Des aller durchleuchtigsten großmechtigsten vnüberwindtlichsten Keyser Karls des fünfften: vnnd des heyligen Römischen Reichs peinlich gerichts ordnung : auff den Reichsztägen zů Augspurgk vnd Regenspurg in[n] jaren dreissig, vnd zwey vnd dreissig gehalten, auff gericht vnd beschlossen
- Weitere Titel
-
Carolina
Peinlich gerichts ordnung
Des aller durchleuchtigsten großmechtigsten unüberwindtlichsten Keyser Karls des fünfften: unnd des heyligen Römischen Reichs peinlich gerichts ordnung
Des heyligen Römischen Reichs peinlich gerichts ordnung
Kaiser fünften heiligen peinliche Gerichtsordnung Reichstagen Augsburg Regensburg
- Standort
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München, Bayerische Staatsbibliothek -- 2 J.publ.g. 309#Beibd.1
- VD16
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VD16 D 1072
- Maße
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2°
- Umfang
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12 ungezählte Seiten, XXXV, das heißt XXXIX Blätter
- Sprache
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Deutsch
- Anmerkungen
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Illustrationen, Wappen
Bei den Illustrationen und Wappen handelt es sich um Holzschnitte
- Ereignis
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Veröffentlichung
- (wo)
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Gedruckt zů Meyntz
- (wer)
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bei Iuo Schöffer
- (wann)
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als man zalt nach der geburt Chisti vnsers Herrn, M.D.xxxv. jar volendet auff den zehenden tag des Brochmonats
- Beteiligte Personen und Organisationen
- URN
-
urn:nbn:de:bvb:12-bsb11379561-8
- Letzte Aktualisierung
-
16.04.2025, 08:35 MESZ
Datenpartner
Bayerische Staatsbibliothek. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Beteiligte
- Karl V. (Heiliges Römisches Reich, Kaiser)
- Schöffer, Ivo
- bei Iuo Schöffer
Entstanden
- als man zalt nach der geburt Chisti vnsers Herrn, M.D.xxxv. jar volendet auff den zehenden tag des Brochmonats
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DEß aller Durch=||leuchtigsten: Groß=||mechtigsten/ Vnüberwindt=||lichsten Keyser Karls desz fünfften/ vnd desz || Heyligen Römischen Reichs peinlich Gerichts Ordnung/|| auff den Reichßtägen zů Augspurg vnd Regenspurg/|| inn Jaren dreissig vnd zwey vnd dreissig || gehalten/ auffgericht vnd || beschlossen.|| ... ||

DEß aller Durch=||leüchtigsten: Groß=||mechtigsten/ Vnüberwindt=||lichsten Keyser Karls desz fünfften/ vnd desz Heyligen || Römischen Reichs peinlich Gerichts Ordnung/ auff den || Reichßtägen zů Augspurg vnd Regenspurg/ iñ || Jaren dreissig vnd zwey vnd dreissig ge=||halten/ auffgericht vnd be=||schlossen.||
