Zuge der Säkularisation mit dem preußischen König einen protestantischen Landesherrn bekam. Die Auseinandersetzungen zwischen evangelischer und katholischer Gemeinde sowie dem katholischen Guts- und Patronatsherrn (!) belegen die Akten des Gemeindearchivs an einigen Stellen. Gemessen an dem geringen Umfang des Archivbestandes ist bemerkenswert, dass hier der Schwerpunkt gerade bei der ältesten Überlieferung einmal nicht bei der Vermö-gensverwaltung liegt, sondern gerade die Religionsstreitigkeiten und konstitutionellen Entwicklungen der Kirchengemeinde ebenso gut belegt sind: Einige Auseinandersetzungen entsprangen dem Umstand, dass der katholisch gewordene Gutsherr den katholischen Einwohnern 1657 den Mitgebrauch der ev. Pfarrkirche zusagte (LkA EKvW 4.42 Nr. 1, 3, 34). Aus dem Mitgebrauch entwickelte sich das Miteigentum, und von 1674 bis 1937 bestand die Kirche als Simultankirche. Benachteiligungen der evangelischen Einwohner durch den katholischen Gutsherrn bezeugen u.a. die Dokumente zum Bau der ev. Schule: Da der Patronatsherr sich den Bitten der Gemeinde verweigerte, Bauholz zu stiften, sahen sich die Kirchenvorsteher veranlasst, im Jahr 1795 ein Dokument aufzusetzen, in dem nicht nur Benachteiligungen beschrieben werden, sondern mit dem die Kirchengemeinde v.a. für die Nachwelt zu fixieren beabsichtigte, dass das aus eigenen Mitteln und mit einer Holzspende des Herzogs von Braunschweig erbaute Schulhaus nicht dem Patronatsherrn, sondern der Gemeinde gehöre (LkA EKvW 4.42 Nr. 113). Versuche von Staat und Konsistorium, die kleinen, finanzschwachen und nah beieinander gelegenen Gemeinden Bruchhausen und Amelunxen zu vereinen, scheiterten 1815/17 und 1924 am Widerstand der Gemeinden. 1815/16 wurde der Anschluss Bruchhausens als Tochtergemeinde zu Amelunxen zunächst rechtskräftig. Ein Reglement der preußischen Regierung zur kirchlichen Versorgung in Bruchhausen von 1815 ist ebenso im Gemeindearchiv erhalten wie die Trennung der Gemeinden und die königliche Zusage für verbesserte Pfarrstellen- und Schullehrerdotationen (LkA EKvW 4.42 Nr. 2 und 3) . Überdies konnte in Bruchhausen nun mithilfe eines königlichen Gnadengeschenks ein neues Pfarrhaus statt des alten baufälligen Gebäudes erstellt werden (LkA EKvW 4.42 Nr. 36). Über Betrieb und Verwaltung der Ev. Schule in Bruchhausen im 19. Jahrhundert geben einige Schulakten im Gemeindearchiv Auskunft. Die Bauakten zeugen von der notwendigen Erweiterung der Ev. Kirche in den 1950er Jahren, da sich die kleine Diasporagemeinde durch den Zuzug von Ostvertriebenen nach dem Zweiten Weltkrieg fast verdoppelt hatte.
Im Jahr 2009 wurde das Archiv von der stehenden in die liegende Verwahrung umgebettet und das Findbuch in ein Datenbankprogramm übertragen, wobei die Verzeichnungseinheiten neue Archivsignaturen erhielten. Die alten Archivsignaturen aus der Verzeichnung im Jahr 1980 bleiben jedoch weiterhin nachvollziehbar, da sie in die Datenbank aufgenommen wurden. Bei der Überarbeitung des Bestandes und der Ergänzung des Nachtrags wurden ferner die verschiedenen inhaltsgleichen Abteilungen der früheren Verzeichnung in einer neuen einheitlichen Ordnung zusammengeführt. wie sich aus der systematischen Gliederung des Bestandes ergibt.
Der Bestand wurde unter Zugrundelegung internationaler Verzeichnungsgrundsätze nach ISAD (G) erschlossen. Bei der Verzeichnung erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsignaturen in der Bestellsignatur jeder Verzeichnungseinheit als letzte arabische Nummer oder im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke „Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch“ eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter „Darin“ sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt die alte Archivsignatur oder das Aktenzeichen, falls sie auf der Akte vermerkt waren. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke.
Die in der Bestandsgliederung unter "Zivilstandsregister" aufgelisteten Verzeichnungseinheiten befinden sich aus lagerungstechnischen Gründen im Bestand LkA EKvW 7.3 (deponierte Zivilstandsregister der Ev. Kirchengemeinde Bruchhausen).
Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbewahrungs- und Kassationsordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 20.02.2003 in der Fassung vom 29.10.2020 bzw. des Aufbewahrungs- und Kassationsplans der EKvW vom 29.10.2020.
Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 Abs. 1 Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für Archivgut, das sich nach seiner Zweckbestimmung oder nach seinem wesentlichen Inhalt auf natürliche Personen bezieht, gelten laut § 7 Abs. 2 ArchivG zusätzliche Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist frühestens 10 Jahre nach dem Tod der betroffenen Person(en) benutzt werden. Ist das Todesjahr nicht feststellbar, endet die Schutzfrist 90 Jahre nach Geburt. Ist auch das Geburtsjahr nicht bekannt, endet die Schutzfrist 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen.
Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EKvW 4.42 Nr. ... (hier folgt die Archivsignatur des entsprechenden Archivales). Das Kürzel steht in dieser Reihenfolge für "Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen, Bestand 4.42 Nr. ...".
Literatur zur Gemeindegeschichte:
Murken, Jens, Die evangelischen Gemeinden in Westfalen Bd. 1 (Schriften des Landeskirchlichen Archivs der Evangelischen Kirche von Westfalen 11), Bielefeld 2008, S. 335-339

Bestandssignatur
4.42

Kontext
Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen (Archivtektonik) >> 04. Deposita von Kirchenkreisen und Kirchengemeinden >> 04.2. KG Kirchengemeinden >> 04.2.18. Kirchenkreis Paderborn

Bestandslaufzeit
1603-2003

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Letzte Aktualisierung
23.06.2025, 08:11 MESZ

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Objekttyp

  • Bestand

Entstanden

  • 1603-2003

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